Montag, 01.02.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1043 Js 13503/19
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 45 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Müllheim-Zunzingen, unter Einbeziehung einer Einzelstrafe aus einem Strafbefehl des Amtsgerichts Idar-Oberstein wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tatmehrheit mit Beleidigung in zwei tateinheitlichen Fällen unter Auflösung der dortigen Gesamtgeldstrafe, wegen Beleidigung in fünf tateinheitlichen Fällen und wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen zu einer Gesamtgeldstrafe verurteilt.
Der Angeklagte soll Ende April 2019 in einer Feuerstelle Sondermüll, wie Reste von Spanplatten, Kunststoffgegenstände, den Fangkorb eines Rasenmähers, Pkw-Teile sowie zwei Pkw-Sitze, verbrannt haben, anstatt eine geordnete Entsorgung des Mülles zu ermöglichen. Der Angeklagte soll sich hierbei bewusst gewesen sein, dass es sich um Sondermüll gehandelt habe und dieser fachgerecht entsorgt werden müsse. Durch die beim Abrennen der Gegenstände freigesetzten Umweltgifte habe der Angeklagte die Luft erheblich verunreinigt und die menschliche Gesundheit gefährdet, was der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen habe.
Ferner soll der Angeklagte Anfang Juli 2019 bei der Polizei in Idar-Oberstein erschienen sein, um eine Strafanzeige zu erstatten. Mit dem Verhalten der anzeigeaufnehmenden Polizeibeamten bei der Aufnahme der Anzeige soll der Angeklagte nicht einverstanden gewesen sein, woraufhin der Angeklagte die fünf anwesenden Polizeibeamten unter anderem mit Worten wie „Fick dich“, „Du Arschloch“ und „Ich ficke deine Mutter“ beleidigt haben soll.
Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht bestritten, unerlaubt Abfall verbrannt zu haben. Er habe keinen Sondermüll, sondern lediglich Euro-Paletten verbrannt. Den Sondermüll habe ein Bekannter von ihm verbrannt. Hinsichtlich des Tatvorwurfs der Beleidigung in fünf tateinheitlichen Fällen hat sich der Angeklagte vor dem Amtsgericht überwiegend geständig eingelassen.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 03.02.2021.
Mittwoch, 03.02.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1043 Js 13503/19
Der am 01.02.2021 begonnene Prozess wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen u.a. wird fortgesetzt.
Donnerstag, 04.02.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1023 Js 4864/19
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 43 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagte aus Heimbach wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt. Ferner hat das Amtsgericht Idar-Oberstein eine 39 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Baumholder wegen fahrlässigen Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der 43 Jahre alte Angeklagte aus Heimbach soll Mitte Februar 2019 mit dem Pkw der 39 Jahre alten Angeklagten aus Baumholder, die Beifahrerin des 43 Jahre alten Angeklagten aus Heimbach gewesen sein soll, am öffentlichen Straßenverkehr von Baumholder kommend in Richtung Heimbach fahrend teilgenommen haben. Der 43 Jahre alte Angeklagte aus Heimbach soll dabei nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen und sich dessen auch bewusst gewesen sein. Auch soll der Angeklagte während der Fahrt erheblich alkoholisiert gewesen sein, infolge seiner Alkoholisierung von der Fahrbahn abgekommen sein und dabei mehrere Schutzpfeiler und Kurventafeln umgefahren haben.
Der 39 Jahre alten Angeklagten aus Baumholder soll zumindest fahrlässig unbekannt gewesen sein, dass der 43 Jahre alte Angeklagte nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt und ihm dennoch die Fahrt mit ihrem Auto gestattet haben.
Beide Angeklagten haben die ihnen jeweils zur Last gelegte Tat vor dem Amtsgericht abgestritten.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 11.02.2021.
Freitag, 05.02.2021, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1025 Js 10295/20
Der am 15.01.2021 begonnene Prozess wegen versuchten Mordes u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 10.02.201 und den 19.02.2021.
Freitag, 05.02.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1025 Js 6501/17
Der am 28.01.2021 begonnene Prozess wegen Betrugs u.a. wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 12.02.2021, 19.02.2021 und den 22.02.2021.