Montag, 18.01.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1043 Js 16501/19
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 51 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Betruges und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 1 Monat verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Ende November 2018 Antrag auf Bewilligung von Sozialleistungen beim Jobcenter Bad Kreuznach gestellt haben. Nach Bewilligung jenes Antrages soll der Angeklagte Anfang Januar 2019 eine Beschäftigung aufgenommen haben. Jene Aufnahme einer Beschäftigung soll der Angeklagte dem Jobcenter jedoch absichtlich nicht angezeigt haben, sodass das Jobcenter dem Angeklagten im Februar und März 2019 zu Unrecht 1.325,14 Euro Arbeitslosengeld ausgezahlt haben soll.
Ferner soll der Angeklagte Mitte September 2019 mit einem Kraftrad am öffentlichen Straßenverkehr in Bad Kreuznach in Kenntnis des Umstandes teilgenommen haben, nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein. Auch soll der Angeklagte bei der Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden haben.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach zum Tatvorwurf des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis geständig eingelassen. Den Tatvorwurf des Betruges hat der Angeklagte vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach abgestritten. Er hat sich diesbezüglich dahingehend eingelassen, dass er den Arbeitsvertrag noch vor Beginn seiner Beschäftigung Anfang Januar 2019 in den Briefkasten des Jobcenters Bad Kreuznach eingeworfen habe.
Dienstag, 19.01.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1021 Js 14401/18
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 26 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Solingen sowie dem 30 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Pirmasens eine gemeinschaftliche Vergewaltigung sowie dem 26 Jahre alten Angeklagten aus Solingen hierzu in Tateinheit stehend eine vorsätzliche Körperverletzung vor.
Die Angeklagten sollen Mitte März 2018 auf einer Einsatzvorbereitung für Soldaten und Reservisten der Bundeswehr in Baumholder mit einer Kameradin auf deren Zimmer gegen den Willen der Kameradin gemeinschaftlich handelnd jeweils ungeschützten Vaginalverkehr gehabt haben. Der 26 Jahre alte Angeklagte aus Solingen soll in diesem Zusammenhang zudem die Kameradin in den Hals gebissen haben. Die Kameradin soll durch den Biss in den Hals ein Hämatom am Hals erlitten haben.
Der 26 Jahre alte Angeklagte aus Solingen hat sich bislang nicht zum Tatvorwurf eingelassen. Der 30 Jahre alte Angeklagte aus Pirmasens bestreitet die Tat.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 20.01.2021 und den 28.01.2021.
Mittwoch, 20.01.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1021 Js 14401/18
Der am 19.01.2021 begonnene Prozess wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung u.a. wird fortgesetzt.
Weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 28.01.2021 bestimmt.
Mittwoch, 20.01.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1024 Js 3806/20
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 25 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Mitte März 2020 an zwei unterschiedlichen Tagen sowie Anfang Juli 2020 an einem Tag jeweils mit einem Kraftrad am öffentlichen Straßenverkehr in Bad Kreuznach in Kenntnis des Umstandes teilgenommen haben, nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein.
Der Angeklagte hat sich zu den Taten vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.
Donnerstag, 21.01.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1041 Js 14333/19
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 40 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kronweiler wegen Diebstahls mit Waffen, unter Einbeziehung einer Strafe aus einem anderen Urteil des Amtsgerichts Idar-Oberstein wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in Tatmehrheit mit vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Mitte August 2019 im Edeka-Markt in Baumholder sechs Packungen Wurstwaren im Wert von 16 Euro entwendet haben. Die Waren soll er in seine Umhängetasche gesteckt haben und den Markt, ohne die Ware zu bezahlen, verlassen haben. In seiner Umhängetasche soll der Angeklagte bewusst zwei kleine Küchenmesser und ein Taschenmesser mit einer Klingenlänge von 10 cm mit sich geführt haben.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein zum Tatvorwurf geständig eingelassen.