Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 48. Kalenderwoche 2020

 

Montag, 23.11.2020, 9:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1044 Js 17628/19

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat eine jetzt 34 Jahre alte, mehrfach vorbestrafte Angeklagte aus Hallgarten wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Monaten verurteilt.

Mitte Oktober 2019 und Ende Januar 2020 soll die Angeklagte einmal 0,7 g Heroin und einmal 6ml Levomenthadon in ihrer Handtasche verwahrt haben, obwohl sie gewusst haben soll, dass sie die hierfür erforderliche betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis nicht hatte.

Die Angeklagte bestreitet den Tatvorwurf.

 

Dienstag, 24.11.2020, 9:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 7 (Berufung)
Az. 3 Ns 1042 Js 13157/17

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen jetzt 32 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten und einen jetzt 30 Jahre alten, mehrfach vorbestraften Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt. Der 32 Jahre alte Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Der 30 Jahre alte Angeklagte wurde unter Einbeziehung einer weiteren Strafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 7 Monaten verurteilt.

Im Frühjahr 2017 sollen sich die beiden Angeklagten entschlossen haben, sich durch die Aufzucht und den anschließenden gewinnbringenden Weiterverkauf von Marihuana eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen. Sie sollen daher in einem Waldgebiet bei Hoppstädten-Weiersbach mindesten 64 Marihuanapflanzen angebaut haben. Die beiden Angeklagten sollen regelmäßig zu ihrer Plantage gefahren sein, um die Pflanzen heranzuzüchten. Im September 2017 sollen die Angeklagten ein Einhandspringmesser in ihrem Fahrzeug dabeigehabt haben. Die Pflanzen sollen eine Größe von 180cm erreicht haben. Die Ernte soll ein Trockengewicht von 8,33 Kilogramm gehabt haben. Die Angeklagten sollen gewusst haben, dass sie die hierfür erforderliche betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis nicht hatten.

Die Angeklagten haben den Sachverhalt in weiten Teilen eingeräumt.

Ein Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 01.12.2020.

 

Mittwoch, 25.11.2020, 9:00 Uhr, 6. Strafkammer, Saal 7
Az. 6 KLs 1031 Js 60134/15

Der am 19.11.2020 begonnene Prozess wegen Verstoß gegen das Weingesetz u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 27.11.2020, 03.12.2020, 04.12.2020, 09.12.2020, 16.12.2020, 18.12.2020, 08.01.2021, 14.01.2021, 20.01.2021, 25.01.2021, 01.02.2021, 09.02.2021.

 

Donnerstag, 26.11.2020, 9:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1042 Js 2019/19

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem jetzt 44 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein vor, durch 22 selbstständige Handlungen Betäubungsmittel an eine Person unter 18 Jahren abgegeben und zum unmittelbaren Verbrauch überlassen zu haben.

Der Angeklagte soll von November 2018 bis Ende Januar 2019 einer damals 15-Jährigen in zehn Fällen Ecstasy in der Größenordnung zwischen einer halben und einer ganzen Tablette gegeben haben. In weiteren 12 Fällen soll der Angeklagte der damals 15-Jährigen in seiner Wohnung Cannabis und Amphetamin zum unmittelbaren Konsum zur Verfügung gestellt haben. Dabei soll der Angeklagte gewusst haben, dass er die erforderliche betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis nicht hatte.

Der Angeklagte hat eingeräumt, dass die 15-Jährige in seiner Wohnung Betäubungsmittel konsumiert habe. Er habe jedoch keine Betäubungsmittel an sie abgegeben.

 

Donnerstag, 26.11.2020, 9:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1021 Js 8595/18

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat eine jetzt 58 Jahre alte, erheblich und einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Mainz wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt.

Anfang Juni 2018 soll die Angeklagte in einem Geschäft in Bad Kreuznach mehrere Damenstrümpfe in eine Tüte gesteckt haben und mit dieser den Kassenbereich passiert haben, ohne die Ware zu bezahlen. Sodann soll die Angeklagte zurück in den Laden gegangen sein und mehrere Ausweishüllen in ihre Tasche gesteckt haben und auch mit diesen ohne zu bezahlen den Kassenbereich passiert haben.

Die Angeklagte bestreitet den Tatvorwurf.

 

Donnerstag, 26.11.2020, 14:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufung)
Az. 7 Ns 1044 Js 3062/20

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen jetzt 60 Jahre alten, erheblich und einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Wiesbaden wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt.

Mitte Januar 2020 soll der Angeklagte seinen Geburtstag in einer Diskothek gefeiert haben und dort mit einem ihm fremden Gast in Streit geraten sein. Nach einer verbalen Auseinandersetzung soll der Angeklagte dem Geschädigten einen Schlag in das Gesicht versetzt haben und versucht haben dem Geschädigten einen Kopfstoß zu versetzen.

Der Angeklagte gibt an er sei betrunken gewesen und könne sich an nichts erinnern.

 

Freitag, 27.11.2020, 9:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1042 Js 7992/19

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem jetzt 39 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in dieser Sache in Haft befindlichen Angeklagten vor, in 40 tateinheitlichen Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben, wobei er in einem Fall eine Waffe mit sich geführt haben soll.

Der Angeklagte soll sich im Zeitraum Dezember 2017 bis September 2018 bei mindestens 40 Gelegenheiten mindestens jeweils 250 Gramm Amphetamin besorgt haben, welches er mit Gewinn weiterverkauft haben soll. Dabei soll sich der Angeklagte bewusst über die fehlende betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis hinweggesetzt haben.

Im Jahr 2019 soll der Angeklagte in einem Hauswirtschaftsraum Marihuana, Amphetamin und MDMA vorrätig gehalten haben, wobei auf dem Esszimmertisch ein funktionsfähiger Elektroschocker gelegen haben soll.

Der Angeklagte bestreitet den Tatvorwurf. Er räumte lediglich ein, selbst Amphetamin konsumiert zu haben.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 04.12.2020 und 16.12.2020.

 

Freitag, 27.11.2020, 9:00 Uhr, 6. Strafkammer, Saal 7
Az. 6 KLs 1031 Js 60134/15

Der am 19.11.2020 begonnene Prozess wegen Verstoß gegen das Weingesetz u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 03.12.2020, 04.12.2020, 09.12.2020, 16.12.2020, 18.12.2020, 08.01.2021, 14.01.2021, 20.01.2021, 25.01.2021, 01.02.2021, 09.02.2021.

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