Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 7. Kalenderwoche 2021

Montag, 15.02.2021, 10:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 7 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1021 Js 17012/18

Der am 08.02.2021 begonnene Prozess wegen fahrlässiger Tötung wird fortgesetzt.

 

Dienstag, 16.02.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1021 Js 14401/18

Der am 19.01.2021 begonnene Prozess wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung wird fortgesetzt.

Weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 24.02.2021 bestimmt.

 

Mittwoch, 17.02.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1041 Js 8590/20

Der am 26.01.2021 begonnene Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. wird fortgesetzt.

 

Donnerstag, 18.02.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1043 Js 1265/20

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 37 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Frei-Laubersheim wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Gegen den Angeklagten wurde Ende September 2014 durch das Landgericht Koblenz die Führungsaufsicht angeordnet.

Im Rahmen dieser Führungsaufsicht erhielt der Angeklagte Anfang August 2017 mit Beschluss des Landgerichts Koblenz die ergänzende Weisung, sich spätestens zum 15. eines jeden Monats bei dem für ihn zuständigen Sachbearbeiter zu melden. Gegen jene Weisung soll der Angeklagte im Monat Dezember 2019 in Kenntnis der Weisung bewusst verstoßen haben.

Ferner enthielt der Anfang August 2017 ergangene Beschluss des Landgerichts Koblenz die ergänzende Weisung an den Angeklagten, keine Drogen zu konsumieren und die Drogenfreiheit bei Aufforderung der Führungsaufsichtsstelle durch Abgabe von Urinproben nachzuweisen. Auch gegen jene Weisung soll der Angeklagte am Silvestertag des Jahres 2019 in Kenntnis der Weisung bewusst verstoßen haben. An diesem Tag soll der Angeklagte THC konsumiert haben. Dem in der Folgezeit anstehenden Termin zur Durchführung eines Urintests soll der Angeklagte unentschuldigt ferngeblieben sein, damit der Betäubungsmittelkonsum nicht entdeckt wird.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht überwiegend geständig eingelassen.

 

Donnerstag, 18.02.2021, 13:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1044 Js 8980/20

Das Amtsgericht Simmern (Hunsrück) hat den 43 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Rheinböllen wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Kennzeichenmissbrauch in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Ende Mai 2020 an einem Pkw ein entstempeltes Kennzeichen angebracht haben, welches für diesen Pkw nicht zugelassen gewesen sein soll. Im Anschluss daran soll der Angeklagte mit diesem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Rheinböllen in Kenntnis des Umstandes, nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein, teilgenommen haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

 

Freitag, 19.02.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1023 Js 15210/19

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 64 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Niederwörresbach in 17 Fällen die Begehung einer Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Übergriff, sexueller Nötigung sowie vorsätzlicher Körperverletzung sowie in 3 weiteren Fällen die Begehung eines sexuellen Übergriffs in Tateinheit mit sexueller Nötigung vor.

Der Angeklagte soll seit September 2015 bei einer Frau, die zwei Pflegekinder hat, als Hausmeister und Gärtner beschäftigt gewesen sein. Wenn die Pflegemutter arbeits- oder krankheitsbedingt abwesend gewesen sei, soll der Angeklagte auf die Pflegekinder aufgepasst haben. Hierbei soll der Angeklagte im Zeitraum von Februar 2019 bis Mitte Juni 2019 in 17 Fällen an dem damals 16 Jahre alten weiblichen Pflegekind, welches an einer geistigen Behinderung leidet, gegen dessen Willen sexuelle Handlungen in Gestalt der Berührung der Brüste des Mädchens sowie Berührung und Eindringen in die Scheide des Mädchens mit seinen Fingern und seiner Zunge durchgeführt haben. Ferner soll der Angeklagte im genannten Zeitraum sich in einem weiteren Fall gegen den Willen des Mädchens mit entblößtem Unterkörper auf den entblößten Unterkörper des Mädchens gelegt haben und hierbei, ohne in das Mädchen einzudringen, auf den Rücken des Mädchens ejakuliert haben. Schließlich soll der Angeklagte im genannten Zeitraum in zwei Fällen die Hand des Mädchens ergriffen haben, diese gegen den Willen des Mädchens zu seinem Penis geführt haben und sich mit der Hand des Mädchens bis zur Ejakulation befriedigt haben.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen bei der Polizei teilweise, wenn auch stark verharmlosend, geständig eingelassen. Sämtliche sexuellen Handlungen seien von dem Mädchen ausgegangen. Das Mädchen habe sich ihm gegenüber sexuell aufgedrängt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 04.03.2021 und den 09.03.2021.

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