Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 20. Kalenderwoche 2021

Montag, 17.05.2021, 08:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1025 Js 16571/20

Der am 29.04.2021 begonnene Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung wird fortgesetzt.

 

Montag, 17.05.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1025 Js 9045/13

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 66 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Kaiserslautern wegen versuchten Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung in zwei tatmehrheitlichen Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe verurteilt.

Der Angeklagte soll in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt in einem vor dem Landgericht Bad Kreuznach im Jahr 2012 rechtshängigen Gerichtsverfahren einen von seinem Mandanten vorab unterschriebenen Antrag auf Prozesskostenhilfe ohne Kenntnis seines Mandanten mit unvollständigen Angaben zu den Vermögensverhältnissen seines Mandanten versehen haben. Der Angeklagte soll erhebliche, ihm bekannte Vermögenswerte seines Mandanten, nämlich Grundeigentum, eine Rolex-Uhr im Wert von 5.000 Euro bis 6.000 Euro sowie das Eigentum seines Mandanten an einem Oldtimer im Wert von ca. 10.000 Euro bis 15.000 Euro, bewusst nicht angegeben haben, damit sein Mandant in den Genuss von Prozesskostenhilfe kommt. Jene Prozesskostenzhilfe sei dem Mandanten vom Gericht zunächst gewährt, im Jahr 2015 nachträglich aber wieder aufgehoben worden.

Ferner soll der Angeklagte in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt in einem weiteren vor dem Landgericht Bad Kreuznach im Jahr 2012 rechtshängigen Gerichtsverfahren einen von demselben Mandanten vorab unterschriebenen Antrag auf Prozesskostenhilfe ohne Kenntnis seines Mandanten mit unvollständigen Angaben zu den Vermögensverhältnissen seines Mandanten versehen haben, insbesondere erneut wieder das Grundeigentum, die Rolex-Uhr sowie den Oldtimer als Vermögenswerte seines Mandanten verschwiegen haben. Jener Antrag auf Prozesskostenhilfe sei vom Gericht mangels Erfolgsaussichten in der Sache abgelehnt worden.

Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe vor dem Amtsgericht abgestritten.

Fortsetzungstermine sind auf den 26.05.2021, 31.05.2021 sowie den 07.06.2021 bestimmt worden.

 

Dienstag, 18.05.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1044 Js 4213/21

Der am 30.03.2021 begonnene Prozess wegen schweren Bandendiebstahls wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 19.05.2021, 09.06.2021 und den 25.06.2021 bestimmt worden.

 

Mittwoch, 19.05.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1044 Js 4213/21

Der am 30.03.2021 begonnene Prozess wegen schweren Bandendiebstahls wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 09.06.2021 und den 25.06.2021 bestimmt worden.

 

Mittwoch, 19.05.2021, 09:00 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1042 Js 6186/18

Der am 24.02.2021 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 27.05.2021, den 04.06.2021 und den 08.06.2021 bestimmt worden.

 

Donnerstag, 20.05.2021, 11:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1021 Js 16775/20

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 28 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach inhaftierten Angeklagten aus Kirn eine versuchte schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit einer versuchten gefährlichen Körperverletzung und einer tätlichen Beleidigung vor.

Der Angeklagte soll Anfang Dezember 2020 den Barber-Shop eines Bekannten in Idar-Oberstein aufgesucht haben und von dem Inhaber des Barber-Shops eine unbekannte Summe Geld, auf welche der Angeklagte keinen Anspruch gehabt habe, gefordert haben. Zur Durchsetzung seiner Forderung soll der Angeklagte dem Inhaber des Barber-Shops damit gedroht haben, im Falle der Nichtzahlung des Geldes jeden Tag Leute vorbeizuschicken, die den Laden komplett kleinschlagen würden. Zudem soll der Angeklagte dem Inhaber des Barber-Shops in das Gesicht gespuckt haben. Als der Inhaber des Barber-Shops daraufhin versucht habe, den Angeklagten aus dem Geschäft zu drängen, soll der Angeklagte ein Messer aus der Hosentasche gezogen und hiermit eine Schlagbewegung von unten in Richtung des Bauches des Inhabers des Barber-Shops ausgeführt haben, um diesen zu verletzen. Jene Schlagbewegung sei jedoch durch das Eingreifen einer weiteren Person so abgelenkt worden, dass der Angeklagte den Inhaber des Barber-Shops nicht getroffen habe.

Der Angeklagte hat die Begehung der ihm zur Last gelegten Tat bislang abgestritten.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 10.06.2021, den 11.06.2021 sowie den 24.06.2021 bestimmt worden.

 

Freitag, 21.05.2021, 09:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az: 5 KLs 1041 Js 7946/19 jug

Der am 06.05.2021 begonnene Prozess wegen versuchter schwerer räuberische Erpressung u.a. wird fortgesetzt.

 

Freitag, 21.05.2021, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1025 Js 10371/19

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 36 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Angeklagte soll Ende Dezember 2018 in einem Krankenhaus in Bad Kreuznach nach einem verbalen Konflikt mit dem Ehemann einer Krankenschwester, von der sich der Angeklagte rassistisch angegriffen gefühlt habe, gegenüber der anlässlich des Konflikts gerufenen Polizei Widerstand geleistet haben. Der Angeklagte soll, als die Polizei seine Anzeige gegen den Ehemann der Krankenschwester mangels strafrechtlich relevanten Verhaltens des Ehemannes der Krankenschwester nicht habe aufnehmen wollen, immer aggressiver gegenüber der Polizei geworden sein. In Anbetracht dessen habe die Polizei den Angeklagten durch einen Platzverweis des Krankenhauses verwiesen. Der Angeklagte soll diesem Platzverweis jedoch nicht nachgekommen sein, sondern mit gehobenen Fäusten auf einen Polizeibeamten zugegangen sein und diesen leicht gegen eine Scheibe weggestoßen haben. Gegenüber dem Angeklagten sei daraufhin erneut mehrmals von der Polizei ein Platzverweis ausgesprochen worden. Auch diesen Aufforderungen sei der Angeklagte nicht nachgekommen, sodass letztlich der Angeklagte von der Polizei zwangsweise nach draußen verbracht worden sei.

Der Angeklagte hat die Begehung der Tat vor dem Amtsgericht abgestritten.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 28.05.2021 bestimmt worden.

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