Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 6. Kalenderwoche 2021

Montag, 08.02.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 13950/20

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 44 Jahre alten, einschlägig vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach inhaftierten Angeklagten vor, mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben und dabei einen Gegenstand mit sich geführt zu haben, der seiner Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt ist.

Der Angeklagte soll Mitte Oktober 2020 am Bahnhof in Bad Kreuznach in einem von ihm mitgeführten Rucksack 105,3 Gramm Amphetamin, 207,9 Gramm Cannabis, 1,71 Gramm Kokain und 101 Ecstasy-Tabletten zum gewinnbringenden Weiterverkauf mit sich geführt haben. Ferner soll der Angeklagte in der Seitentasche seines Rucksackes zugriffsbereit zu Verteidigungszwecken ein Messer mit einer Klingenlänge von 11,5 cm mit sich geführt haben. Die im Rucksack aufgefundenen Betäubungsmittel sowie das mitgeführte Messer sollen von der Polizei sichergestellt worden sein.

Der Angeklagte hat den Besitz der Betäubungsmittel bei der Polizei eingeräumt. Den Handel mit Betäubungsmitteln hat der Angeklagte abgestritten. Hinsichtlich des Messers hat der Angeklagte sich bei der Polizei dahingehend eingelassen, dass er dieses nicht zu Verteidigungszwecken mit sich geführt habe.

 

Montag, 08.02.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1021 Js 17012/18

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 62 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bingen am Rhein wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt bereits über 40 Jahre als Jäger tätig war, soll Mitte November 2018 im Rahmen einer Treibjagd in einem Jagdgebiet der Ortsgemeinde Dalberg mittels eines Schusses mit seinem Jagdgewehr eine ältere Frau, die sich in ihrem vom Standort des Angeklagten hangabwärts gelegenen Garten bzw. Vorhof ihres Grundstücks befunden habe, tödlich getroffen haben. Der Angeklagte soll im Vorfeld der Treibjagd von dem Veranstalter der Treibjagd ausdrücklich darauf hingewiesen worden sein, dass Schüsse mit dem Jagdgewehr nur hangaufwärts vom Dorf weg, nicht aber hangabwärts in Richtung des Dorfes abgegeben werden dürfen. Entgegen dieser Vorgabe soll der Angeklagte mit seinem Jagdgewehr bewusst zwei Schüsse hangabwärts in Richtung des Dorfes abgegeben haben, um Wildschweine zu erlegen. Bei einem dieser Schüsse soll der Angeklagte die auf ihrem hangabwärts gelegenen Grundstück befindliche ältere Frau, die für den Angeklagten aus seinem Sichtfeld bei Abgabe der Schüsse nicht erkennbar gewesen sei, tödlich im Rückenbereich getroffen haben.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach dahingehend eingelassen, dass er nicht zweimal bewusst entgegen der vorgegebenen Schussrichtung hangabwärts in Richtung des Dorfes geschossen habe. Vielmehr sei er bei einem Schussversuch auf ein Wildschwein ausgerutscht und der Schuss habe sich hangabwärts in Richtung des Dorfes gelöst.

 

Mittwoch, 10.02.2021, 09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1025 Js 10295/20

Der am 15.01.2021 begonnene Prozess wegen versuchten Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 19.02.2021.

 

Mittwoch, 10.02.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1043 Js 16501/19

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 51 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Betruges und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 1 Monat verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Ende November 2018 Antrag auf Bewilligung von Sozialleistungen beim Jobcenter Bad Kreuznach gestellt haben. Nach Bewilligung jenes Antrages soll der Angeklagte Anfang Januar 2019 eine Beschäftigung aufgenommen haben. Jene Aufnahme einer Beschäftigung soll der Angeklagte dem Jobcenter jedoch absichtlich nicht angezeigt haben, sodass das Jobcenter dem Angeklagten im Februar und März 2019 zu Unrecht 1.325,14 Euro Arbeitslosengeld ausgezahlt haben soll.

Ferner soll der Angeklagte Mitte September 2019 mit einem Kraftrad am öffentlichen Straßenverkehr in Bad Kreuznach in Kenntnis des Umstandes teilgenommen haben, nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein. Auch soll der Angeklagte bei der Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden haben.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach zum Tatvorwurf des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis geständig eingelassen. Den Tatvorwurf des Betruges hat der Angeklagte vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach abgestritten. Er hat sich diesbezüglich dahingehend eingelassen, dass er den Arbeitsvertrag noch vor Beginn seiner Beschäftigung Anfang Januar 2019 in den Briefkasten des Jobcenters Bad Kreuznach eingeworfen habe.

 

Donnerstag, 11.02.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1023 Js 4864/19

Der am 04.02.2021 begonnene Prozess wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs u.a. wird fortgesetzt.

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