Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 19. Kalenderwoche 2017

Montag, 08.05.2017, 10.30 Uhr 1. Strafkammer (Schwurgericht)

Der am 28.11.2016 begonnene Prozess wegen Totschlags wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 12.05.2017

Dienstag, 09.05.2017, 09.00 Uhr 2. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 07.03.2017 begonnene Prozess wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln wird fortgesetzt.

Dienstag, 09.05.2017., 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 38 Jahre alten, vielfältig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll im September 2016 während eines Streits mit seiner damaligen Freundin mit einem Schachtgitter den Glaseinsatz der Eingangstür zu deren Wohnung beschädigt haben. Der Angeklagte hat die Tat in der ersten Instanz gestanden.

Dienstag, 09.05. 2017, 10. 30 Uhr 5. Strafkammer (Jugendkammer - Berufungssache)

Der 23 Jahre alte vorbestrafte Angeklagte aus Idar-Oberstein ist in erster Instanz durch das Amtsgericht Idar-Oberstein wegen Betruges in drei Fällen unter Einbeziehung einer vorausgegangenen Verurteilung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das Amtsgericht hat dem Angeklagten ferner die Fahrerlaubnis entzogen. Der Angeklagte soll unter Mithilfe eines Mitangeklagten, dessen Verurteilung zu einer Geldstrafe rechtskräftig ist, im Dezember 2013 und im März 2014 Verkehrsunfälle vorgetäuscht haben. Hierbei soll der Mitangeklagte jeweils mit dem Einverständnis des Angeklagten auf Parkplätzen in Idar-Oberstein gegen dessen Pkw gefahren sein, woraufhin der Angeklagte Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer des von dem Mitangeklagten geführten Fahrzeuges geltend gemacht habe. Die Versicherungen sollen in beiden Fällen jeweils etwa 3.900,00 € reguliert haben.
Das bei dem vorgetäuschten Unfall im März 2014 beschädigte Fahrzeug habe der Angeklagte im Januar 2015 verkauft und dabei dem Käufer den Schaden im Heck- und Frontbereich verschwiegen und als Beschädigung lediglich eine kleine Delle in der Beifahrertür angegeben. Der Käufer habe deswegen für den Pkw 10.250 € gezahlt.
Der Angeklagte hat sich erstinstanzlich im ersten Fall dahingehend eingelassen, dass ein normaler Unfall vorgelegen habe, in den beiden anderen Fällen war er geständig.

Mittwoch, 10.05.2017, 09:30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 35 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten, der zuletzt in Straßburg / Frankreich wohnhaft war und seit März 2016 in Haft ist wegen gewerbsmäßigen Betruges in 22 Fällen und wegen Erschleichen von Leistungen in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll bei einer Sparkasse und einer Volksbank Konten eröffnet haben, um mit den für diese Konten ausgegebenen EC-Karten im Lastschriftverfahren Waren zu bezahlen, obwohl ihm bekannt gewesen sei, dass die Konten nicht über die für die Bezahlung erforderliche Deckung verfügten. Mit den EC-Karten habe er dann im November und Dezember 2013 Waren gekauft, wobei die entsprechenden Lastschriften mangels Deckung nicht eingelöst worden seien. Es sei insgesamt ein Schaden von 6.195,00 € entstanden.
Ferner habe der Angeklagte im November 2013 bei sieben Gelegenheiten Züge der Deutschen Bahn benutzt, ohne im Besitz eines gültigen Fahrscheins gewesen zu sein. Der Angeklagte war in erster Instanz geständig.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 19.05.2017, 22.05.2017

Donnerstag, 11.05.2017, 09:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 33 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten, der zuletzt ohne festen Wohnsitz war, wegen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung in 15 Fällen, tateinheitlich hierzu wegen vier Fällen des gewerbsmäßigen Betruges, zwei Fällen des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und einem Fall des Missbrauchs von Scheck- und Kreditkarten sowie des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen in zwei Fällen und einem weiteren Fall des gewerbsmäßigen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Der Angeklagte, der Schulden in sechsstelliger Höhe haben soll und sich selbst als spielsüchtig bezeichnet, soll sich gefälschte Ausweise, in denen fiktive Personalien angegeben gewesen seien, beschafft und sich unter Vorlage dieser gefälschten Ausweise bei Einwohnermeldeämtern angemeldet haben. Unter Verwendung der Aliaspersonalien sowie gefälschter Gehaltsbescheinigungen und Arbeitsverträge habe der Angeklagte bei mehreren Banken Darlehen beantragt und dabei jeweils seine Erfüllungswilligkeit vorgetäuscht. Mit dieser Vorgehensweise habe der Angeklagte zwischen Februar und Mai 2016 die Auszahlung von Darlehenssumme von rund 41.000, rund 46.000 € sowie von weiteren 18.000,00 € erreicht, die er überwiegend verbraucht und nur zu einem geringen Teil zurückgezahlt habe. In zwei Fällen seien die beantragten Darlehen nicht ausgezahlt worden, weil die Bankmitarbeiter Verdacht geschöpft hätten.
Ferner habe der Angeklagte im Juli 2016 unter Vorlage gefälschter Ausweispapier eine Kreditkarte beantragt und erhalten, die er im Zahlungsverkehr eingesetzt habe, wobei ihm bewusst gewesen sei, dass die Kreditkartenfirma ihre Rückzahlungsansprüche aufgrund der Täuschung über seine Identität nicht würde durchsetzen können.
Schließlich habe der Angeklagte unter Angabe von Aliaspersonalien im Internet Herrenkleidung im Wert von etwa 600,00 € bestellt, die er wie von Anfang an beabsichtigt, nicht bezahlt habe.
Der Angeklagte war erstinstanzlich größtenteils geständig.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 30.05.2017

Freitag, 12.05.2017, 10.30 Uhr 1. Strafkammer (Schwurgericht)

Der am 28.11.2016 begonnene Prozess wegen Totschlags wird fortgesetzt.

 

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