Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 51. Kalenderwoche 2023

Montag, den 18.12.2023, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1025 Js 1231/22

Der am 21.11.2023 begonnene Prozess wegen Missbrauchs von Notrufen u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 21.12.2023 bestimmt worden.

 

Montag, den 18.12.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1044 Js 6739/21

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 32 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in sechs Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit unerlaubten Entfernens vom Unfallort und wegen falscher Verdächtigung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll im Zeitraum von Mitte März 2021 bis Anfang Juli 2021 in sechs Fällen ohne hierbei im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein, mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Idar-Oberstein teilgenommen haben. Hierbei sei er sich jeweils bewusst gewesen, nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein.

Bei einer dieser Fahrten sei er aus unbekannten Gründen von der Fahrbahn abgekommen und mit einem Müllcontainer zusammengestoßen. Hierdurch sei ein Sachschaden in Höhe von 3.272,50 Euro entstanden. Obwohl der Angeklagte den Unfall bemerkt und noch versucht habe den Müllcontainer wieder aufzurichten, habe er den Unfallort mit dem Pkw verlassen, ohne seinen Unfallverpflichtungen nachzukommen.

Im Rahmen der nachfolgenden Ermittlungen zum Unfallgeschehen habe der Angeklagte der Polizei gegenüber der Wahrheit zuwider angegeben, dass seine Freundin das Fahrzeug gesteuert und den Unfall verursacht habe. Er habe mit dieser Aussage erreichen wollen, dass nicht gegen ihn, sondern gegen seine Freundin wegen der Unfallfahrt und der Unfallflucht ermittelt werden würde.

Der Angeklagte hat sich zu sämtlichen Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.

 

Dienstag, den 19.12.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1024 Js 18759/22

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat eine 29 Jahre alte, vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach wegen Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagte soll sich Mitte September 2022 zu einem Anwesen in Bad Kreuznach begeben haben, in welchem ihre Mutter wohnhaft gewesen sei. Im Keller des Anwesens habe sie darauf gewartet, dass ihre Mutter sie in ihre Wohnung hineinlässt.  Aus Ärger darüber, dass ihre Mutter sie sodann jedoch nicht hineingelassen habe, habe sie eine Tür von einem Sicherungskasten abgerissen und mehrere Kabel von der Decke gezogen. Hierdurch sei ein Schaden in Höhe von 350 Euro entstanden.

Die Angeklagte hat die ihr zur Last gelegte Sachbeschädigung vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten.

 

Dienstag, den 19.12.2023, 14:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1022 Js 6431/22

Der am 13.12.2023 begonnene Prozess wegen (besonders) schweren Raubes u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 28.12.2023 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 20.12.2023, 09:30 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 5 NBs 1041 Js 4359/23 jug

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 25 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Baumholder wegen Beleidigung in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 900 Euro verurteilt.

Mitte September 2022 sollen zwei Polizeibeamte in Baumholder eine Verkehrskontrolle eines Fahrzeuges durchgeführt haben, in welchem sich der Angeklagte als Fahrer des Fahrzeuges zusammen mit einem Beifahrer befunden habe. Der Angeklagte und der Beifahrer sollen die beiden Polizeibeamten als „Nazis“ und „Rassisten“ bezeichnet haben, da ihnen die Verkehrskontrolle nicht gefallen habe. Der Angeklagte habe hierbei eine Haltung eingenommen, bei welcher er die Fäuste erhoben habe und geäußert habe, dass die beiden Beamten noch sehen würden, was sie davon hätten.

Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein bestritten, die beiden Polizeibeamten beleidigt zu haben.

 

Mittwoch, den 20.12.2023, 10:00 Uhr, 4. Strafkammer, Saal 7 (Berufungssache)
Az: 4 NBs 1044 Js 16138/13 (3)

Der am 22.11.2023 begonnene Prozess wegen falscher Verdächtigung wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 03.01.2024, 17.01.2024, 31.01.2024, 14.02.2024, 28.02.2024, 06.03.2024 und den 20.03.2024 bestimmt worden.

 

Donnerstag, den 21.12.2023, 09:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1025 Js 1231/22

Der am 21.11.2023 begonnene Prozess wegen Missbrauchs von Notrufen u.a. wird fortgesetzt.

 

Freitag, den 22.12.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1021 Js 12603/21

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 29 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung in 4 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte, der zu diesem Zeitpunkt alkoholisiert gewesen sei, soll Anfang Juni 2021 in Bad Kreuznach in eine verbale Streitigkeit mit zwei weiteren Beteiligten verwickelt gewesen sein. Die hinzugerufene Polizei habe die streitenden Parteien zunächst voneinander getrennt. Nach Trennung der Parteien sei dem Angeklagten von den Beamten gestattet worden eine Flasche Wasser aus seiner Wohnung zu holen. Der Angeklagte habe jene Flasche später nach vorangegangener Androhung in ein geöffnetes Fenster der Nachbarwohnung geworfen. Die Polizeibeamten hätten daraufhin den Angeklagten zu Boden gebracht und an den Beinen fixiert. Hierbei habe der Angeklagte die drei anwesenden Polizeibeamten als „Kurva“ bezeichnet. Auch habe er um sich gespuckt, ohne jedoch einen der Beamten zu treffen. Während der Fixierung habe der Angeklagte immer wieder mit seinen Beinen um sich getreten, um sich gegen die Maßnahme zu wehren. Nachdem der Angeklagte schließlich in einen Streifwagen gesetzt und zur Dienststelle verbracht worden sei, habe er erneut mehrfach um sich gespuckt und mit beiden Füßen gegen die Fensterscheibe getreten. Auf der Dienststelle sei er in eine Gewahrsamszelle verbracht worden. Hierbei habe er die bei der Verbringung anwesenden vier Polizeibeamten erneut mit dem Wort „Kurva“ bezeichnet. Zudem habe er die Beine in den Boden gestemmt, sich zusammensacken lassen und erneut mehrfach um sich getreten.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

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