Dienstag, 05.03.2019, 10:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 25 Jahre alten, mehrfach vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll Ende Januar 2018 in seiner Wohnung 148,07 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum verwahrt haben.
Der Angeklagte hat sich zu der Tat vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.
Mittwoch, 06.03.2019, 09:00 Uhr 2. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 24 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten vor, in 2 Fällen an eine Person unter 18 Jahren Betäubungsmittel abgegeben zu haben sowie mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben sowie in einem weiteren Fall die Begehung eines erpresserischen Menschenraubs vor.
Der Angeklagte, der zum Umfeld einer ehemaligen kriminellen Bruderschaft in Bad Kreuznach gehören soll, soll im August 2018 sowie Anfang September 2018 an einen damals 16-Jährigen bei 2 Gelegenheiten jeweils 300 Gramm Marihuana veräußert haben.
Ferner soll der Angeklagte Ende September 2018 den 16-Jährigen aufgesucht haben, um den Kaufpreis von 4.000 Euro nebst Zinsen für die gelieferten Drogen einzutreiben. Der 16-Jährige habe dem Angeklagten aber nur einen Teil des Kaufpreises bezahlen können, woraufhin der Angeklagte dem 16-Jährigen Prügel angedroht habe, wenn er den Restpreis nicht bezahle. Wenige Zeit später sei der Angeklagte dann mit vier weiteren Personen bei dem 16-Jährigen erschienen und habe diesen erneut zur Zahlung des restlichen Kaufpreises aufgefordert. Als der 16-Jährige das Geld nicht habe zahlen können, habe der Angeklagte den 16-Jährigen, dem bewusst gewesen sei, dass er Prügel von dem Angeklagten und seinen Begleitern zu erwarten hatte, aufgefordert in den Kofferraum des Fahrzeuges des Angeklagten einzusteigen, um sodann Geld zu besorgen. Der 16-Jährige sei der Aufforderung nachgekommen und habe 250 Euro besorgen können, die er dem Angeklagten übergeben habe.
Der Angeklagte hat sich zu den Taten dahingehend eingelassen, dass der 16-Jährige zwar bei ihm Schulden gehabt habe, diese aber in keinem Zusammenhang mit Drogengeschäften stünden und er dem 16-Jährigen auch nie Gewalt angedroht habe.
Mittwoch, 06.03.2019, 10:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 36 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Frei-Laubersheim sowie die 35 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Mainz wegen gemeinschaftlich begangener Urkundenfälschung jeweils zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Angeklagte wurde ferner hinsichtlich eines ihm in der Anklage zur Last gelegten Betruges freigesprochen.
Bei den Angeklagten handelt es sich um ein Ehepaar, die Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) in Anspruch nehmen. Ursprünglich habe das Jobcenter in Bad Kreuznach die Miete für die von den Angeklagten damals noch gemeinsam bewohnte Wohnung unmittelbar an den Vermieter überwiesen. Im Januar 2017 habe der Angeklagte dem Jobcenter mitgeteilt, dass die Miete nunmehr an ihn überwiesen werden solle und er die Miete an den Vermieter weiterleiten werde. Das Jobcenter sei diesem Ansinnen von Februar bis August 2017 nachgekommen und habe insgesamt 4.550 Euro an den Angeklagten überwiesen. Jenen Betrag habe der Angeklagte an seinen Vermieter jedoch nicht weitergeleitet. Im August 2017 habe das Jobcenter den Angeklagten nach Belegen zur Weiterleitung der Miete gefragt. Daraufhin habe der Angeklagte im Zusammenwirken mit der Angeklagten sieben Quittungen für die Monate Februar bis August 2017 erstellt, aus denen sich ergeben habe, dass der Vermieter die Mietzahlungen erhalten habe. Die Angeklagte habe bei Erstellung der Belege die Unterschrift des Vermieters gefälscht und der Angeklagte habe die gefälschten Belege sodann dem Jobcenter vorgelegt.
Die Angeklagten haben sich vor dem Amtsgericht hinsichtlich der Urkundenfälschung geständig eingelassen. Hinsichtlich des dem Angeklagten zur Last gelegten Betruges hat er sich vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, dass er die von dem Jobcenter ihm gegenüber geleisteten Mietzahlungen in Höhe von insgesamt 4.550 Euro auf anwaltlichen Rat gegenüber seinem Vermieter zurückbehalten habe, da dieser die Wohnung nur unzureichend beheizt und auch keine Nebenkostenabrechnung erstellt habe.
Donnerstag, 07.03.2019, 14:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 51 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Mainz wegen Missbrauchs von Berufsbezeichnungen verwarnt sowie die Verurteilung zur Zahlung einer Geldstrafe vorbehalten.
Der Angeklagte soll im Jahr 2016 in Schriftsätzen an das Amtsgericht Bad Kreuznach sowie an das Landgericht Bad Kreuznach die Berufsbezeichnung „Arzt“ verwendet haben, obwohl die Approbation des Angeklagten als Arzt seit 2008 ruhend gestellt gewesen sei.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht dahingehend zu der Tat eingelassen, dass er die Berufsbezeichnung „Arzt“ in den Schriftsätzen unvorsätzlich verwendet habe. Er habe insoweit alte Vorlagen aus einer Zeit verwendet, in der er noch als Arzt zugelassen gewesen sei und habe vergessen, diese anzupassen.
Freitag, 08.03.2019, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 40 Jahre alten, erheblich einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen besonders schweren Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll Mitte April 2018 im Media-Markt in Bad Kreuznach eine Navigationsgerät im Wert von 186 Euro entwendet haben. Der Angeklagte habe dabei in der Absicht gehandelt, sich durch diese Tat und gleichartige Taten eine fortlaufende Einnahmequelle zu schaffen und damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu der Tat geständig eingelassen.
Freitag, 08.03.2019, 11:00 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den 41 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Angeklagte soll Mitte Februar 2017 aus dem dänischen Bettenlager in Kirn eine Heizdecke im Wert von 30 Euro entwendet haben, ohne die Ware zu bezahlen.
Der Angeklagte hat die Tat vor dem Amtsgericht abgestritten.