Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 26. Kalenderwoche

Montag, 01.07.2019, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft den vier Angeklagten aus Rumänien, die jeweils in Deutschland nicht vorbestraft sind, die Begehung eines versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung vor.

Die Angeklagten sollen Mitte Februar 2019 ein Schmuckgeschäft in Idar-Oberstein mit der Absicht betreten haben, den Inhaber des Geschäfts zu überwältigen, um Schmuck und Bargeld zu entwenden. Einer der Angeklagten soll nach Betreten des Geschäfts die Tür von innen abgeschlossen haben. Daraufhin sollen zwei Angeklagte den 72-jährigen Inhaber des Geschäfts in einem Nebenraum zu Boden gebracht haben. Alle vier Angeklagten sollen den Inhaber des Geschäfts schließlich gefesselt und mit Klebeband geknebelt haben. Im Anschluss daran sollen die vier Angeklagten ohne Beute aus dem Geschäft geflüchtet sein, da eine Passantin einen der Angeklagten durch das Schaufenster des Geschäfts wahrgenommen haben soll.

Der 72-jährige Inhaber des Geschäfts soll infolge der Tat eine Prellung an der Nase, eine Prellung am Brustkorb, eine blutende Wunde am Mund sowie infolge der Aufregung einen nicht tödlich endenden Herzinfarkt erlitten haben.

Zum Tatvorwurf hat sich bislang einer der Angeklagten geständig eingelassen. Die anderen drei Angeklagten haben bislang die Tatbegehung bestritten.

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 12.07.2019.

Montag, 01.07.2019, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 26 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Hoppstädten-Weiersbach wegen Sachbeschädigung in 2 Fällen sowie wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll in der Zeit von Oktober 2017 bis Juni 2018 eine Mietwohnung in Hoppstädten-Weiersbach bewohnt haben und in dieser Wohnung zahlreiche Gegenstände vorsätzlich beschädigt haben. So soll der Angeklagte eine Tür aus den Angeln gerissen, einen Fernseher durch das Fenster geworfen, eine Fensterscheibe eingeschlagen sowie Rigipsplatten kaputtgeschlagen haben.

Ferner soll der Angeklagte Anfang November 2017 Einlass in eine Shisha-Bar in Birkenfeld begehrt haben. Nachdem dem Angeklagten der Zutritt vom Inhaber verweigert worden sei, soll der Angeklagte die Haupteingangstür der Bar durch einen Sprung gegen die Tür sowie die Glaseinfassung der Seiteneingangstür durch einen Tritt beschädigt haben. Auch soll der Angeklagte den vor der Bar parkenden Pkw des Inhabers der Bar durch einen Sprung auf die Motorhaube beschädigt haben.

Schließlich soll der Angeklagte im Rahmen des Vorfalles Anfang November 2017 in Birkenfeld Widerstand gegen die sodann vom Inhaber der Bar herbeigerufene Polizei geleistet. Insbesondere soll der Angeklagte einen Polizeibeamten mehrfach geschlagen haben, um eine Ingewahrsamnahme und Fixierung zu verhindern.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu den Tatvorwürfen überwiegend geständig eingelassen.

Dienstag, 02.07.2019, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 33 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte Oktober 2017 in seiner Wohnung Marihuana-Pflanzen angebaut haben. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung der Polizei seien in der Wohnung des Angeklagten 87,99 g Marihuana festgestellt worden. Weiterhin sollen sich in der Wohnung des Angeklagten auch 0,7 g Amphetamin befunden haben.

Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

Dienstag, 02.07.2019, 14:00 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 50 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bretzenheim wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll Anfang Januar 2018 in Bad Kreuznach Schuhe eines Bekannten, die dieser vor seiner Wohnungstür abgestellt habe, entwendet haben. Die Schuhe sollen einen Wert von 200 Euro gehabt haben.

Der Angeklagte hat den Tatvorwurf vor dem Amtsgericht bestritten.

Mittwoch, 03.07.2019, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht)

Die Staatsanwaltsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem in Deutschland nicht vorbestraften 25-jährigen Angeklagten aus Biblis die Begehung einer Vergewaltigung sowie eines versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher und schwerer Körperverletzung und Schwangerschaftsabbruch an einer 25-jährigen Frau vor.

Der Angeklagte soll sich mit der 25-jährigen Frau, bei der es sich mindestens um eine Bekannte des Angeklagten gehandelt haben soll, in seiner Wohnung in Biblis im Juli 2018 getroffen haben. Der Angeklagte soll die Frau auf seinem Bett zunächst massiert haben. Im Anschluss an diese Massage soll der Angeklagte zu erkennen gegeben haben, dass er mit der Frau Geschlechtsverkehr haben wolle. Obgleich die Frau geäußert haben soll, dass sie dies nicht wolle, soll der Angeklagte gegen ihren Willen mit der Frau den Geschlechtsverkehr vollzogen haben.

Darüber hinaus soll der Angeklagte Mitte Januar 2019 die 25-jährige Frau, die sich damals in schwangerem Zustand in einem Krankenhaus in Bad Kreuznach befunden habe, in dem Krankenzimmer der Angeklagten aufgesucht haben. Der Angeklagte soll, nachdem die Frau geäußert habe, dass der Angeklagte gehen solle, mit einem Klappmesser mit einer Klingenlänge von 9 cm mehrfach auf die Frau eingestochen haben. Insbesondere sollen die ersten Stiche des Angeklagten gegen den Bauch der Frau gerichtet gewesen sein. Der Angeklagte soll damit beabsichtigt haben, die Schwangerschaft der Frau zu beenden. Infolge der Stiche, die neben dem Bauch auch gegen das Gesicht, die Brust sowie die Arme der Frau gerichtet gewesen seien, soll das noch ungeborene Kind der Frau nach Durchführung eines Not-Kaiserschnitts verstorben sein. Das Leben der Frau, die sich in einem akut lebensbedrohlichen Zustand befunden habe, habe durch eine Notoperation gerettet werden können. Die Frau soll aus der Tat mehrere großflächige dauerhafte Narben davongetragen haben.

Der Angeklagte hat sich zum Vorwurf der Vergewaltigung bislang nicht eingelassen. Zum Vorwurf des versuchten Mordes, der gefährlichen und schweren Körperverletzung und des Schwangerschaftsabbruchs hat der Angeklagte sich dahingehend eingelassen, dass er sich an das Geschehen im Krankenhaus in Bad Kreuznach nicht mehr erinnern könne.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 05.07.2019, 25.07.2019, 14.08.2019, 23.08.2019, 27.08.2019, 28.08.2019, 03.09.2019, 10.09.2019, 11.09.2019, 16.09.2019, 24.09.2019 und 27.09.2019.

Freitag, 05.07.2019, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer (Schwurgericht)

Der am 03.07.2019 begonnene Prozess wegen versuchten Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 25.07.2019, 14.08.2019, 23.08.2019, 27.08.2019, 28.08.2019, 03.09.2019, 10.09.2019, 11.09.2019, 16.09.2019, 24.09.2019 und 27.09.2019.

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