Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 31. Kalenderwoche 2020

 

Mittwoch, 29.07.2020, 9:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7 (Berufung)
Az. 5 Ns 1041 Js 18552/18 jug

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen jetzt 21 Jahre alten und einen jetzt 25 Jahre alten Angeklagten, beide nicht vorbestraft und aus Mörschied wegen vorsätzlichen Rauchens im Wald (Ordnungswidrigkeit) zu einer Geldbuße von jeweils 100,00 € verurteilt.

Mitte Oktober 2018 sollen die beiden Angeklagten abends auf den Aussichtsturm auf dem Idar-Kopf, welcher aus Holz errichtet ist, geklettert sein. Dort sollen die Angeklagten Shisha geraucht haben. Der Aussichtsturm soll sich, nach dem Weggang der Angeklagten, entzündet und in Flammen gestanden haben. Es soll ein Sachschaden von 100.000,00 € entstanden sein.

Die Angeklagten haben sich hinsichtlich der Ordnungswidrigkeit geständig eingelassen.

 

Donnerstag, 30.07.2020, 9:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1022 Js 600/20

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 41 Jahre alten, mehrfach und einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30,00 € verurteilt.

Der Angeklagte soll von der Agentur für Arbeit im Jahr 2019 Leistungen erhalten haben. Zum 01.09.2019 soll der Angeklagte ein Arbeitsverhältnis mit einem Baumarkt eingegangen sein. Die Arbeitsaufnahme soll der Angeklagte der Arbeitsagentur nicht rechtzeitig angezeigt haben, sodass diese noch für den Monat September 2019 Leistungen an den Angeklagten auszahlte. Der Angeklagte soll den für den Monat September 2019 ausgezahlten Betrag nicht zurückgezahlt haben.

Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er die Arbeitsaufnahme schon Mitte August über den E-Service mitgeteilt habe.

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