Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 1. Kalenderwoche 2021

Montag, 04.01.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1022 Js 15942/20

Der am 23.09.2020 begonnene Prozess wegen Betruges wird fortgesetzt.

 

Montag, 04.01.2021, 10:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1043 Js 3285/20

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den 26 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Eisenberg wegen vorsätzlichen Fahrens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis in 28 Fällen unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Urteil des Amtsgerichts Winsen (Luhe) wegen vorsätzlichen Fahrens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit vorsätzlichem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll im Zeitraum von Ende Juli 2019 bis Mitte Oktober 2019 mit unterschiedlichen Kraftfahrzeugen in 28 Fällen am öffentlichen Straßenverkehr in Kirn, Simmern, Weiherbach und Hochstetten-Dhaun in Kenntnis des Umstandes teilgenommen haben, nicht im Besitz der für das Führen eines Kraftfahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim zu sämtlichen Taten geständig eingelassen.

 

Dienstag, 05.01.2021, 10:00 Uhr, 1. Strafkammer, Saal 7 (Schwurgericht)
Az: 1 Ks 1025 Js 9255/20

Der am 01.12.2020 begonnene Prozess wegen versuchten Mordes u.a. wird fortgesetzt.

 

Mittwoch, 06.01.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 7992/19

Der am 27.11.2020 begonnene Prozess wegen unerlaubten bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln wird fortgesetzt.

 

Donnerstag, 07.01.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1023 Js 651/19

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat gegen den 42 Jahre alten Angeklagten aus Frankfurt am Main einen Strafbefehl wegen uneidlicher Falschaussage in Tateinheit mit versuchter Strafvereitelung erlassen und dem Angeklagten eine Geldstrafe auferlegt.

Der Angeklagte soll Ende November 2018 in einem Strafverfahren gegen einen Bekannten des Angeklagten vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach trotz vorheriger Belehrung über die Wahrheitspflicht vor Gericht der Wahrheit zuwider seinem Bekannten ein „Alibi“ im Hinblick auf die Tatzeit der dem Bekannten zur Last gelegten Tat gegeben haben.

Der Angeklagte hat gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Bad Kreuznach form- und fristgerecht Einspruch eingelegt. Zu dem vom Amtsgericht Bad Kreuznach daraufhin bestimmten Hauptverhandlungstermin zur Verhandlung über den Einspruch soll der Angeklagte unentschuldigt nicht erschienen sein. Das Amtsgericht hat daraufhin durch Urteil den Einspruch des Angeklagten gegen den Strafbefehl verworfen.

 

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