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Bewährungshilfe

Die Bewährungshelfer stehen dem Verurteilten helfend und betreuend zur Seite.

Sie helfen insbesondere bei der Gestaltung der existenziellen Lebensbedingungen wie

  • Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche
  • Regelung finanzieller Probleme
  • Vermittlung in weitergehende therapeutische Hilfen (z.B. Sucht- oder Sexualtherapie)
  • Beratung und Unterstützung bei allen erkennbaren persönlichen Problemen 

Neben der Einzelbetreuung bietet die Bewährungshilfe über die Kooperation mit den Vereinen der Bewährungs- und Straffälligenhilfe auch Projekt - und Gruppenarbeit an. Dies sind insbesondere Wohn- und Beschäftigungsprojekte, aber auch soziale Trainingskurse, Anti-Aggressions-Training und freizeitpädagogische Angebote.

Darüber hinaus hat der Bewährungshelfer aber auch die vom Gericht auferlegten Auflagen und Weisungen zu überwachen. Er berichtet dem Gericht in bestimmten Zeitabständen über die Lebensführung des Verurteilten.

Für Verurteilte, die im Rahmen der Führungsaufsicht nach den §§ 68 ff StGB einem Bewährungshelfer unterstellt wurden, gelten für die Betreuung die gleichen Bedingungen, wie oben beschrieben.

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