Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 1. Kalenderwoche 2017

Dienstag, 03.01.2017, 10.00 Uhr 4. Strafkammer

Der am 02.12.2016 begonnene Prozess wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.

Donnerstag, 05.01.2017, 09.00 Uhr 5. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein – Jugendrichter hat den 21 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Baumholder wegen Beihilfe zum Betrug verwarnt. Der Angeklagte, der mit dem auf seinen Vater zugelassenen Pkw einen Verkehrsunfall erlitten hatte, soll sowohl die Unfallgegnerin als auch seinen Vater veranlasst haben, gegenüber den den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten und der Kfz-Versicherung seines Vaters wahrheitswidrig anzugeben, nicht er, sondern sei Vater habe das Fahrzeug bei dem Unfall geführt. Grund hierfür sei gewesen, dass der Vater des Angeklagten, dessen Verurteilung wegen versuchten Betruges rechtskräftig ist, bei Vertragsabschluss gegenüber der Versicherung erklärt habe, das versicherte Fahrzeug werde nur von mindestens 25 Jahre alten Fahrern gesteuert. Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig. Gegen das erstinstanzliche Urteil hat die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach Berufung eingelegt.

Donnerstag, 05.01.2017, 14.00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)

Der 45 Jahre alte, vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach ist durch das Amtsgericht Bad Kreuznach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ferner hat das Amtsgericht dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von weiteren sechs Monaten keinen neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Der Angeklagte soll im Oktober und November bei vier Gelegenheiten ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt haben, obwohl gegen ihn ein Fahrverbot verhängt worden sei. Das Landgericht Bad Kreuznach hat die Berufung des Angeklagten mit der Maßgabe verworfen, das gegen ihn anstelle der Entziehung der Fahrerlaubnis ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt wird.

Auf die Revision des Angeklagten hat das Oberlandesgericht Koblenz das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach teilweise aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

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