Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 3. Kalenderwoche 2024

Montag, den 15.01.2024, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1023 Js 15773/20

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 44 Jahre alten Angeklagten aus Bad Münster vom Vorwurf der falschen uneidlichen Aussage vor Gericht aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.

Das Amtsgericht Bad Kreuznach konnte sich nicht zweifelsfrei davon überzeugen, dass der Angeklagte in einer anderen Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach gegen einen Securitymitarbeiter, den der Angeklagte wegen einer angeblich zu seinen Lasten begangenen Körperverletzung Anfang Februar 2018 bei der Polizeiinspektion in Bad Kreuznach angezeigt hatte, vorsätzlich die Unwahrheit gesagt hat.

Fortsetzungstermine sind auf den 22.01.2024 und den 29.01.2024 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 17.01.2024, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 NBs 1043 Js 8118/22

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 33 Jahre alten, unter anderem wegen Diebstahls vorbestraften Angeklagten aus Flörsheim wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Weiterhin hat das Amtsgericht Bad Kreuznach einen 31 Jahre alten, unter anderem wegen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung vorbestraften Angeklagten aus Rheinbach wegen Diebstahls mit Waffen und Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 7 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es nicht zur Bewährung ausgesetzt hat.

Die beiden Angeklagten sollen sich Mitte März 2022 aufgrund eines gemeinsamen Tatentschlusses in einen Baumarkt in Bad Kreuznach begeben haben, um dort Waren zu entwenden und diese anschließend weiterzuveräußern. Der 33 Jahre alte Angeklagte soll hierbei in seiner Jacke ein Taschenmesser sowie ein Cuttermesser zugriffsbereit mit sich geführt haben. Der 31 Jahre alte Angeklagte soll dies gewusst und gebilligt haben. Die Angeklagten sollen an zahlreiche Werkzeugen, die einen Gesamtwert in Höhe von 1.988,88 Euro gehabt hätten, die Sicherungsetiketten entfernt und die Werkzeuge sodann in einem zuvor entleerten Produktkarton eines weiteren Produkts, einer Solarleuchte, verstaut haben. Sodann seien sie gemeinsam zur Selbstbedienungskasse und hätten die angebliche Solarleuchte bezahlt. Bei Verlassen des Baumarktes seien die beiden Angeklagten von dem Ladendetektiv auf den im Raum stehenden Vorwurf des Diebstahls angesprochen worden. Beide Angeklagten seien daraufhin getrennt voneinander geflüchtet und hätten die Beute zurückgelassen. Auf dem Parkplatz des Baumarktes habe sich im Fluchtkorridor des 31 Jahre alten Angeklagten eine Frau befunden, die der 31 Jahre alte Angeklagte bewusst zu Boden geschubst habe, da sie ihm in dem Weg gestanden habe. Hierbei habe er sie mit der Hand im Gesicht getroffen, wodurch ihre Lippen angeschwollen seien, sich bläulich verfärbt und geschmerzt hätten. Diese Verletzungen habe der 31 Jahre alte Angeklagte billigend in Kauf genommen.

Der 33 Jahre alte Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach hinsichtlich seines eigenen Tatbeitrages geständig eingelassen. Der 31 Jahre alte Angeklagte hat die Taten vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten.

Fortsetzungstermine sind auf den 24.01.2024 und den 31.01.2024 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 17.01.2024, 10:00 Uhr, 4. Strafkammer, Saal 7 (Berufungssache)
Az: 4 NBs 1044 Js 16138/13 (3)

Der am 22.11.2023 begonnene Prozess wegen falscher Verdächtigung wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 31.01.2024, 14.02.2024, 28.02.2024, 06.03.2024 und den 20.03.2024 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 17.01.2024, 14:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 8
Az: 2 KLs 1021 Js 11146/23

Der am 02.01.2024 begonnene Prozess wegen besonders schwerer Brandstiftung wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 29.01.2024 bestimmt worden.

 

Donnerstag, den 18.01.2024, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1024 Js 9980/22

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 57 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Köngernheim wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und Beleidigung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.

Der Angeklagte soll Anfang Juni 2022 nach reichlichem Alkoholkonsum mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr auf der BAB 61 in Fahrtrichtung Koblenz teilgenommen haben, obwohl er infolge des vorangegangenen Alkoholkonsums absolut fahruntüchtig gewesen sei. Bei der Fahrt sei er aufgrund alkoholbedingter Fahrfehler von der Fahrbahn abgekommen und mehrfach gegen eine Leitplanke in einem Baustellenbereich gefahren. Hierdurch sei eine fremde Sache von bedeutendem Wert gefährdet worden. Bei einer anschließenden Kontrolle durch die Polizei auf einem Autobahnparkplatz habe er einen Polizeibeamten als „Penner, Arschloch, Wichser und Schwanzlutscher“ tituliert. Er sei sodann zur Polizeidienststelle nach Mendig verbracht worden, wo er einen anderen Polizeibeamten als „Schwuchtel und Schwanzlutscher“ bezeichnet habe. Schließlich habe er im weiteren Verlauf der Maßnahme vor den Polizeibeamten sein Geschlechtsteil entblößt und zwei Polizeibeamte aufgefordert „ihm einen zu blasen“.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

 

Freitag, den 19.01.2024, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1044 Js 10396/23

Der am 10.01.2024 begonnene Prozess wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln wird fortgesetzt.

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