Montag, 29.06.2020, 9:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1025 Js 9982/19
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem jetzt 38 Jahre alten, mehrfach und einschlägig vorbestraften, derzeit inhaftierten Angeklagten vor, durch zwei selbstständige Handlungen einen Raub und eine Körperverletzung (Fall 1), sowie einen schweren Raub, eine Körperverletzung und eine besonders schwere räuberische Erpressung (Fall 2) begangen zu haben.
Fall 1
Der Angeklagte soll Anfang Juni 2019 mit dem Geschädigten auf einer Bank gesessen und sich mit diesem unterhalten haben. Plötzlich soll der Angeklagte dem Geschädigten mit voller Wucht ins Gesicht geschlagen und ihm im Anschluss sein Smartphone entrissen haben, um dieses für sich zu behalten. Der Angeklagte soll sich sodann mit erhobenen Fäusten drohend vor dem Geschädigten aufgebaut und von diesem die PIN zum Entsperren des Smartphones verlangt haben. Aus Angst vor weiteren Schlägen soll der Geschädigte den Entsperrcode mitgeteilt haben. Der Angeklagte soll sodann erklärt haben, dass er den Geschädigten finden werde, sollte dieser die Polizei verständigen. Danach soll der Angeklagte gegangen sein.
Fall 2
Anfang Juli 2019 soll der Angeklagte mit dem Bruder des Geschädigten in dessen Wohnung ein Gespräch über den Vorfall Anfang Juni geführt haben. Dabei soll der Angeklagte dem Bruder des Geschädigten in den Solarplexus geschlagen und im Anschluss daran dessen Smartphone und das der anwesenden Freundin herausverlangt haben. Der Angeklagte soll gedroht haben den Bruder des Geschädigten erneut zu schlagen. Daraufhin soll dessen Freundin dem Angeklagten ihr Smartphone gegeben haben. Der Bruder des Geschädigten soll versucht haben zu fliehen, wobei ihn der Angeklagte in einen Stapel Werkzeug geschubst haben soll. Der Angeklagte soll den Bruder des Geschädigten mit einem Hammer bedroht haben, woraufhin dieser ihm sein Smartphone gab. Der Angeklagte soll weiterhin gedroht haben dem Bruder des Geschädigten mit dem Hammer den Kopf einzuschlagen und ihm eine Backpfeife verpasst haben, sodass der Bruder des Geschädigten und dessen Freundin die Entsperrcodes ihrer Smartphones mitteilten. Der Angeklagte soll die Bedrohungssituation weiter ausgenutzt, einen Laptop mitgenommen und die Wohnung sodann verlassen haben.
Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er die drei Geschädigten nicht kenne. Im Übrigen bestreitet er die Tatvorwürfe.
Ein Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 30.06.2020.
Montag, 29.06.2020, 9:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1042 Js 3036/10 (2)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 39 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Trunkenheit im Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll mit einem Kraftrad ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben und dabei unter dem Einfluss von Amphetamin, Kokain und Heroin gestanden haben.
Der Angeklagte hat die ihm vorgeworfene Tat eingeräumt.
Montag, 29.06.2020, 13:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1024 Js 11203/18
Der am 15.06.2020 begonnene Prozess wegen Bedrohung u.a. wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 10.07.2020.
Dienstag, 30.06.2020, 9:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1025 Js 9982/19
Der am 29.06.2020 begonnene Prozess wegen schwerer räuberischer Erpressung u.a. wird fortgesetzt.
Mittwoch, 01.07.2020, 14:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az. 1 Ks 1022 Js 15187/19
Der am 22.04.2020 begonnene Prozess wegen Totschlags u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 14.07.2020 und 17.08.2020.
Donnerstag, 02.07.2020, 9:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7 (Berufung)
Az. 5 Ns 1025 Js 3362/19 jug
Der am 23.06.2020 begonnene Prozess wegen sexuellem Missbrauchs von Kindern u.a. wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 17.07.2020.
Freitag, 03.07.2020, 9:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az. 1 Ks 1025 Js 19591/19
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem jetzt 22 Jahre alten und vorbestraften, derzeit inhaftierten Angeklagten vor, versucht zu haben, einen Menschen zu töten ohne Mörder zu sein, in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung. Dem jetzt 44 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Mühlheim wird vorgeworfen, den 22 Jahre alten Angeklagten zu der Tat angestiftet zu haben.
Mitte Dezember 2019 sollen sich die beiden Angeklagten auf einer Feier befunden haben, bei welcher es zu einer verbalen und körperlichen Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Gästen gekommen sein soll. Der 22-jährige Angeklagte soll sich dabei mit einem Messer mit einer Klingenlänge von 7,5 cm bewaffnet haben. Der 44-jährige Angeklagte soll dies gesehen und dem 22-jährigen Angeklagten auf Dari zugerufen haben, dass er auf den Geschädigten einstechen solle. Der 22-jährige soll den Geschädigten daraufhin in das Gesäß, den hinteren Oberschenkel, sowie den linken Rückenbereich gestochen haben, wobei er sowohl schwerste Verletzungen, als auch den Tod des Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen haben soll. Der Geschädigte soll sich in akuter Lebensgefahr befunden haben, welche durch einen operativen Eingriff verhindert werden konnte.
Die Angeklagten haben sich nicht zur Sache eingelassen.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 07.07.2020, 17.07.2020, 10.08.2020, 18.08.2020, 19.08.2020, 20.08.2020, 24.08.2020, 25.08.2020, und 27.08.2020.