Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach am 01.04.2022:

09:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)

Az.: 1 Ks 1041 Js 12424/21

Der am 21.03.2022 begonnene Prozess wegen Mordes u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 06.04.2022, 08.04.2022, 11.04.2022, 13.04.2022, 02.05.2022, 04.05.2022, 06.05.2022, 11.05.2022 und den 13.05.2022 bestimmt worden.

 

09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)

Az.: 7 Ns 1021 Js 14268/17

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 40 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitte Juli 2017 auf eine am Boden liegende andere Person mindestens zehn Mal mit dem beschuhten Fuß eingetreten haben. Als kurz darauf Polizeibeamte erschienen seien und den Angeklagten wegen aggressiven Verhaltens in Gewahrsam hätten nehmen wollen, soll der Angeklagte, um sich gegen die Ingewahrsamnahme zur Wehr zu setzen, um sich geschlagen und getreten haben. Er soll zudem die Polizeibeamten sowie die hinzugerufenen Rettungsdienstmitarbeiter und den behandelnden Arzt als "Hurensöhne", "Arschlöcher" und "Spastis" betitelt haben, um diese herabzuwürdigen.

Er soll außerdem Mitte Januar 2018 in Idar-Oberstein in einen Baucontainer einer Firma eingedrungen sein, indem er ein Fenster auf nicht bekannte Weise geöffnet haben soll. Aus dem Container soll er Werkzeug im Wert von etwa 1.200,00 EUR sowie eine EC-Karte und 20,00 EUR Bargeld mitgenommen haben. Er soll sodann noch in einen weiteren Container eingedrungen sein, den Container dann aber wegen des Nichtvorhandenseins stehlenswerter Gegenstände ohne etwas mitzunehmen wieder verlassen haben.

Mit der entwendeten EC-Karte soll der Angeklagte sodann Einkäufe in Höhe von 36,84 EUR getätigt haben. Er soll außerdem zu einem späteren Zeitpunkt erneut Einkäufe habe tätigen wollen und mit der EC-Karte bezahlen wollen, was aber daran gescheitert sei, dass er zur Eingabe der PIN aufgefordert worden sei.

Zudem soll er Schuhe erworben haben, die er ebenfalls mit der EC-Karte bezahlt haben soll und diese später gegen Barauszahlung des Kaufpreises in Höhe von 59,95 EUR zurückgegeben haben soll.

Zudem soll der Angeklagte im Juni 2018 im Rahmen eines verbalen Streits über lautstarkes Hören von Musik eine andere Person mit dem Tode bedroht haben, inder er ihr zugerufen haben soll: "Pass auf wenn du durch die Stadt gehst, sonst hast du ein Messer im Rücken".

Ende Juni 2018/Anfang Juli 2018 soll der Angeklagte sich unbefugt Zutritt zu einer Kindertagesstätte verschafft haben und eine Uhr im Wert von 69,90 EUR entwendet haben.

Mitte Januar 2019 soll er eine Flasche Likör im Wert von 18,00 EUR aus einem Supermarkt entwendet haben.

Im Oktober 2019 soll der Angeklagte 2,22 Gramm Amphetamin, Anfang Januar 2020 6,9 Gramm Amphetamin verwahrt haben, wobei er jeweils die erforderliche betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis nicht gehabt haben soll.

Anfang September 2020 soll der Angeklagte sich zusammen mit einer weiteren Person mittels eines nachgemachten Schlüssels Zutritt zu einer Bäckereifiliale verschafft haben und dort diverse Lebensmittel und Bargeld in Höhe von 10,00 EUR sowie zwei Schlüssel mitgenommen haben. Zwei Tage später soll er aus einem Supermarkt diverse Lebensmittel und Hygieneartikel im Gesamtwert von 15,57 EUR entwendet haben.

Er soll zudem Ende Februar 2019 im Rahmen von Aufhebelungsversuchen Türen einer Kindertagesstätte beschädigt haben. Er soll dort zudem eingedrungen sein und nach stehlenswerten Gegenständen gesucht haben, aber aufgrund des Nichtvorhandenseins entsprechender Gegenstände nichts entwendet haben.

Im Rahmen einer polizeilichen Personenkontrolle soll der Angeklagte außerdem Mitte September 2020 die anwesenden Polizeibeamten immer wieder als "Arschlöcher", "Hurensohn" und "blöde Wichser" bezeichnet haben, um diese in ihrer Ehre herabzusetzen. Zudem soll er sich durch Winden und Treten bei dem Versuch der Bematen, ihn in den Funkstreifenwagen zu setzen gewehrt haben. Im Funkstreifenwagen soll er weiter nach den Polizeibeamten  getreten haben und versucht haben, diesen einen Kopfstoß zu versetzen. Er soll die Bematen weiterhin als "Vollidioten"" und "käufliche Arschlöcher" bezeichnet haben. Bei dem Versuch, den Angeklagten an der Dienststelle wieder aus dem Funkstreifenwagen zu holen, soll dieser einen Polizeibeamten gezielt mit dem Fuß ins Gesicht getreten haben, worauf dieser habe Blut spucken müssen und starke Schmerzen erlitten habe.

Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

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