Montag, 25.05.2020, 9:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az. 1 Ks 1025 Js 17371/19
Der am 24.04.2020 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.
Montag, 25.05.2020, 9:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1041 Js 7164/19
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 30 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung und wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll im Februar 2019 mit einem Bekannten einen verbalen Streit mit einer Gruppe weiblicher Personen gehabt haben. Beamte der Bundespolizei sollen hinzugekommen sein und eine Personenkontrolle durchgeführt haben. Dem Angeklagten soll angekündigt worden sein, dass er durchsucht werden solle. Daraufhin soll der Angeklagte weggelaufen sein, um zu verhindern, dass die Polizeibeamten bei der Durchsuchung das von ihm in der Hosentasche mitgeführte Rohopium entdeckten. Während der Flucht soll er die Betäubungsmittel über einen Bauzaun geworfen haben. Am Ende der Flucht soll der Angeklagte aggressiv auf den Polizeibeamten zugegangen sein und nach diesem getreten haben. Bei der anschließenden Festnahme soll sich der Angeklagte gewehrt haben. Hierbei soll der Angeklagte die Polizeibeamten als „Hurensohn“ und „Nazi“ bezeichnet haben.
Der Angeklagte hat die Tatbegehung bestritten.
Dienstag, 26.05.2020, 9:00 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 3 Ns 1023 Js 2022/18
Der am 19.05.2020 begonnene Prozess wegen sexuellen Übergriffs wird fortgesetzt.
Dienstag, 26.05.2020, 9:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1042 Js 18627/19
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem jetzt 29 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit inhaftierten, Angeklagten vor mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben.
Der Angeklagte soll von Ende Oktober 2019 bis Mitte Februar 2020 seinen Lebensbedarf durch den gewinnbringenden Weiterverkauf von Betäubungsmitteln finanziert haben. Dabei soll er einmal 500 g Marihuana, einmal 10 g Crystal Meth sowie 3.000 Ecstasy Tabletten und 1.000 Captagon-Pillen erworben haben und die Betäubungsmittel anschließend im Raum Simmern mit Gewinn weiterverkauft haben. Zudem versprach der Angeklagte einer Vertrauensperson des Landes Rheinland-Pfalz die Lieferung von 100.000 Captagon-Pillen. Unmittelbar vor Durchführung des Geschäfts wurde der Angeklagte festgenommen.
Der Angeklagte hat sich nicht zur Sache eingelassen.
Ein Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 28.05.2020.
Mittwoch, 27.05.2020, 10:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7 (Berufung)
Az. 5 Ns 1042 Js 2028/19
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat eine jetzt 21 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Herren-Sulzbach wegen fahrlässiger Körperverletzung verwarnt und ihr die Auflage erteilt 500,00 € an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Zudem wurde ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.
Die Angeklagte soll Mitte Januar 2019 über eine rote Ampel gefahren und infolgedessen mit einem abbiegenden Fahrzeug kollidiert sein. Für das abbiegende Fahrzeug soll die Ampel grünes Licht angezeigt haben. Der Fahrer des abbiegenden Fahrzeugs soll leicht verletzt worden sein.
Die Angeklagte hat den Sachverhalt eingeräumt.
Donnerstag, 28.05.2020, 9:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1042 Js 18627/19
Der am 26.05.2020 begonnene Prozess wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.