Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 1. Kalenderwoche 2024

Dienstag, den 02.01.2024, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1021 Js 11146/23

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 39 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach inhaftierten Angeklagten aus St. Ingbert eine besonders schwere Brandstiftung in Tateinheit mit einem versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahl vor.

Der Angeklagte soll sich Anfang August 2023 mittels eines mitgeführten Brecheisens Zugang zu einem Ferienwohnhaus in Idar-Oberstein verschafft haben. Nach dem Betreten des Gebäudes habe der Angeklagte nach stehlenswerten Gegenständen gesucht und mit seinem Smartphone Bildaufnahmen der Wohnräume angefertigt. Während der Angeklagte die Räume durchsucht habe, habe er eine dort installierte Videoüberwachung bemerkt. Um mögliche Spuren zu beseitigen und weitere Videoüberwachungsaufnahmen zu verhindern, habe er den Entschluss gefasst, das Ferienwohnhaus niederzubrennen. Dies habe er in der Folge auch getan. Dabei sei er davon ausgegangen, dass nicht nur die Beweismittel, sondern das gesamte Gebäude durch das Feuer zerstört werde. Das Gebäude sei ausgebrannt und hierdurch unbewohnbar geworden. Es sei ein Gesamtschaden in Höhe von etwa 500.000 Euro entstanden.

Fortsetzungstermine sind auf den 08.01.2024, 12.01.2024 und den 29.01.2024 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 03.01.2024, 10:00 Uhr, 4. Strafkammer, Saal 7 (Berufungssache)
Az: 4 NBs 1044 Js 16138/13 (3)

Der am 22.11.2023 begonnene Prozess wegen falscher Verdächtigung wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 17.01.2024, 31.01.2024, 14.02.2024, 28.02.2024, 06.03.2024 und den 20.03.2024 bestimmt worden.

 

Donnerstag, den 04.01.2024, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 NBs 1021 Js 17488/22

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 25 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Algenrodt wegen Diebstahls mit Waffen in 6 Fällen, wobei es in 4 Fällen bei einem Versuch blieb, und wegen Unterschlagung sowie wegen Diebstahls in 2 weiteren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen Ende August 2022 und Anfang November 2022 ein im Eigentum einer anderen Person stehendes Fahrrad in Besitz genommen haben, welches unverschlossen an einer Hauswand in Idar-Oberstein gestanden habe. Dabei habe er billigend in Kauf genommen, dass das Fahrrad dem rechtmäßigen Eigentümer zuvor widerrechtlich entwendet worden sei. Der Angeklagte habe das Fahrrad für sich behalten wollen, obwohl er gewusst habe, dass er hierauf keinen Anspruch gehabt habe.

Fall 2:

Zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt Ende November 2022 habe der Angeklagte in Idar-Oberstein einen geparkten, unverschlossenen Pkw geöffnet und daraus eine schwarze Handtasche entwendet.

Fall 3:

Anfang Dezember 2022 habe der Angeklagte einen in Idar-Oberstein geparkten unverschlossenen Pkw geöffnet und daraus eine Geldbörse mit Personalausweis, Führerschein, Krankenversicherungskarte, ca. 40 Euro Münzgeld sowie zwei Jacken entwendet.

Fälle 4 bis 9:

Ebenfalls Anfang Dezember 2022 habe der Angeklagte in Idar-Oberstein zahlreiche Pkw angegangen und ausprobiert, ob diese unverschlossen sind. Er habe beabsichtigt, die unverschlossenen Pkw nach stehlenswerten Sachen zu durchsuchen und diese Sachen mitzunehmen und für sich zu behalten. Dabei habe er zwei Taschenmesser mit sich geführt, was ihm bewusst gewesen sei. Der Angeklagte habe sechs Fahrzeuge durchsucht, wobei er aus einem Fahrzeug eine Tasche mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und aus einem anderen Fahrzeug eine Metalldose mit Visitenkärtchen entwendet habe. In den weiteren vier Fahrzeugen habe er nichts Stehlenswertes finden können.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.

 

Freitag, den 05.01.2024, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1024 Js 8313/22

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 35 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Diebstahls und wegen Verstoßes gegen die Führungsaussicht zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte steht unter Führungsaufsicht. Ihm wurde durch Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Mainz die strafbewehrte Weisung erteilt, die Sprechstunde der zuständigen Bewährungshilfe einmal monatlich zu besuchen sowie nach Aufforderung der Bewährungshilfe unverzüglich dort persönlich zu erscheinen. Obwohl der Angeklagte Anfang Dezember 2021 durch ein Schreiben der Führungsaufsichtsstelle ausdrücklich aufgefordert worden sei, spätestens binnen 10 Tagen nach Zugang des Schreibens Kontakt zur Bewährungshilfe aufzunehmen, habe der Angeklagte in der Folgezeit keinen Kontakt mehr zur Bewährungshilfe aufgenommen. Er sei für die Bewährungshilfe weder telefonisch noch schriftlich zu erreichen gewesen.

Fall 2:

Ende August 2022 soll der Angeklagte in einem Lebensmittelgeschäft in Bad Kreuznach Getränke im Wert von 55,34 Euro entwendet haben, indem er die Waren eingesteckt und das Lebensmittelgeschäft, ohne zu bezahlen, verlassen habe.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

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