Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 2. Kalenderwoche 2024

Montag, den 08.01.2024, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1024 Js 18759/22

Der am 19.12.2023 begonnene Prozess wegen Sachbeschädigung wird fortgesetzt.

 

Montag, den 08.01.2024, 11:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1021 Js 11146/23

Der am 02.01.2024 begonnene Prozess wegen besonders schwerer Brandstiftung u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 12.01.2024, 17.01.2024 und den 29.01.2024 bestimmt worden.

 

Dienstag, den 09.01.2024, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1022 Js 5434/20

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 65 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Sohren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 30 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Fälle 1 bis 5:

Der Angeklagte, der seinerzeit in Rhaunen gewohnt habe, soll im Jahr 2017 in seiner Wohnung in Rhaunen insgesamt fünf sexuelle Übergriffe zum Nachteil seiner zum damaligen Zeitpunkt 10 bis 11 Jahre alten Enkeltochter, die ihn zuhause besucht habe, begangen haben.

Fälle 6 bis 30:

Weiterhin soll der Angeklagte, der Ende des Jahres 2017 von Rhaunen nach Langenlonsheim gezogen sei, im Zeitraum von 2018 bis Ende Oktober 2019 in seiner Wohnung in Langenlonsheim insgesamt 25 sexuelle Übergriffe zum Nachteil einer weiteren Enkeltochter, die im damaligen Zeitraum zwischen 11 und 13 Jahren alt gewesen sei und ihn ebenfalls zuhause besucht habe, begangen haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

 

Mittwoch, den 10.01.2024, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1044 Js 10396/23

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 33 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Lahnstein bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vor.

Der Angeklagte soll sich einige Zeit vor Beginn der Techno-Veranstaltung „Nature One“ dazu entschlossen haben, sich durch den Verkauf von Betäubungsmitteln auf dieser Veranstaltung eine dauerhafte Einnahmequelle von einigem Gewicht zu verschaffen. In Ausführung dieses Entschlusses habe er sich Ende Juli 2023 in ein Waldgebiet in der Nähe des Festivalgeländes in Kastellaun begeben, wobei er in seinem Rucksack insgesamt 685 Ecstasy-Tabletten und 21,12 Gramm Haschisch mit sich geführt habe. Ferner habe er in seinem Rucksack zu Verteidigungszwecken ein Springmesser mit einer Klingenlänge von 6,5 cm und ein Pfefferspray zugriffsbereit mit sich geführt.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 19.01.2024 bestimmt worden.

 

Donnerstag, den 11.01.2024, 09:30 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7 (Berufungssache)
Az: 5 NBs 1041 Js 2595/23 jug

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 21 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung (Fall 1) sowie wegen gefährlicher Körperverletzung (Fall 2) unter Einbeziehung eines anderen Urteils des Amtsgerichts Bad Kreuznach zu einer Einheitsjugendstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Einheitsjugendstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Anfang Februar 2023 soll sich eine männliche Person in der Nähe eines Restaurants in Bad Kreuznach befunden haben. Die männliche Person habe zum Zwecke der Abwicklung eines Betäubungsmittelgeschäfts eine Platte Haschisch mit einem Gewicht von circa 80 Gramm bei sich geführt, welche er einem Abnehmer für 800 Euro habe verkaufen wollen. Als der vermeintliche Abnehmer mit seinem Fahrzeug am Übergabeort vorgefahren sei, sei zeitgleich ein weiteres Fahrzeug vorgefahren, aus welchem unter anderem der zu jenem Zeitpunkt 20 Jahre alte Angeklagte als Beifahrer ausgestiegen sei. Der Angeklagte habe sodann die männliche Person zur Übergabe der Haschischplatte aufgefordert, die dies jedoch verweigert habe. Daraufhin habe der Angeklagte der männlichen Person eine Kopfnuss verpasst und der männlichen Person die Haschischplatte gegen ihren Willen abgenommen. Die männliche Person habe durch die Kopfnuss eine blutige Platzwunde an der Oberlippe erlitten.

Fall 2:

Ende März 2023 sei die vorgenannte männliche Person mit zwei weiblichen Personen in dem Fahrzeug einer der beiden weiblichen Personen unterwegs gewesen. Die Fahrzeugführerin sei telefonisch von ihrem Bruder angewiesen worden, die männliche Person unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in eine Falle zu locken, indem sie ihn zu einem Gymnasium in Bad Kreuznach fahren und dort absetzen soll. Die Fahrzeugführerin kam dem nach. Als das Fahrzeug bei dem Gymnasium gestoppt habe, hätten bereits der zu diesem Zeitpunkt noch immer 20 Jahre alte Angeklagte und bislang nicht näher bekannte Mittäter gewartet und versucht die männliche Person unter Schlägen und Tritten aus dem Fahrzeug zu ziehen. Hierbei sei auch Pfefferspray zum Einsatz gekommen. Nachdem die männliche Person aus dem Fahrzeug ausgestiegen sei, sei sie von mehreren unbekannten Mittätern geschlagen und getreten worden. Der Angeklagte habe hierbei etwas abseits gestanden, durch seine Anwesenheit jedoch weiterhin Unterstützungsbereitschaft signalisiert. Die männliche Person habe durch die Schläge und Tritte eine blutige Nase und durch das Pfefferspray Hautreizungen erlitten.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach zum Tatvorwurf im Fall 1 teilgeständig eingelassen. Den Tatvorwurf im Fall 2 hat der Angeklagte vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 24.01.2024 bestimmt worden.

 

Donnerstag, den 11.01.2024, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1024 Js 14504/22

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat eine 40 Jahre alte, vorbestrafte Angeklagte aus Irmenach wegen Bedrohung in Tateinheit mit versuchter Nötigung unter Einbeziehung von Einzelstrafen aus einem Urteil des Amtsgericht Bernkastel-Kues zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagte soll sich Ende Juni 2022 mit einem männlichen Begleiter in einem Bus von Simmern nach Koblenz befunden haben. Die Angeklagte und ihr männlicher Begleiter hätten an einer Abzweigung aussteigen wollen. Aus diesem Anlass habe sich die Angeklagte nach vorne zu dem Busfahrer begeben und den Busfahrer gebeten dort anzuhalten. Der Busfahrer habe dies abgelehnt, da es sich nicht um eine planmäßige Haltestelle gehandelt habe. Daraufhin habe die Angeklagte aggressiv reagiert und zum Busfahrer gesagt: „Junge, mein Freund bringt dich um! Halt jetzt an oder ich springe zu dir rüber und ziehe das Lenkrad zur Seite rum! Mein Freund wird dich umbringen, dich abstechen! Dann bist du tot! Du wirst keine Arbeit haben, wenn du tot bist.“ Der Busfahrer sei dieser Aufforderung nicht nachgekommen, sondern habe die Angeklagte und ihren männlichen Begleiter erst an der nächsten regulären Bushaltestelle herausgelassen. Während die Angeklagte mit ihrem männlichen Begleiter ausgestiegen sei, habe sie in Richtung des Busfahrers gespuckt. Sie habe hierbei im Wesentlichen nur die Trennscheibe getroffen, während nur ein geringer Teil der Spucke den Arm des Busfahrers getroffen habe.

Die Angeklagte hat die Tatbegehung betreffend die ihr zur Last gelegten Äußerungen gegenüber dem Busfahrer vor dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück bestritten.

 

Freitag, den 12.01.2024, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1021 Js 11146/23

Der am 02.01.2024 begonnene Prozess wegen besonders schwerer Brandstiftung wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 17.01.2024 und den 29.01.2024 bestimmt worden.

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