Montag, 03.06.2019, 09:00 Uhr, 5. Strafkammer
Der am 22.05.2019 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.
Montag, 03.06.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 52 Jahre alten Angeklagten aus Kastellaun, einen 25 Jahre alten Angeklagten aus Laubach sowie eine 51 Jahre alte Angeklagte aus Kastellaun jeweils vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat den Angeklagten vorgeworfen, in einer Gaststätte in Kastellaun gemeinschaftlich zwei Gäste getreten zu haben.
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die Angeklagten von jenem Tatvorwurf freigesprochen, da nicht auszuschließen gewesen sei, dass das Handeln der Angeklagten durch Notwehr gerechtfertigt gewesen sei. Die Angeklagten hätten ausgesagt, dass sie sich lediglich gegen vorherige Angriffe der beiden Gäste gewehrt hätten, während die beiden Gäste ausgesagt hätten, dass die Angriffe maßgeblich von den Angeklagten ausgegangen sei. Das Amtsgericht erachtete jene beide Aussagen als gleichermaßen glaubhaft und konnte auch nach Vernehmung eines Zeugen nicht zu der erforderlichen Überzeugung gelangen, dass das Handeln der Angeklagten nicht durch Notwehr gerechtfertigt gewesen sei.
Dienstag, 04.06.2019, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 25 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Birkenfeld vor im Zustand verminderter Schuldfähigkeit in zwei Fällen eine Körperverletzung, davon in einem Fall in Form einer gefährlichen Körperverletzung, begangen zu haben.
Der Angeklagte soll Anfang August 2018 auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Idar-Oberstein ohne erkennbaren Grund einem Mann Faustschläge gegen den Kopf versetzt haben. Der Mann soll dadurch eine Schwellung im Bereich des rechten Jochbeins und eine blutige Wunde hinter dem rechten Ohr erlitten haben.
Ferner soll der Angeklagte Mitte Oktober 2018 nahe einer Bar in Birkenfeld, ebenfalls ohne erkennbaren Grund, einem Mann einen Faustschlag gegen die Wange versetzt haben. Der Mann sei dadurch zu Boden gefallen, woraufhin der Angeklagte dem Mann einen Tritt in das Gesicht versetzt haben soll. Der Mann soll durch den Angriff Kopfschmerzen, Schürfwunden an der rechten Gesichtshälfte sowie eine Gesichts- und Schädelprellung erlitten haben.
Der Angeklagte soll in beiden Fällen an einer schizophrenen Psychose gelitten und zudem unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden haben.
Der Angeklagte hat sich bislang dahingehend eingelassen, dass er die beiden Männer zwar körperlich angegangen habe, er aber zuvor von den Männern bedroht bzw. provoziert worden sei.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 06.06.2019, 14.06.2019 und 04.07.2019.
Dienstag, 04.06.2019, 09:00 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die 60 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Daxweiler wegen gewerbsmäßiger Untreue in 18 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt und der Angeklagten ein dreijähriges Berufsverbot auferlegt.
Die Angeklagte soll im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit als Krankenpflegehelferin das Vertrauen eines Patienten gewonnen haben, sodass dieser ihr eine Vorsorgevollmacht mit einem Recht zur Verwaltung des Vermögens des Patienten erteilt habe. Unter Ausnutzung jener Vorsorgevollmacht soll die Angeklagte im Zeitraum von Februar 2017 bis Juli 2017 ohne Absprache mit dem Patienten mehrere Verfügungen über das Kontoguthaben des Patienten zu ihren Gunsten getätigt haben. Das Kontoguthaben des Patienten soll durch diese Verfügungen in Höhe eines fünfstelligen Betrages verringert worden sein.
Die Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, dass sie die betroffenen Verfügungen über das Kontoguthaben des Patienten zwar getätigt habe, dies aber stets in Absprache mit dem Patienten erfolgt sei.
Donnerstag, 06.06.2019, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer
Der am 04.06.2019 begonnene Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 14.06.2019 und 04.07.2019.