Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 45. Kalenderwoche 2017

Dienstag, 07.11.2017, 09:00 Uhr 2. Strafkammer

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 24 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein Vergewaltigung, sexuelle Nötigung in drei Fällen, Herstellung jugendpornographischer Schriften in zwei Fällen, in einem Fall tateinheitlich mit Körperverletzung und Körperverletzung in fünf Fällen, in einem Fall davon mittels eines gefährlichen Werkzeuges vor.

Nach der Anklageschrift führte der Beklagte seit Anfang 2015 mit seiner 1999 geborenen Freundin eine Beziehung. Im Verlauf dieser Beziehung soll der Angeklagte seine Freundin bei fünf Gelegenheiten zwischen Weihnachten 2015 und Januar 2017 unter anderem durch Schläge, Tritte und Ziehen an den Haaren sowie dadurch, dass er sie eine Treppe hinabgestoßen habe, körperlich misshandelt haben. Bei einer dieser Gelegenheiten soll der Angeklagte seiner Freundin mit einem spitzen Gegenstand auf das Bein geschlagen haben, wodurch diese eine blutende Wunde erlitten habe.

Im Sommer 2016 habe der Angeklagte gegen den Widerstand seiner Freundin den Geschlechtsverkehr mit dieser erzwungen. Bei drei Gelegenheiten im Winter 2016 und Januar 2017 habe der Angeklagte seine Freundin zu sexuellen Handlungen genötigt, wobei er in einem Fall Gewalt angewendet und in einem anderen Fall ihre schutzlose Lage ausgenutzt habe.

Schließlich habe der Angeklagte in zwei Fällen den einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit seiner minderjährigen Freundin gefilmt, obwohl diese solchen Aufnahmen nicht zugestimmt habe.

Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren drei Fälle der Körperverletzung eingeräumt und die sonstigen, ihm vorgeworfenen Taten bestritten.

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 16.11.2017

Dienstag, 07.11.2017, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 28 Jahre alten, auch einschlägig vorbestraften Angeklagten in erster Instanz wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Es hat ferner die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von weiteren zwölf Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Der Angeklagte soll im Dezember 2016 mit einem Pkw in Kirn am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, ohne über die erforderliche Fahrerlaubnis zu verfügen. Bei der sich hieran anschließenden Verkehrskontrolle habe er einen gefälschten litauischen Führerschein vorgezeigt.

Der Angeklagte war in erster Instanz geständig.

Dienstag, 07.11.2017, 10.30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den 27 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen Diebstahls in zwei Fällen sowie Computerbetruges in elf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Der Angeklagte soll bei zwei Gelegenheiten im Februar 2016 aus dem Briefkasten des Geschädigten zum einen einen Brief mit dessen EC-Karte und zum anderen den Brief mit der dazugehörigen PIN-Nummer entwendet haben. Unter missbräuchlicher Verwendung der entwendeten EC-Karte habe der Angeklagte sodann bei elf Mal im Februar und März 2016 insgesamt 4.800,00 € vom Konto des Geschädigten abgehoben.

Vor dem Amtsgericht war der Angeklagte geständig.

Freitag, 10.11.2017, 09:15 Uhr 5. Strafkammer (Jugendkammer)

Der am 12.10.2017 begonnene Prozess wegen versuchten Totschlags u.a. wird fortgesetzt.

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 24.11.2017

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