Mittwoch, 29.05.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die 38 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Bretzenheim wegen Diebstahls in 5 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.
Die Angeklagte soll Mitte August 2017 aus einem Supermarkt in Rüdesheim/Nahe zusammen mit einer weiteren Person zunächst zahlreiche Getränke entwendet haben. Die Angeklagte und die weitere Person sollen daraufhin am selben Tag noch ein zweites und drittes Mal in den Supermarkt zurückgekehrt sein und dabei zunächst ein Haushaltselektrogerät und später noch einen Grill entwendet haben.
Darüber hinaus soll die Angeklagte Mitte Februar 2018 in einem Supermarkt in Bad Kreuznach drei belegte Brötchen und ein Getränk entwendet haben.
Schließlich soll die Angeklagte Anfang Mai 2018 aus einem Schuhgeschäft in Bad Kreuznach Schuhe mitgenommen haben, ohne diese zu bezahlen.
Die Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht geständig zu den Taten eingelassen.
Mittwoch, 29.05.2019, 14:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 32 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen eines Vergehens gegen das Aufenthaltsgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Angeklagte soll im Rahmen eines von ihm in Deutschland durchgeführten Asylverfahrens verschwiegen haben, dass er bereits ein Asylverfahren in Italien durchgeführt habe und insofern auch bereits einen italienischen Aufenthaltstitel erhalten habe. Beim Datenabgleich sei jener Aufenthaltstitel den deutschen Behörden nicht aufgefallen, da der Angeklagte bei den deutschen Behörden einen anderen Namen als bei den italienischen Behörden angegeben habe.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht teilweise geständig eingelassen.
Freitag, 31.05.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 51 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Körperverletzung im Zustand verminderter Schuldfähigkeit zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Die Polizei soll den Angeklagten eines Abends torkelnd und orientierungslos am Baubetriebshof in Idar-Oberstein aufgefunden haben und den Angeklagten aufgefordert haben, zu bleiben, bis ein Rettungswagen eingetroffen sei. Der Angeklagte soll sich dieser Aufforderung widersetzt haben und nachdem, ihn ein Polizeibeamter am Arm festgehalten habe, um sich geschlagen haben. Als die Polizeibeamten den Angeklagten auf den Boden gebracht haben sollen, soll der Angeklagte einer Polizeibeamtin in den Finger gebissen haben. Der Angeklagte soll zum Tatzeitpunkt unter Drogeneinfluss gestanden haben.
Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf nach anfänglichem Bestreiten teilweise geständig eingelassen.