Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 25. Kalenderwoche

Montag, 17.06.2019, 09:00 Uhr, 5. Strafkammer

Der am 14.05.2019 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.

Weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 26.06.2019.

Montag, 17.06.2019, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den 36 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Simmertal wegen vorsätzlicher Körperverletzung in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll ab Juli 2017 in 3 Fällen den damals 5-jährigen Sohn seiner ehemaligen Lebensgefährtin, als diese sich gerade bei der Arbeit befunden habe, in einem Fall mit einem Kühlakku, in einem zweiten Fall mit einem Buch und in einem dritten Fall mit einem Kochlöffel ins Genick geschlagen haben, weil der Junge nach der Meinung des Angeklagten ungehorsam gewesen sei.

Der Angeklagte hat die Taten vor dem Amtsgericht bestritten.

Dienstag, 18.06.2019, 09:00 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 34 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Nötigung in 2 Fällen, sowie Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung und Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitte Juni 2017 bei einer zusammen mit einer Frau und einem weiteren Mann im Haus der Frau durchgeführten „Poolparty“ - unter Alkoholisierung - die Frau dazu aufgefordert haben, sich auszuziehen und in den Whirlpool zu kommen. Als die Frau sich geweigert habe, soll der Angeklagte zusammen mit dem anderen Mann der Frau gegen ihren Willen die Bluse ausgezogen haben. Danach soll der Angeklagte die Frau auf den Boden geworfen und ihr auch die Leggins ausgezogen haben. Der Angeklagte soll sodann zunächst von der Frau abgelassen haben.

Nachdem die Frau sich zwischenzeitlich eine neue Bluse angezogen habe und zurück zum Whirlpool gekommen sei, soll der Angeklagte die Frau erneut aufgefordert haben, in den Pool zu steigen und sie dabei mehrmals beleidigt haben. Die Frau soll sich erneut geweigert haben in den Pool zu steigen, woraufhin der Angeklagte die Frau an der Bluse gepackt und gegen ihren Willen vor dem Whirlpool auf die Knie gezogen haben soll. Im Anschluss daran soll der Angeklagte die Frau am Hals gepackt, in den Würgegriff genommen und schließlich versucht haben, im Whirlpool den Kopf der Frau unter Wasser zu drücken. Auch soll der Angeklagte die Frau auf die Wange geschlagen haben.

Im Nachgang dieser Misshandlungen soll der Angeklagte schließlich noch im Haus der Frau randaliert haben. Er soll Bilder von der Wand abgerissen, einen Tisch, Vasen und Gläser zerstört haben. Auch soll er die Frau erneut geschlagen haben und ferner, nachdem der andere Mann der Frau zur Hilfe habe kommen wollen, auch den anderen Mann geschlagen haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Taten vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, dass er sich im Hinblick auf die Tatnacht nur an sehr wenig erinnern könne und sich nicht vorstellen könne, die ihm zur Last gelegten Taten begangen zu haben.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 19.06.2019 und den 26.06.2019.

Mittwoch, 19.06.2019, 09:00 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 18.06.2019 begonnene Prozess wegen Nötigung u.a. wird fortgesetzt.

Weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 26.06.2019.

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