Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 17. Kalenderwoche 2017

Dienstag, 25.04.2017, 09.00 Uhr 2. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 07.03.2017 begonnene Prozess wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln wird fortgesetzt.

Dienstag, 25.04.2017, 09:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 05.09.2016 begonnene Prozess wegen versuchten Betruges wird fortgesetzt. Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 16.05.2017, 07.06.2017

Dienstag, 25.04.2017, 11.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 35 Jahre alten, vielfältig vorbestraften Angeklagten aus Beltheim wegen Diebstahls, Unterschlagung, vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit vorsätzlichem Gebrauch eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung in Tateinheit mit Urkundenfälschung sowie wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Es hat ferner die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf weiterer sechs Monate keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Zwischen Mai und Juli 2016 soll der Angeklagte in den Besitz der Mofa-Prüfbescheinigung eines Zeugen gelangt sein und diese nicht abgegeben sondern für sich behalten haben (Fall 1).
Im Juli 2016 soll der Angeklagte das Versicherungskennzeichen von dem Roller eines Zeugen entfernt und mitgenommen haben, um es für sich zu verwenden (Fall 2).
Ebenfalls im Juli 2016 soll der Angeklagte entsprechend seiner vorgefassten Absicht das entwendete Versicherungskennzeichen an seinem Roller montiert haben, um vorzutäuschen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert sei, und mit dem Roller am öffentlichen Straßenverkehr in Simmern teilgenommen haben. Hierbei sei dem Angeklagten bewusst gewesen, dass er nicht über die notwendige Fahrerlaubnis verfügt habe und der Roller nicht ordnungsgemäß versichert sei. Überdies habe der Angeklagte vor Antritt der Fahrt Cannabis und Amphetamin konsumiert (Fall 3).
Im Rahmen der sich an die Fahrt aus Fall 3 anschließenden Verkehrskontrolle sei festgestellt worden, dass der Angeklagte 0,6 Gramm Amphetamin und 0,4 Gramm Marihuana aufbewahrt hab, ohne über die erforderliche betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis zu verfügen. Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig.

Dienstag, 25.04.2017, 13.30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die 64 Jahre alte, erheblich vorbestrafte Angeklagte aus Bruchweiler in erster Instanz wegen Sachbeschädigung und falscher Versicherung an Eides statt zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Angeklagte soll in dem Haus, in dem zu ihren Gunsten ein Wohnrecht besteht, verschiedene zur Heizungsanlage führende Stromleitungen durchgeschnitten haben. In einem Zivilrechtsstreit, u.a. mit der Eigentümerin dieses Hauses, soll sie eine falsche Versicherung an Eides statt abgegeben haben. Die Angeklagte hat die Vorwürfe in erster Instanz bestritten.

Mittwoch, 26.04.2017, 13.00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

In erster Instanz hat das Amtsgericht Bad Kreuznach den 31 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung einer vorausgegangenen Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Seinen 22 Jahre alten, vorbestraften Mitangeklagten aus Bad Kreuznach hat das Amtsgericht wegen Körperverletzung und Beihilfe zur Körperverletzung unter Einbeziehung einer vorausgegangenen Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der erstinstanzliche Freispruch einer Mitangeklagten sowie die Verurteilung eines weiteren Mitangeklagten zu einer Geldstrafe sind rechtskräftig.
Die Angeklagten sollen im Dezember 2015 in einer Diskothek in Bad Kreuznach nach einem zunächst verbal geführten Streit einen Zeugen geschlagen und getreten haben, so dass dieser erheblich verletzt worden sei. Die Angeklagten haben sich erstinstanzlich unter anderem dahingehend eingelassen, dass die Auseinandersetzung von dem Zeugen ausgegangen sei.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 03.05.2017

Donnerstag, 27.04.2017, 09.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Simmern/Hunrück hat den 22 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Rohrbach wegen Unfallflucht zu einer Geldstrafe verurteilt und gegen den Angeklagten ein Fahrverbot von zwei Monaten verhängt. Der Angeklagte soll im März 2016 in Nannhausen von der Fahrbahn abgekommen sein, zwei Leitpfosten und ein großes Verkehrsschild überfahren haben und sich von der Unfallstelle entfernt haben, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Der Angeklagte wendet sich lediglich gegen das Strafmaß, so dass der Schuldspruch in Rechtskraft erwachsen ist.

Donnerstag, 27.04.2017, 10. 30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 45 Jahre alten, mehrfach vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Er soll im Oktober 2015 in einem Drogeriemarkt in Bad Kreuznach Parfum im Wert von 116,00 € entwendet haben, um mit dem Verkauf der entwendeten Waren seinen Betäubungsmittelkonsum zu finanzieren.

Donnerstag, 27.04.2017, 14.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der 31 Jahre alte, erheblich vorbestrafte Angeklagte wurde in erster Instanz durch das Amtsgericht Bad Kreuznach wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll im Februar 2015 eine Wohnung in Hallgarten bei Bad Kreuznach angemietet haben und hierbei den Vermieter über seine Zahlungswilligkeit und –fähigkeit getäuscht haben. Dementsprechend habe er weder die Mietkaution noch den vereinbarten Mietzins gezahlt, obwohl der Vermieter seine Leistung ordnungsgemäß erbracht habe. Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig.

Donnerstag, 27.04.2017, 14.00 Uhr 2. Strafkammer

Der am 10.04.2017 begonnene Prozess wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.

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