Montag, 19.06.2017, 13:30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 28 Jahre alten, vielfältig vorbestraften Angeklagten aus Neuwied in erster Instanz wegen Beleidigung sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt; es hat ferner die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf weiterer zehn Monate keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Der Angeklagte soll im August 2016 mit einem Lkw die Autobahn A 643 befahren haben und dabei wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung aufgefallen sein, die erforderliche Fahrerlaubnis habe er nicht gehabt. Im September 2016 soll er einen Zeugen, der zu einer durch den Angeklagten verursachten Ruhestörung hinzugerufen worden sei, beleidigt haben. Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig.
Dienstag, 20.06.2017, 09:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)
Der 22 Jahre alte, vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach, der in dieser Sache in Untersuchungshaft ist, wurde in erster Instanz wegen räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr, Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung sowie wegen des Verwendens der Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Tateinheit mit Bedrohung und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll sich im Juni 2016, als er wegen einer Schnittverletzung am Bein in ein Krankenhaus in Bad eingeliefert worden sei, von dort entfernt haben. Von den diensthabenden Pflegekräften, die die Hilfsbedürftigkeit des Angeklagten erkannt hätten, seien Polizeibeamte hinzugerufen worden. Als diese den Angeklagten angesprochen hätten und diesen hätten veranlassen wollen, sich behandeln zu lassen, seien sie von dem Angeklagten beleidigt und mit dem Tode bedroht worden. Außerdem habe der Angeklagte u.a. den Hitlergruß gezeigt.
Im August 2016 habe der Angeklagte auf dem Bahnhofsvorplatz in Bad Kreuznach Feuerwerkskörper gezündet. Als ihm dies von einem Polizeibeamten untersagt worden sei, habe der Angeklagte den Polizeibeamten beleidigt und sodann auf den Rücken geschlagen, wodurch der Beamte eine leichte Prellung erlitten habe.
Am selben Tag habe der Angeklagte in Bad Kreuznach mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilgenommen, obwohl er alkoholbedingt – eine ihm entnommene Blutprobe habe eine Blutalkoholkonzentration von 1, 97 ‰ ergeben – hierzu nicht in der Lage gewesen sei.
Im September 2016 habe sich der Angeklagte in einen Lebensmittelmarkt in Bad Kreuznach begeben. Er habe dort, obwohl er nicht genug Geld gehabt habe, Alkohol besorgen wollen. Er habe eine Flasche Rum in seine Hose gesteckt und die Kasse passiert, ohne diese zu bezahlen. Am Ausgang sei der Angeklagte von einem Verkäufer angesprochen und aufgefordert worden, die Flasche zurückzugeben und mit in das Büro zu kommen. Der Angeklagte habe daraufhin den Verkäufer angegriffen und versucht, diesen zu schlagen, um die Flasche nicht hergeben zu müssen. Der Angeklagte habe letztlich überwältigt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden können.
Vor dem Amtsgericht war der Angeklagte geständig.
Donnerstag, 22.06.2017, 09:00 Uhr 5. Strafkammer
Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen von ursprünglich vier Mitangeklagten, denen die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführung eines gefährlichen Werkzeugs, schweren Raub und versuchten schweren Raub sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen hat . Das Verfahren gegen den 24 Jahre alten Angeklagten aus Kirn wurde abgetrennt, nachdem er bei einem Hauptverhandlungstermin unentschuldigt nicht erschienen ist. Seine drei Mitangeklagten wurden zwischenzeitlich zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft soll der Älteste der Angeklagten im September 2013 in Erfahrung gebracht habe, dass zwei – unbekannt gebliebene - Männer aus Kirn mit Ecstasy handelten. Die vier Angeklagten hätten daraufhin den Plan gefasst, die Betäubungsmittel an sich zu bringen, um sie gewinnbringend zu veräußern. Diesem Plan entsprechend habe der älteste Angeklagte Kontakt zu den beiden Männern aus Kirn aufgenommen, er habe Interesse an Betäubungsmitteln vorgegeben und ein Treffen vereinbart. Die anderen drei Angeklagten – darunter der Angeklagte dieses Verfahrens - hätten sich zum Zeitpunkt des Treffens in der Wohnung des ältesten Angeklagten versteckt, wobei sie einen Baseballschläger mitgeführt hätten. Zunächst habe der älteste Angeklagte einen Besucher in seine Wohnung geschickt, ohne die drei Mitangeklagten hiervon zu unterrichten, so dass diese davon ausgegangen seien, es handele sich um einen der Männer aus Kirn und ihm mit dem Baseballschläger ins Gesicht geschlagen hätten. Nachdem dann die beiden Männer aus Kirn erschienen seien, seien die Angeklagten nach ihrem Tatplan vorgegangen, hätten diesen mit körperlicher Gewalt 500 Ecstasy-Tabletten abgenommen und diese teilweise selbst konsumiert, teilweise gewinnbringend weiterveräußert.
Donnerstag, 22.06.2017, 09:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 33 Jahre alten, erheblich einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Hargesheim wegen Diebstahls in zwei Fällen, Diebstahls mit Waffen in einem Fall und Wohnungseinbruchsdiebstahls in einem weiteren Fall, in allen Fällen in Tateinheit mit Hausfriedensbruch zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Im August 2016 soll der Angeklagte sich Zugang zu einem Einfamilienhaus in Bad Kreuznach verschafft und dort mehrere Gegenstände sowie Bargeld in Höhe von etwa 240,00 € entwendet habe. Das Bargeld soll er zur Finanzierung seines Heroinkonsums verwendet haben (Fall 1).
Ebenfalls im August 2016 soll der Angeklagte ein Grundstück betreten haben und dort zunächst von dem Balkon des Anwesens drei Hosen im Wert von etwa 290,00 € entwendet haben. Aus der Garage habe er sodann ein Messer gestohlen. Die Hosen habe er zur Finanzierung seiner Drogensucht veräußert (Fall 2).
Immer noch im August 2016 habe der Angeklagte ein Grundstück in Hargesheim betreten und dort zunächst aus der offenen Garage Werkzeug entwendet. Mit dem Werkzeug habe er sodann die Balkontür aufgehebelt und sich Zutritt zu dem Haus verschafft. Aus mehreren Geldkassetten habe er sodann Bargeld in Höhe von rund 1600,00 € sowie Schmuck, Kreditkarten und Dokumente entwendet (Fall 3).
Im Oktober 2016 sei der Angeklagte auf ein Grundstück in Gutenberg gelangt, indem er das Hoftor überklettert habe. Dort habe er eine Geldbörse sowie zwei Taschenlampen entwendet. In der Geldbörse habe sich entgegen der Erwartung des Angeklagten kein Bargeld sondern nur ein Gebiss befunden (Fall 4).
Der Angeklagte war erstinstanzlich größtenteils geständig.
Donnerstag, 22.06.2017, 13.30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 30 Jahre alten vielfältig vorbestraften Angeklagten aus Malborn (Landkreis Bernkastel-Wittlich) wegen versuchter Nötigung in Tateinheit mit Hausfriedensbruch und Beleidigung sowie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Angeklagte habe im Februar 2016 den Mobilfunkvertrag seiner Freundin stornieren wollen. Als der Mitarbeiter der Mobilfunkfirma dies verweigert habe, habe er diesem Schläge angedroht, wenn er den Vertrag nicht storniere. Außerdem habe der Angeklagte den Mitarbeiter beleidigt und sich trotz wiederholter Aufforderung geweigert, den Mobilfunkladen in Idar-Oberstein zu verlassen. Als die hinzugerufenen Polizeibeamten seine Personalien hätten feststellen wollen, habe der Angeklagte dies verweigert. Der daraufhin vorgenommenen Durchsuchung habe er sich widersetzt und sich gegen die Beamten heftig zur Wehr gesetzt. Letztlich sei er zu Boden gebracht worden, ihm seien dann Handfesseln angelegt worden.
Der Angeklagte war vor dem Amtsgericht geständig.
Freitag, 23.06.2017, 09:00 Uhr 2. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 41 Jahre alten, vielfältig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach schwere räuberische Erpressung, Einbruchsdiebstahl in zwei Fällen und Diebstahl, jeweils gewerbsmäßig handelnd, vor.
Nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft soll der betäubungsmittelabhängige Angeklagte im Dezember 2015 eine Tankstelle in Langenlonsheim betreten haben und die Kassiererin mit vorgehaltener Waffe zur Herausgabe des Bargeldes aus der Kasse gezwungen haben. Der Angeklagte habe etwa 600,00 € erbeutet.
Im November 2015 sei der Angeklagte in ein Rehabilitationszentrum in Bad Kreuznach eingebrochen und habe dort im Wesentlichen EDV-Hardware im Wert von 1.700,00 € entwendet.
Ebenfalls im November 2015 habe der Angeklagte in einem Baumarkt in Bad Kreuznach einen Sat-Receiver und eine Powerbank im Wert von 139,00 € entwendet, indem er die Waren unter seiner Kleidung versteckt und so die Kasse passiert habe, ohne zu bezahlen.
Immer noch im November 2015 sei der Anklagte in eine Kindertagesstätte in Bad Kreuznach eingebrochen und habe dort zahlreiche Gegenstände, u.a. Elektrogeräte und EDV-Hardware im Wert von mindestens 2.000,00 € entwendet.
Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht eingelassen.