Beruf und Familie

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein wichtiges Ziel in der Justiz.
 
Das Landgericht Bad Kreuznach versteht sich als ein familienfreundlicher Arbeitgeber und sieht sich in der Verpflichtung durch entsprechende Rahmenbedingungen die Vereinbarkeit von Berufs- und Erwerbsleben mit Familien- und Pflegearbeit sicherzustellen und weiterzuentwickeln.

Die Selbstverpflichtung zur Sicherung und Weiterentwicklung einer familienfreundlichen Personalpolitik in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Rheinland-Pfalz dient dazu, die bestehenden Standards verlässlich zu beschreiben, sie verbindlich auch zukünftig zu erhalten, beziehungsweise umzusetzen.