Dienstag, 04.01.2022, 10:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1023 Js 12329/20
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den Einspruch eines 37 Jahre alten Angeklagten aus Rammelsbach gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Idar-Oberstein, durch welchen dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten auferlegt wurde, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verworfen.
Dem Angeklagten wird in dem Strafbefehl des Amtsgerichts Idar-Oberstein eine gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung und Beleidigung vorgeworfen.
Der Angeklagte soll Mitte Juli 2020 im Rahmen eines Streites mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin diese körperlich verletzt haben. Der Angeklagte soll seine ehemalige Lebensgefährtin im Verlauf des Streites am Oberkörper gepackt, nach oben gehoben und nach hinten gestoßen haben. Sodann soll der Angeklagte seiner ehemaligen Lebensgefährtin mindestens 20 Mal mit beiden Fäusten auf die Schläfen geschlagen haben, sodass seine ehemalige Lebensgefährtin schwindelig zu Boden gegangen sei. Daraufhin soll der Angeklagte sich im Bereich der Rippen auf seine am Boden liegende ehemalige Lebensgefährtin gekniet und ihr mindestens zwei weitere Schläge mit der Faust gegen die linke Kopfseite versetzt, ihr mehrmals mit seinen Turnschuhen auf den Kopf getreten und ihr schließlich mit der Faust auf den Brustkorb geschlagen haben. Während der körperlichen Angriffe soll der Angeklagte seine ehemalige Lebensgefährtin mehrfach als „Schlampe“ tituliert haben und ihr in Aussicht gestellt haben, sie zu töten. Die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten soll aus der Auseinandersetzung eine blutende Platzwunde am Schädel, multiple Prellungen und Schürfwunden davongetragen haben.
Donnerstag, 06.01.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1044 Js 8468/21
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einer 23 Jahre alten, in Deutschland nicht vorbestraften, aus Rumänien stammenden Angeklagten aus Weißenthurm, jeweils im Zustand nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit, in einem Fall eine vorsätzliche Körperverletzung in Tateinheit mit einem versuchten Raub, sowie in zwei weiteren Fällen jeweils eine gefährliche Körperverletzung, vor.
Fall 1:
Die Angeklagte, die an einer psychischen Erkrankung leiden soll, soll Anfang Juni 2021 in Bad Kreuznach eine Frau attackiert haben, indem sie unvermittelt an den Haaren dieser Frau gezogen und mehrfach, mindestens zweimal der Frau mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben soll. Die Angeklagte soll dabei beabsichtigt haben, die Handtasche der Frau samt deren Inhalt zu entwenden. Hierzu soll die Angeklagte mehrfach an der Handtasche der Frau gezogen haben. Eine Wegnahme der Handtasche soll der Angeklagten nicht gelungen sein, da die Frau die Handtasche nicht losgelassen habe und dritte Personen zu Hilfe geeilt seien. Durch die Schläge der Angeklagten soll die Frau eine Schädelprellung und Verletzungen im Nasenbereich sowie Blutungen aus der Nase und Schmerzen erlitten haben.
Fall 2:
Weiterhin soll die Angeklagte Anfang Juli 2021 nachts in Mainz eine Frau mit ihren beiden Begleitern angesprochen haben, um eine Zigarette zu bekommen. Während die angesprochene Frau der Angeklagten eine Zigarette gedreht habe, soll die Angeklagte die Bierflasche der Frau an sich genommen und aus dieser getrunken haben. Die Frau soll der Angeklagten sodann ihre Bierflasche überlassen und mit ihren beiden Begleitern die Örtlichkeit verlassen haben. Die Angeklagte soll hieraufhin die Bierflasche auf die Frau geworfen und diese an der Stirn getroffen haben. Die Frau soll hierdurch eine schmerzhafte Schwellung an der Stirn erlitten haben.
Fall 3:
Schließlich soll die Angeklagte Mitte Juli 2021 in Mainz einer Frau mit einer halbvollen 1-Liter-Plastikflasche auf den Hinterkopf geschlagen haben. Die Frau soll hierdurch Schmerzen und eine Prellung am Hinterkopf erlitten haben.
Fortsetzungstermine sind auf den 17.01.2022 und den 19.01.2022 bestimmt worden.
Donnerstag, 06.01.2022, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1021 Js 12897/20
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 49 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Diez wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Mitte Mai 2020 bei einer Firma eine Gehrungsbandsäge im Gesamtwert von 3.075 Euro gekauft haben. Er soll hierfür eine Anzahlung in Höhe von 1.250 Euro geleistet haben und mit dem Verkäufer eine Vereinbarung dahingehend getroffen haben, dass der Restbetrag in Höhe von 1.825 Euro binnen acht Tagen ab Kaufdatum gezahlt werden soll. Die Säge soll dem Angeklagten bei Kauf direkt ausgehändigt worden sein. Gemäß vorgefasster Absicht soll der Angeklagte in der Folgezeit den Restkaufpreis nicht an den Verkäufer bezahlt haben.
Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht teilweise geständig eingelassen.