Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 15. Kalenderwoche 2024

Montag, den 08.04.2024, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7
Az: 1 Ks 1044 Js 16317/22

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 33 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in anderer Sache in Strafhaft in der JVA Rohrbach befindlichen Angeklagten aus Bad Kreuznach einen Diebstahl in Tatmehrheit mit Mord (Mordmerkmal: Absicht der Verdeckung einer anderen Straftat) vor.

Fall 1:

Der Angeklagte soll sich in den späten Abendstunden des 08.11.2022 mit weiteren Personen in der Mietwohnung eines Bekannten in Bad Kreuznach aufgehalten haben. Die Mietwohnung habe sich in einem Mehrfamilienhaus befunden, in welchem in der Dachgeschosswohnung der Vermieter seine Wohnung gehabt habe. Der Angeklagte habe sich, nachdem er in der Mietwohnung seines Bekannten Alkohol und Betäubungsmittel konsumiert habe, im Verlauf des späten Abends bzw. der frühen Nacht nach oben zu der Dachgeschosswohnung des Vermieters begeben, aus welcher er laute Geräusche wahrgenommen habe. Aus der Küche oder dem angrenzenden Flur der Dachgeschosswohnung habe der Angeklagte einen original verpackten Flachbildfernseher und ein Paar Lederhandschuhe entwendet und diese Gegenstände nach unten in die Mietwohnung seines Bekannten verbracht. Ferner habe er vor der Verbringung der Gegenstände nach unten in der Küche der Dachgeschosswohnung aus einer dort befindlichen Jägermeisterflasche einen Schluck Jägermeister getrunken.

Fall 2:

Kurze Zeit später habe sich der Angeklagte, da er die Jägermeisterflasche geöffnet zurückgelassen habe, erneut nach oben in die Dachgeschosswohnung begeben, um mögliche Spuren des vorangegangenen Diebstahls zu beseitigen. Im Vorfeld dessen habe er sich mit einem Hammer und einem Brecheisen bewaffnet sowie sich durch Überziehen einer Kapuze über den Kopf und Umbinden eines schwarzen Tuchs über den Mund vermummt. In der Dachgeschosswohnung sei er auf den Vermieter getroffen und habe spätestens in diesem Moment den Entschluss gefasst, den Vermieter zu töten, um seine Täterschaft hinsichtlich des vorangegangenen Diebstahls zu verschleiern. Der Angeklagte habe sodann während eines Zeitraums von mehreren Minuten mit dem Hammer und dem Brecheisen mehrfach auf den Kopf des Vermieters eingeschlagen, wobei der Vermieter infolgedessen aufgrund eines schweren offenen Schädel-Hirn-Traumas innerhalb kurzer Zeit verstorben sei. Zudem habe der Angeklagte dem Vermieter bei bereits versagendem Kreislauf oder nach Todeseintritt noch mehrere Rippenbrüche durch Tritte gegen den Oberkörper zugefügt und mit einem in der Wohnung des Vermieters aufgefundenen Messer in den Hals und in den Unterbauch des Vermieters gestochen.

Fortsetzungstermine sind auf den 12.04.2024, 17.04.2024, 22.04.2024, 24.04.2024 und den 26.04.2024 bestimmt worden.

 

Montag, den 08.04.2024, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1022 Js 3049/22

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 36 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Mannheim wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 4.500 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll sich Ende Januar 2022 trotz eines zuvor ausgesprochenen Hausverbotes geweigert haben, das Gebäude der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises zu verlassen. Im Anschluss daran sei die Polizei hinzugerufen worden. Die Polizei soll dem Angeklagten einen Platzverweis erteilt und den Angeklagten aufgefordert haben, das Gebäude zu verlassen. Der Angeklagte sei dieser Aufforderung nicht nachgekommen. Vielmehr soll er gegen die anschließende zwangsweise Verbringung aus dem Gebäude körperlichen Widerstand geleistet haben, indem er sich, nachdem er von den Polizeibeamten zu Boden gebracht worden sei, gegen die beabsichtigte Fesselung durch Verschränken der Arme unter seinem Körper, Strampeln mit den Beinen und Winden seines Körpers gewehrt habe.

Der Angeklagte hat die Begehung der Tat vor dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück bestritten.

 

Mittwoch, den 10.04.2024, 10:00 Uhr, 4. Strafkammer, Saal 7 (Berufungssache)
Az: 4 NBs 1044 Js 16138/13 (3)

Der am 22.11.2023 begonnene Prozess wegen falscher Verdächtigung wird fortgesetzt.

 

Donnerstag, den 11.04.2024, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1021 Js 8435/23

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 43 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Diebstahls in 2 Fällen in Tatmehrheit mit versuchtem Diebstahl in Tatmehrheit mit einem Verstoß gegen Weisungen der Führungsaufsicht unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Strafbefehl des Amtsgerichts Mainz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Weiterhin hat das Amtsgericht Bad Kreuznach den Angeklagten wegen Diebstahls in 4 Fällen, davon in 3 Fällen in Tateinheit mit Sachbeschädigung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll im Zeitraum von Mitte Mai 2021 bis Ende Januar 2023 in fünf Fällen in Bad Kreuznach jeweils Fahrräder entwendet haben, wobei er in drei Fällen, dass Fahrradschloss, an welchem das Fahrrad jeweils angeschlossen gewesen sei, beschädigt oder zerstört habe. In einem weiteren Fall soll er versucht haben ein durch Schloss gesichertes Fahrrad in Bad Kreuznach zu entwenden. Ferner soll der Angeklagte Mitte Februar 2023 aus einem Einzelhandelsgeschäft in Bad Kreuznach ein Hemd, ein T-Shirt, eine Gesichtscreme, ein Parfüm sowie eine Packung Salami entwendet haben. Schließlich soll der Angeklagte gegen eine Weisung der Führungsaufsicht verstoßen haben, indem er sich bei der für ihn zuständigen Bewährungshilfe absichtlich nicht gemeldet habe.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

 

Donnerstag, den 11.04.2024, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1025 Js 10033/22

Der am 13.03.2024 begonnene Prozess wegen räuberischen Diebstahls wird fortgesetzt.

 

Freitag, den 12.04.2023, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht), Saal 7
Az: 1 Ks 1044 Js 16317/22

Der am 08.04.2024 beginnende Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 17.04.2024, 22.04.2024, 24.04.2024 und den 26.04.2024 bestimmt worden.

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