Der Bezirk des Landgerichts Bad Kreuznach erstreckt sich über die Landkreise Bad Kreuznach, Birkenfeld und Teile des Rhein-Hunsrückkreises (früherer Landkreis Simmern).
Zuständigkeit Mit Ausnahme bestimmter, den Landgerichten unabhängig vom Streitwert zugewiesener Verfahren (z.B. Klagen wegen Amtspflichtverletzungen, Kartellsachen etc.), sind die Zivilkammern des Landgerichts erstinstanzlich für Klagen bei einem Streitwert von mehr als € 5000,-- zuständig, in zweiter Instanz für Berufungen und Beschwerden gegen amtsgerichtliche Entscheidungen mit Ausnahme der Entscheidungen der Familiengerichte.
In erster Instanz sind die großen Strafkammern (besetzt mit 2 bzw. 3 Berufsrichtern und 2 Schöffen) zuständig für besonders schwere Delikte (Verbrechen) bzw. für Straftaten, bei denen eine höhere Strafe als 4 Jahre Freiheitsstrafe oder bestimmte Maßregeln (z.B. Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Sicherungsverwahrung) zu erwarten ist.
In zweiter Instanz sind die Strafkammern zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über Berufungen gegen die amtsgerichtlichen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts sowie über Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheidungen des Amtsgerichts.
Die zuständige Kammer innerhalb des Gerichts wird vom Präsidium, einem Selbstverwaltungsorgan der Richter, jährlich im Voraus bestimmt.
Beim Landgericht Bad Kreuznach gibt es vier Zivil- und sieben Strafkammern, sowie eine Strafvollstreckungskammer und eine Kammer für Handelssachen. Ihre Zuständigkeiten gliedern sich wie folgt:
1. Zivilkammer Berufungssachen (0671-708-1336)
2. Zivilkammer erstinstanzliche Zivilsachen (0671-708-1211)
3. Zivilkammer erstinstanzliche Zivilsachen (0671-708-1204)
4. Zivilkammer erstinstanzliche Zivilsachen (0671-708-1208)
1. Strafkammer Schwurgericht (Kapitaldelikte) (0671-708-1221)
2. Strafkammer allgemeine Strafsachen (0671-708-1221)
4. Strafkammer Auffangkammer (bei Zurückverweisungen)(0671-708-1609)
5. Strafkammer Jugendstrafsachen (0671-708-1221)
6. Strafkammer Wirtschaftsstrafsachen (0671-708-1221)
3. und 7. Strafkammer Berufungen (0671-708-1609)
Dieser Hinweis dient nur der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine genaue Prüfung der gesetzlichen Vorschriften vor Erheben einer Klage!
Neben den Aufgaben als Gericht werden zahlreiche Verwaltungstätigkeiten erledigt.
Die Präsidialgeschäftsstelle ist für Legalisationen und Apostillen zuständig. Hier erfolgt die Aufnahme in die Liste der öffentlich bestellten Dolmetscher und Übersetzer und die Bearbeitung der Anträge auf Zulassung zum Rechtsberater.