Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 26. Kalenderwoche

Montag, 24.06.2019, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 36 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Büchenbeuren sowie der 39 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Büchenbeuren vor in zwei Fällen gemeinschaftlich handelnd mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben. Ferner wirft die Staatsanwaltschaft dem 36 Jahre alten Angeklagten vor in einem weiteren Fall mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben und dabei ein gefährliches Werkzeug mit sich geführt zu haben.

Die Angeklagten sollen Mitte September 2017 gemeinschaftlich handelnd bei einem Dealer nach einer Lieferung von 250 Gramm Marihuana angefragt haben, um dieses gewinnbringend weiterzuveräußern.

Zudem sollen die Angeklagten Ende Januar 2019 in ihrer gemeinsamen Wohnung in Büchenbeuren 213 Gramm Cannabis und 50 Ecstasy-Tabletten zum gewinnbringenden Weiterverkauf verwahrt haben.

Schließlich soll der Angeklagte Ende Januar 2019 von einem Dealer 700 Gramm Cannabis und 6,8 Gramm Kokain zum gewinnbringenden Weiterverkauf gekauft haben. In seiner Jackentasche soll der Angeklagte ein Messer mit einer Klingenlänge von 7,5 cm mit sich geführt haben.

Der Angeklagte hat sich zu den ihm vorgeworfenen Taten bislang nicht eingelassen. Die Angeklagte hat die Begehung der ihr vorgeworfenen Taten bestritten.

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 15.07.2019.

Montag, 24.06.2019, 09:30 Uhr , 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 42 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Unterschlagung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Angeklagte soll ab September 2017 das Kraftfahrzeug seiner Frau, dessen Eigentum seine Frau zur Sicherung einer gegen den Angeklagten bestehenden Darlehensforderung einem Gläubiger übertragen hatte, trotz eines Herausgabeverlangens des Gläubigers nicht an diesen herausgegeben haben, sondern das Fahrzeug selbst weiter benutzt haben.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, dass seine Frau gar nicht die Eigentümerin des Fahrzeuges gewesen sei, sondern er selbst. Das Fahrzeug sei lediglich aus Versicherungsgründen auf den Namen seiner Frau registriert worden. Auch sein Gläubiger habe von Anfang an gewusst, dass das Fahrzeug nicht im Eigentum seiner Frau, sondern in seinem Eigentum gestanden habe.

Dienstag, 25.06.2019, 09:00 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat zwei Angeklagte wegen des Bestimmens eines Minderjährigen zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln jeweils zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Einen 52 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirn hat das Amtsgericht unter Einbeziehung eines anderen Urteils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Einen 43 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Kirn hat das Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt, wobei es die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt hat. Einen dritten Angeklagten, einen 45 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Kirn hat das Amtsgericht wegen Beihilfe zum Bestimmten eines Minderjährigen zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Im Auftrag des 52 Jahre alten Angeklagten und des 43 Jahre alten Angeklagten soll der 45 Jahre alte Angeklagte einen damals 15-jährigen Bekannten auf einem Spielplatz in Kirn angesprochen haben und diesen gebeten haben, für die beiden anderen Angeklagten Marihuana zu besorgen. Der 15-jährige Bekannte soll daraufhin zugesagt haben, das Marihuana zu besorgen und von dem 52 Jahre alten Angeklagten und dem 43 Jahre alten Angeklagten insgesamt 40 Euro als Kaufpreis ausgehändigt bekommen haben. Zur Übergabe des Marihuanas an die Angeklagten soll es in der Folgezeit aber nicht gekommen sein, da der 15-Jährige das Marihuana entgegen seiner Zusage nicht habe beschaffen können.

Die Angeklagten haben sich vor dem Amtsgericht nicht zur Sache eingelassen.

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 03.07.2019.

Mittwoch, 26.06.2019, 09:00 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 18.06.2019 begonnene Prozess wegen Nötigung u.a. wird fortgesetzt.

Mittwoch, 26.06.2019, 09:00 Uhr, 5. Strafkammer

Der am 14.05.2019 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.

Donnerstag, 27.06.2019, 14:00 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Landgericht verhandelt über die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Bad Kreuznach, welches einen 61 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässigem Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt hat.

Freitag, 28.06.2019, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 33 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Langenlonsheim wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Anfang Februar 2018 zusammen mit einem unbekannten Mittäter bei einer Fastnachtsveranstaltung in Bad Kreuznach ohne rechtfertigenden Anlass einen Gast der Veranstaltung zu Boden geschlagen und sodann auf den am Boden liegenden Gast eingeschlagen und eingetreten haben.

Darüber hinaus soll der Angeklagte bei derselben nach einer Rangelei mit seinem Bruder von der Polizei aufgefordert worden sein, seine Personalien preiszugeben. Der Angeklagte soll sich dieser Aufforderung verweigert haben und, nachdem die Polizei ihn habe fixieren wollen, sich der Fixierung durch Schläge und Tritte gegen die Polizisten widersetzt haben.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zu den ihm zur Last gelegten Taten geständig eingelassen.

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