Montag, 12.10.2020, 9:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1025 Js 5058/15
Der am 05.10.2020 begonnene Prozess wegen Versuch des Betruges wird fortgesetzt.
Dienstag, 13.10.2020, 9:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 3 Ns 1041 Js 691/20
Das Amtsgericht Bad Kreuznach – Schöffengericht – hat einen jetzt 33 Jahre alten, erheblich vorbestraften und derzeit in Haft befindlichen Angeklagten aus Rumänien wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.
Ende August 2019 soll der Angeklagte die Terrassentür eines Wohnhauses in Waldböckelheim eingeschlagen und sich dadurch Zutritt zu dem Wohnhaus verschafft haben. Er soll sämtliche Räume durchsucht und Schmuck sowie Parfüm im Wert von 1.450,00 € entwendet haben.
Der Angeklagte hat die Tat vollumfänglich eingeräumt.
Dienstag, 13.10.2020, 9:30 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1042 Js 18782/19
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem jetzt 39 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Kappel vor durch zwei selbstständige Handlungen Betäubungsmittel in nicht geringer Menge besessen zu haben und mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben.
Anfang April 2019 soll der Angeklagte ca. 43 g Amphetamin und ca. 45 g Haschisch mit sich geführt haben, obwohl er gewusst haben soll, dass er die betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis hierfür nicht hatte. Mitte April 2019 soll der Angeklagte in seinem Haus einen Rucksack mit ca. 95 g Haschisch, Marihuana und Amphetamin zum Weiterverkauf mit Gewinn gelagert haben. In dem Rucksack sollen sich zu Verteidigungszwecken auch eine Axt und eine Handsäge befunden haben.
Der Angeklagte hat eingeräumt die Betäubungsmittel Anfang April mit sich geführt zu haben. Darüber hinaus hat er sich nicht eingelassen.
Mittwoch, 14.10.2020, 9:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 3 Ns 1043 Js 352/18
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 30 Jahre alten, erheblich und einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Becherbach wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in drei Fällen, sowie wegen Beleidigung und vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr, sowie weiteren Delikten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt.
Im Oktober und November 2017 soll der Angeklagte eine Vertrauensperson der Polizei einem gesondert verfolgten Drogendealer vorgestellt haben und mehrfach Betäubungsmittelgeschäfte zwischen dem Dealer und der Vertrauensperson arrangiert haben. Der Angeklagte soll auch selbst Betäubungsmittel erworben haben. Im Januar 2018 soll der betrunkene Angeklagte Polizeibeamte u.a. als „Bastarde“ beleidigt haben. Dabei soll er im Besitz von Amphetamin gewesen sein. Im April 2018 soll der Angeklagte ohne Führerschein und alkoholisiert ein nicht versichertes Fahrzeug geführt haben.
Der Angeklagte hat sich teilweise geständig eingelassen.
Ein Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 16.10.2020.
Donnerstag, 15.10.2020, 9:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1043 Js 14117/19
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 44 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Mörfelden-Walldorf wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 55 Tagessätzen zu je 40,00 € verurteilt.
Mitte September 2019 soll der Angeklagte mit einem PKW einen öffentlichen Parkplatz in Bad Münster befahren haben, obwohl er aufgrund vorangegangenen Alkoholkonsums absolut fahruntüchtig war. Der Angeklagte wusste um seine Fahruntüchtigkeit, da er nur noch verwaschen sprechen und torkeln konnte.
Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass seine Verlobte gefahren sei.
Freitag, 16.10.2020, 9:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 3 Ns 1043 Js 352/18
Der am 14.10.2020 begonnene Prozess wegen Beleidigung u.a. wird fortgesetzt.