Dienstag, 06.04.2021, 09:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1023 Js 13526/20 jug
Der am 01.04.2021 begonnene Prozess wegen sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 12.04.2021 und den 04.05.2021 bestimmt worden.
Mittwoch, 07.04.2021, 13:30 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1023 Js 9219/20 jug
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 66 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Mengerschied den sexuellen Missbrauch eines Kindes in 2 Fällen vor.
Der Angeklagte soll Mitte November 2017 auf dem fünften Geburtstag eines Mädchens aus dem weiteren Verwandtenkreis des Angeklagten gewesen sein. An diesem Tag soll der Angeklagte dem fünfjährigen Mädchen in der Wohnung der Eltern des Mädchens sexuell motiviert in die Hose gefasst und das Kind am nackten Anus gestreichelt haben.
Ferner soll der Angeklagte Ende Dezember 2017 auf der verwandtschaftlichen Feier des Weihnachtsfestes das fünfjährige Mädchen, nachdem er sich mit dem Mädchen zum Spielen zurückgezogen habe, auf seinen Schoß genommen haben und hierbei sexuell motiviert dem Mädchen von hinten in die Hose gefasst und den nackten Anus des Mädchens gestreichelt haben.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen.
Ein Fortsetzungstermin ist auf den 14.04.2021 bestimmt worden.
Donnerstag, 08.04.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1021 Js 9219/19
Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den 48 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Mitte März 2019 in einer Gaststätte in Bad Sobernheim einem weiteren Gast, der zum damaligen Zeitpunkt mit einer ehemaligen Freundin des Angeklagten liiert gewesen sei, nach einer vorangegangenen verbalen Auseinandersetzung mit einer vollen Stubbiflasche auf den Hinterkopf geschlagen haben. Der weitere Gast soll durch diesen Schlag mit der Stubbiflasche eine rote Beule am Hinterkopf erlitten haben.
Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht abgestritten, dem weiteren Gast mit einer Stubbiflasche auf den Kopf geschlagen zu haben. Vielmehr habe er dem weiteren Gast aus Notwehr lediglich einen Faustschlag gegen den Kopf versetzt, nachdem der Gast ihn gewaltsam gegen eine Wand der Gaststätte gedrückt habe.
Ein Fortsetzungstermin ist auf den 15.04.2021 bestimmt worden.
Donnerstag, 08.04.2021, 10:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7 (Berufungssache)
Az: 5 Ns 1042 Js 13934/20 jug
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 20 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Kastellaun wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr unter Einbeziehung einer Jugendstrafe aus einem anderen Urteils des Amtsgerichts Simmern/Hunsrück zu einer Einheitsjugendstrafte von 1 Jahr verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Einheitsjugendstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Ende August 2020 nachts mit einem Mofa die B 327 zwischen Gödenroth und Braunshorn befahren haben. Dabei soll der Angeklagte auf Grund einer Alkoholisierung von 1,21 Promille fahruntüchtig gewesen sein. Der Angeklagte soll Schlangenlinien gefahren haben und das Mofa unsicher geführt haben. Der Angeklagte soll sich seiner alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit bewusst gewesen sein.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zum Tatvorwurf geständig eingelassen.
Freitag, 09.04.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1022 Js 234/20
Der am 09.03.2021 begonnene Prozess wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis u.a. wird fortgesetzt.