Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 5. Kalenderwoche 2024

Mittwoch, den 31.01.2024, 10:00 Uhr, 4. Strafkammer, Saal 7 (Berufungssache)
Az: 4 NBs 1044 Js 16138/13 (3)

Der am 22.11.2023 begonnene Prozess wegen falscher Verdächtigung wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 14.02.2024, 28.02.2024, 06.03.2024 und den 20.03.2024 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 31.01.2024, 10:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 8
Az: 5 KLs 1023 Js 10774/22 jug

Der am 26.01.2024 beginnende Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a. wird fortgesetzt.

 

Donnerstag, den 01.02.2024, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1025 Js 6366/20

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 28 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach einen versuchten Mord (Mordmerkmal: Heimtücke) in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung vor.

Der Angeklagte soll Mitte Mai 2020 in Bad Kreuznach zusammen mit einem männlichen Begleiter einer männlichen Person aufgelauert und diese Person von hinten mit einem mitgeführten Messer mit einer Klingenlänge von 13 cm attackiert haben, indem er der männlichen Person mit dem Messer von hinten in den Nacken gestochen habe. Der Angeklagte habe hierbei einen tödlichen Verlauf zumindest billigend in Kauf genommen. Er habe sich an der männlichen Person für eine im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung mit dieser Person sowie weiteren Personen im November 2019 erlittenen Verletzung des kleinen Fingers seiner rechten Hand rächen wollen.

Aufgrund der Gegenwehr der männlichen Person sowie eines Sturzes des Angeklagten sei es der männlichen Person trotz der ihm zugefügten Verletzung gelungen, in den fließenden Straßenverkehr zu flüchten, wo bereits viele Verkehrsteilnehmer ihre Autohupen betätigt hätten. Der Angeklagte habe sich sodann aufgrund der Flucht der männlichen Person sowie des nunmehr bestehenden Entdeckungsrisikos zusammen mit seinem männlichen Begleiter zurückgezogen und von weiteren Angriffen abgesehen.

Die männliche Person, die von dem Angeklagten mit dem Messer attackiert worden sei, habe eine Stichverletzung am Hals seitlich der Halswirbelsäule mit einer Tiefe von ca. 3,5 cm und einer Breite von ca. 2 cm erlitten. Eine konkrete Lebensgefahr habe aufgrund der zeitnahen ärztlichen Versorgung der Verletzung zu keinem Zeitpunkt bestanden.

Fortsetzungstermine sind auf den 05.02.2024, 06.02.2024, 07.02.2024, 09.02.2024 und den 15.02.2024 bestimmt worden.

 

Freitag, den 02.02.2024, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 3670/23

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 25 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach inhaftierten Angeklagten aus Bad Kreuznach, einem 24 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der JVA Koblenz inhaftierten Angeklagten aus Biebelsheim sowie einem 22 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach inhaftierten Angeklagten aus Idar-Oberstein jeweils bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sechs Fällen vor.

Die Angeklagten, die miteinander befreundet seien, sollen sich dazu entschlossen haben, sich durch das wiederholte An- und Verkaufen von Betäubungsmitteln eine dauerhafte, nicht unerhebliche Einkommensquelle von einigem Umfang zu verschaffen, um ihre finanzielle Situation aufzubessern. In der Folgezeit sollen die Angeklagten Betäubungsmittel in größeren Mengen erworben, sodann in dem Kofferraum eines abgemeldeten Pkws, der in einer Tiefgarage in Bad Kreuznach abgestellt gewesen sei, verwahrt und schließlich entsprechend ihres gemeinsamen Tatplans mit Gewinn an verschiedene Abnehmer aus dem Raum Bad Kreuznach verkauft haben.

Es sei im Einzelnen zu folgenden Einzeltaten gekommen:

Fall 1:

Anfang Juli 2023 soll der 25 Jahre alte Angeklagte in seinem Pkw 200 Gramm Marihuana verwahrt haben, welches er zuvor gemeinsam mit den beiden anderen Angeklagten zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs erworben habe.

Fall 2:

Mitte Juli 2023 seien der 25 Jahre alte Angeklagte und der 24 Jahre alte Angeklagte zu einem unbekannten Betäubungsmittellieferanten in Nordrhein-Westfalen gefahren. Dort sollen sie mindestens 366 Gramm Kokain mit dem Ziel erworben haben, dieses gewinnbringend weiterzuverkaufen. Das Kokain sollen sie in der Folgezeit im Kofferraum des in der Tiefgarage geparkten Fahrzeugs verwahrt haben. In dem Fahrzeug sollen zu jener Zeit zudem 1.200 Gramm Marihuana gelagert haben. Aus diesen Vorräten sollen die Angeklagten in den folgenden Wochen Kokain und Marihuana an diverse Abnehmer veräußert haben.

Fall 3:

Ebenfalls Mitte Juli 2023 sollen die Angeklagten 30 Gramm Kokain verwahrt haben, von welchen der 25 Jahre alte Angeklagte 25 Gramm Kokain an einen Abnehmer zum Preis von 880 Euro verkauft haben soll.

Fall 4:

Ende Juli 2023 sei der 25 Jahre alte Angeklagte in Absprache mit den beiden anderen Angeklagten mit einer männlichen Person nach Nordrhein-Westfalen gefahren. Dort habe er 414 Gramm Kokain erworben. Einen Teil dieses Kokains (insgesamt 202 Gramm) habe er an drei unterschiedliche Abnehmer veräußert bzw. abgegeben. Das restliche Kokain hätten die Angeklagten in dem in der Tiefgarage geparkten Fahrzeug verwahrt. In dem Fahrzeug hätten sie zudem seinerzeit 500 Gramm Amphetamin und 220 Gramm Marihuana verwahrt.

Fall 5:

Ende Juli 2023 sei der 25 Jahre alte Angeklagte nach Worms gefahren, um dort Betäubungsmittel zu beschaffen. Die beiden anderen Angeklagten hätten hiervon Kenntnis gehabt. In Worms habe der 25 Jahre alte Angeklagte 1.500 Gramm Marihuana erworben. Das erworbene Marihuana habe er zusammen mit dem 24 Jahre alten Angeklagten in der Folgezeit gewinnbringend an eine unbekannte Person weiterverkauft.

Fall 6:

Mitte August 2023 sei der 25 Jahre alte Angeklagte, in Absprache mit den beiden anderen Angeklagten, erneut nach Worms gefahren, um dort Betäubungsmittel zu beschaffen. Er habe dort von einem unbekannten Betäubungsmittellieferanten 99,51 Gramm Kokain erworben, welches er im Raum Bad Kreuznach gewinnbringend habe weiterverkaufen wollen. Das Kokain habe bei einer Verkehrskontrolle sichergestellt werden können.

Zudem sollen die Angeklagten seinerzeit weitere 255 Gramm Amphetamin in dem in der Tiefgarage geparkten Fahrzeug verwahrt haben. Auch das Amphetamin sei zum gewinnbringenden Weiterverkauf gedacht gewesen.

Fortsetzungstermine sind auf den 26.02.2024, 14.03.2024, 15.03.2024 und den 04.04.2024 bestimmt worden.

 

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