Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 48. Kalenderwoche 2023

Montag, den 27.11.2023, 09:30 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1021 Js 13945/21 jug

Der 10.11.2023 begonnene Prozess wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 01.12.2023, 07.12.2023 und den 12.12.2023 bestimmt worden.

 

Montag, den 27.11.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1021 Js 5021/22

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 30 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Ende Oktober 2018 seien mehrere Polizeibeamte zu einem Einsatz in einer Wohnung einer Frau in Idar-Oberstein gerufen worden, wo der Angeklagte die Frau zusammengeschlagen haben soll. Bei Eintreffen der Beamten sei der Angeklagte in dieser Wohnung zugegen gewesen und den Polizeibeamten gegenüber aggressiv aufgetreten. Der Aufforderung, sich zum Zwecke der Fesselung auf den Boden zu legen, sei er nicht nachgekommen, sondern habe stattdessen mit der Faust ein Loch in die Wand geschlagen und die Polizeibeamten als „Wichser, Fotze und Arschloch“ betitelt. Im Anschluss daran habe er ein Handy aus einer Entfernung von circa fünf Metern gegen die Schutzweste eines Polizeibeamten geworfen. Hierbei habe er billigend in Kauf genommen den Polizeibeamten zu verletzen. Tatsächlich sei der Polizeibeamte hierdurch nicht verletzt worden. Im Rahmen der anschließenden Fesselung habe sich der Angeklagte gegen den Versuch, ihm Handfesseln anzulegen, gesperrt und in Richtung eines Polizeibeamten gespuckt, wobei er diesen nicht getroffen habe. Auch soll er einer Polizeibeamtin in den linken Unterarm und das linke Bein gebissen haben. Die Polizeibeamtin sei hierdurch nicht verletzt worden. Der Angeklagte habe zum Zeitpunkt des Vorfalls unter Alkoholeinfluss gestanden.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein dahingehend eingelassen, dass er an den Vorfall im Zuge seiner Alkoholisierung nur eine bruchstückhafte Erinnerung habe. Soweit er sich erinnern konnte, hat er sich teilgeständig zum Tatvorwurf eingelassen.

 

Mittwoch, den 29.11.2023, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1025 Js 1231/22

Der am 21.11.2023 begonnene Prozess wegen Missbrauchs von Notrufen u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 30.11.2023, 18.12.2023 und den 21.12.2023 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 29.11.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1021 Js 8937/20

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 58 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Simmern wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte sei im Zeitraum von Ende März 2020 bis Mitte August 2020 bei einem Unternehmen, welches für das Entladen und den Weitertransport von Fracht auf dem Flughafen Hahn zuständig ist, beschäftigt gewesen. Im Rahmen jener Tätigkeit habe er mittels eines Transportwagens die Paletten mit den Waren von einer Abstellfläche in die Halle des Unternehmens verbracht. Diese Tätigkeit soll er ausgenutzt haben, um bei vier Gelegenheiten im Zeitraum von Ende März 2020 bis Mitte August 2020 Ware der Firma Apple (mehrere I-Phones; zwei Airpods; ein I-Pad; zwei Apple Watches; ein Apple Mac Book) und der Firma Samsung (ein Tablet), welche über den Flughafen Hahn verfrachtet worden sei, zu entwenden, um diese gewinnbringend weiterzuveräußern bzw. diese teilweise für sich zu behalten.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück geständig eingelassen.

 

Donnerstag, den 30.11.2023, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1025 Js 1231/22

Der am 21.11.2023 begonnene Prozess wegen Missbrauchs von Notrufen u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 18.12.2023 und den 21.12.2023 bestimmt worden.

 

Freitag, den 01.12.2023, 09:30 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1021 Js 13945/21 jug

Der 10.11.2023 begonnene Prozess wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 07.12.2023 und den 12.12.2023 bestimmt worden.

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