Montag, den 13.02.2023, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1021 Js 17548/18
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 50 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Birkenfeld eine Vielzahl unterschiedlicher Sexualdelikte vor.
Unter anderem soll der Angeklagte im Zeitraum zwischen Anfang Januar 2003 und Mitte Juli 2006 seinen damals jeweils noch unter 14 Jahren alten Töchtern pornographisches Filmmaterial vorgespielt und hierbei auch teilweise sexuelle Handlungen an sich selbst vorgenommen haben oder von seinen Töchtern an sich habe vornehmen lassen.
Fortsetzungstermine sind auf den 21.02.2023 und den 28.02.2023 bestimmt worden.
Montag, den 13.02.2023, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1044 Js 11825/21
Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 33 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Sobernheim wegen Urkundenfälschung und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Mitte August 2021 einen Pkw mit einem nicht ausgegebenen Kennzeichen versehen haben, um den Anschein amtlicher Zulassung zu erwecken. Den Pkw soll er unter anderem in Monzingen im öffentlichen Verkehrsraum geparkt haben.
Fälle 2-4:
Im Zeitraum zwischen Ende Oktober 2021 und Ende November 2021 soll der Angeklagte mit einem Kraftrad am öffentlichen Straßenverkehr in Bad Sobernheim teilgenommen haben. Hierbei habe er gewusst, dass er nicht im Besitz der für das Führen des Fahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen sei.
Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.
Dienstag, den 14.02.2023, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1023 Js 4017/20
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 73 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen Drittbesitzverschaffens von kinderpornographischen Schriften in 20 Fällen, hierbei in einem Fall in Tateinheit mit Besitzverschaffen von kinderpornographischen Schriften, sowie wegen Besitzverschaffens von kinderpornographischen Schriften in 28 Fällen und wegen Besitzes von kinderpornographischen Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll im Zeitraum zwischen 2015 und 2020 per Telefon bzw. im Rahmen von Chats mit anderen Personen eine Vielzahl kinderpornographischer Fotos ausgetauscht haben.
Das Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.
Donnerstag, den 16.02.2023, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1025 Js 2809/22
Der am 09.02.2023 begonnene Prozess wegen Diebstahls mit Waffen u.a. wird fortgesetzt.