Landgericht Bad Kreuznach
Behördenleiter:
Thomas Bergmann, Präsident des Landgerichts
Vertreter:
Martin Walper, Vizepräsident des Landgerichts
Mediensprecher:
Daniel Wahn, Richter am Landgericht
Tel.: 0671/708-1223
medienstelle.lgkh@ko.jm.rlp.de
Geschäftsleiterin:
Simone Franz, Justizrechtsrätin
Adresse und Kontakt
Anschrift:
John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach
Postfach, 55506 Bad Kreuznach
Telefon: 0671/708-0
Telefax: 0671/708-1213
E-Mail: lgkh(at)ko.jm.rlp.de
In Verwaltungssachen kann elektronisch über das "Nutzerkonto Rheinland-Pfalz" kommuniziert werden.
https://nutzerkonto.service.rlp.de
Beachten Sie, dass dieser Link nicht für gerichtliche Verfahren genutzt werden kann.
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 09.00–12.00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr
Freitag: 09.00–13.00 Uhr
Der Zugang zu öffentlichen Sitzungen ist stets möglich.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie im Justizgebäude jederzeit mit Einlass- oder Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können.
Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
Anschrift Bewährungshilfe Bad Kreuznach:
Dürerstraße 16, 55543 Bad Kreuznach
Telefon: 0671/708-1900
Telefax: 0671/708-1920
Mail: bwh.lgkh@ko.jm.rlp.de
Erklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie nach §55 Bundesdatengesetz und nach § 43 Landesdatenschutzgesetz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung über Datenverarbeitung sowie gemäß § 43 Landesdatenschutzgesetz.
Verantwortliche im Sinne der DSGVO:
• Präsident des Landgerichts Thomas Bergmann
• Vertreter: Vizepräsident des Landgerichts Martin Walper
• Landgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach
• Telefon 0671 708-0
• Telefax 0671 708-1213
• E-Mail: lgkh(at)ko.jm.rlp.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
• Richterin am Amtsgericht Kathrin Schneider
• Landgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach
• Telefon 0671 708-0
• Telefax 0671 708-1213
• E-Mail: lgkh(at)ko.jm.rlp.de
Bei der Technik haben wir Hilfe. Die Datenverarbeitung in gerichtlichen Verfahren wird technisch vom Landesbetrieb für Daten und Informationen (LDI) als Dienstleister betrieben. Die dortige Verarbeitung von Nutzungsdaten erfolgt in unserem Auftrag und nach unseren Vorgaben entsprechend Art. 28 DSGVO.
Für die Verarbeitung Ihrer Daten beim Besuch unserer Homepage wird auf die Datenschutzerklärung des Justizministeriums verwiesen, die Sie über die Fußzeile der Startseite erreichen können.
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:
Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben der Gerichte bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der DS-GVO, §§2 Abs. 2,3, 26 Abs. 1 LDSG, §§ 49,45BDSG). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfas-sungsgesetz (GVG), das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG), die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung (ZPO), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), Strafprozessordnung, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), Verwaltungsverfah-rensgesetz (VwVfG), besondere Verfahrensordnungen (Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), Insolvenzordnung (InsO), Grundbuchordnung (GBO), Personenstandsgesetz (PStG)) ein-schließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdiensteistungsgesetz – RDG), die Richter- und Beamtengesetze, das Rechtspflegergesetz, sowie die Datenschutzgesetze.
Datenkategorien und Datenherkunft:
Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten:
Stammdaten,
Kommunikationsdaten,
Daten der Verfahrensbeteiligten zum Streitgegenstand bzw. Verwaltungsvorgang,
Vertragsdaten,
Forderungsdaten und
Zahlungsinformationen.
Die Daten aus den genannten Datenkategorien wurden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrensrechts von den Verfahrensbeteiligten, Behörden und Gerichten übermittelt bzw. selbst erhoben.
Empfänger:
Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist:
• Beteiligte des jeweiligen Verfahrens,
• Gerichte,
• Gerichtsvollzieher,
• Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach den Prozessordnungen,
• Sachverständige und Dolmetscher,
• berufsständische Interessenvertretungen,
• Behörden, sowie
• unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. § 299 Absatz 2 ZPO) Dritten, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Im Rahmen von Verwaltungsverfahren, hierzu gehört auch die Tätigkeit des Landgerichts Bad Kreuznach als Aufsichtsbehörde nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist:
• Behörden,
• Staatsanwaltschaften,
• berufsständische Interessenvertretungen sowie
• Beteiligte des Verwaltungsverfahrens.
Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer:
Gemäß § 1 des „Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens“ (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwür-dige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJusG RP) vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustGAusfV) vom 13. August 2008.
Ihre Rechte
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Artikel 13 bis 22 der Datenschutz-Grundverordnung bzw. §§ 43 bis 46 Landesdatenschutzgesetz zu:
• die Rechte auf Information;
• das Recht Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling verlangen;
• Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personen-bezogenen Daten;
• Löschung ihrer personenbezogenen Daten;
• Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten;
• Datenübertragbarkeit und
• Widerspruch.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Artikel 77 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz.
Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.
Datenschutzerklärung zur Website:
Die Datenschutzerklärung zu unserer Website finden Sie hier.
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang
zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen, soweit diese Angelegentheiten die Justizverwaltung betreffen.
Ein Anspruch auf Auskunft zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten oder sonstigen Rechtsangelegentheiten besteht nicht.