Montag, 17.09.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer
Der am 06.09.2018 begonnene Prozess wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung wird fortgesetzt.
Montag, 17.09.2018, 09:30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den Einspruch des 37 Jahre alten Angeklagten aus Friesenheim gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Idar-Oberstein wegen Betrugs verworfen.
Der Angeklagte soll zu der auf seinen Einspruch hin anberaumten Hauptverhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung ohne genügende Entschuldigung nicht erschienen sein.
Montag, 17.09.2018, 10:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die 46 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Hamburg wegen Betruges zu einer Geldstrafe verurteilt.
Die Angeklagte soll im April 2014 bei einem Fachbetrieb für Heizungsbau aus Idar-Oberstein Waren im Gesamtwert von über 11.000 Euro für den Betrieb ihres damaligen Unternehmens in dem Bewusstsein und mit dem Willen bestellt haben, diese Waren nicht zu bezahlen. Die Angeklagte habe die vorgenannten Waren in Empfang genommen, den dafür angefallenen Rechnungsbetrag entsprechend ihrer vorgefassten Bereicherungsabsicht sodann aber nicht bezahlt.
Die Angeklagte hat den Tatvorwurf bestritten. Sie hat sich dahingehend eingelassen, dass sie finanziell in der Lage gewesen sei, die bestellten Waren zu bezahlen. Den Rechnungsbetrag für die gelieferten Waren habe sie nur deshalb nicht gezahlt, da die Waren mangelhaft gewesen seien.
Dienstag, 18.09.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 31 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach die Begehung einer gefährlichen Körperverletzung in drei Fällen, einer räuberischen Erpressung in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub und einer gefährlichen Körperverletzung sowie die Anstiftung zu einer gefährlichen Körperverletzung vor.
Der Angeklagte war Mitglied und einer der führenden Köpfe einer kriminellen Bruderschaft aus Bad Kreuznach.
Anfang August 2016 soll der Angeklagte zusammen mit einer weiteren Person in einer Shisha-Bar in Bad Kreuznach ein Mitglied der angesprochenen Bruderschaft mit einem Elektroschocker getastert haben. Die andere Person soll den Betroffenen fest gehalten haben und der Angeklagte soll diesem sodann mit dem Elektroschocker einen Stromschlag versetzt haben. Nach Ablauf einer kurzen Zeit sollen der Angeklagte und die weitere Person den Betroffenen in eine Ecke der Bar gedrängt haben, woraufhin der Angeklagte diesem erneut einen Stromschlag mit dem Elektroschocker versetzt habe. Etwa 20 Minuten später soll der Angeklagte schließlich den Betroffenen dazu aufgefordert haben, sich selbst mit dem Elektroschocker einen Stromschlag zu verpassen. Der Betroffene sei diesem Ansinnen des Angeklagten aus Angst vor weiteren Angriffen und Repressalien der Bruderschaft nachgekommen und habe sich mit dem Elektroschocker selbst einen Stromschlag versetzt.
Ferner soll der Angeklagte zusammen mit einem weiteren Mitglied der Bruderschaft in der angesprochenen Shisha-Bar in Bad Kreuznach versucht haben, ein drittes Mitglied der Bruderschaft mit Androhung körperlicher Gewalt zur Herausgabe von dessen Mitgliedskutte zu nötigen. Der Betroffene soll dem Angeklagten mitgeteilt haben, aus der Bruderschaft austreten zu wollen. Daraufhin hätten sich der Angeklagte und weitere Mitglieder der Bruderschaft vor dem Betroffenen, der sich gerade auf einem Sofa befunden habe, aufgebäumt und diesen über eine Zeitdauer von etwa 20 Minuten bedrängt und mit Schlägen bedroht. Im Verlauf dieser Drucksituation habe der Angeklagte von dem Betroffenen die Herausgabe von dessen Mitgliedskutte gefordert, andernfalls der Angeklagte ihn „kaputtschlagen“ würde. Als der Betroffene versucht habe von dem Sofa aufzustehen, habe ein weiteres Mitglied der Bruderschaft diesem zudem einen Tritt gegen die Brust verpasst. Als der Angeklagte dem Betroffenen später gestattet habe, die Toilette aufzusuchen, habe dieser die Flucht ergriffen. Der Angeklagte und zwei weitere Mitglieder der Bruderschaft hätten sodann die Verfolgung des Betroffenen aufgenommen und diesen in einer Unterführung am Bahnhof in Bad Kreuznach gestellt. Der Angeklagte und die beiden weiteren Mitglieder der Bruderschaft sollen sodann auf den Betroffenen eingeschlagen haben.
Schließlich soll der Angeklagte Anfang Oktober 2016 zusammen mit drei weiteren Personen zu dem Haus seiner Ex-Freundin gefahren sein. Der Angeklagte soll seine Ex-Freundin als „Hure“ beleidigt haben. Daraufhin soll der Ehemann seiner Ex-Freundin dem Angeklagten eine Backpfeife verpasst haben. Der Angeklagte habe daraufhin seinen Begleitern die Anweisung erteilt „Los Jungs“, woraufhin zwei seiner Begleiter dem Ehemann der Ex-Freundin des Angeklagten mit Schlägen und Tritten erhebliche Schmerzen zugefügt haben sollen.
Der Angeklagte hat sich bislang überwiegend nicht zur Sache eingelassen. Lediglich im Hinblick auf den letzten Vorfall hat der Angeklagte sich dahingehend geäußert, dass er an besagtem Tag zwar bei seiner Ex-Freundin gewesen sei, er aber nur die beiden gemeinsamen Kinder habe abholen wollen.
Donnerstag, 20.09.2018, 09:00 Uhr 5. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 59 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bell vor, an einer Person unter vierzehn Jahren sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben.
Anfang Dezember 2017 soll der Angeklagte ein seinerzeit 11-jähriges Nachbarsmädchen, welches dem Angeklagten gerade die Post gebracht habe, in seine Wohnung gelockt und das Mädchen dort sexuell berührt haben.
Der Angeklagte hat die Vorwürfe im Wesentlichen abgestritten. Er sei Opfer einer Intrige seiner Nachbarn. Zwar sei es richtig, dass das Mädchen an besagtem Tag ihm die Post gebracht habe. Er habe das Mädchen aber nicht sexuell berührt, sondern diesem nur einen freundschaftlichen Klaps auf den Hintern gegeben. Hierbei sei der Angeklagte alkoholisiert gewesen und der Klaps auf den Hintern sei ohne böse Hintergedanken erfolgt.