Dienstag, 11.06.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den 28 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 3 Fällen in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz in Tateinheit mit Urkundenfälschung sowie in einem Fall in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort sowie Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll Ende Mai 2017 an einem Fahrzeug, welches weder zugelassen noch versichert gewesen sei, ein fremdes Kennzeichen angebracht haben. Der Angeklagte, der nicht im Besitz der für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei, soll sodann mit dem Fahrzeug gefahren sein und während der Fahrt einen Unfall mit einem Sachschaden von 250 Euro verursacht haben. Obwohl der Angeklagte den Unfall bemerkt habe, soll er seine Fahrt mit dem Fahrzeug fortgesetzt und den Unfallort verlassen haben, ohne die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen.
Ferner soll der Angeklagte Anfang Juni 2017 mit einem anderen, ebenfalls nicht zugelassenen und nicht versicherten Fahrzeug, am Straßenverkehr teilgenommen. Der Angeklagte soll dabei nicht im Besitz der für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sein und an dem Fahrzeug wiederum ein fremdes Kennzeichen angebracht haben.
Schließlich soll der Angeklagte im Mai 2017 in der Wohnung seiner damaligen Lebensgefährtin in Kirn aus Wut den PC seiner damaligen Lebensgefährtin kaputtgetreten haben.
Der Angeklagte hat sich zu den Taten vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.
Mittwoch, 12.06.2019, 09:00 Uhr, 5. Strafkammer
Der am 14.05.2019 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 13.06.2019, 17.06.2019 und 26.06.2019.
Donnerstag, 13.06.2019, 09:00 Uhr, 5. Strafkammer
Der am 14.05.2019 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 17.06.2019 und 26.06.2019.
Donnerstag, 13.06.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 30 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Wendelsheim wegen veruntreuender Unterschlagung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Angeklagte, der eine Ausbildung zum Heizungsbauer absolviert hat, soll im Oktober 2013 einem Freund versprochen haben, in dessen Haus gegen Entgelt eine neue Heizung einzubauen. Die hierfür notwendigen Materialien habe der Angeklagte von seinem Arbeitgeber beziehen sollen. Der Freund des Angeklagten soll dem Angeklagten für den Bezug der Materialien einen Betrag von 10.700 Euro zur Verfügung gestellt haben. Jenen Geldbetrag soll der Angeklagte entgegen der Absprache mit seinem Freund nicht seinem Arbeitgeber übergeben, sondern für eigene Zwecke verwendet haben.
Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht nicht eingelassen.
Freitag, 14.06.2016, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer
Der am 04.06.2019 begonnene Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 04.07.2019.