Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 10. Kalenderwoche 2017

Dienstag, 07.03.2017,09:00 Uhr 2. Strafkammer (Berufungssache)

Der 29 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach ist in erster Instanz durch das Amtsgericht Bad Kreuznach wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung zu Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte soll in einer zu der von ihm betriebenen Shisha-Bar gehörenden Lagerhalle Kokain in nicht geringer Menge verwahrt haben, um damit seinen Eigenkonsum für eine gewisse Zeit zu decken. Der Angeklagte hat sich erstinstanzlich dahingehend eingelassen, dass er von dem Kokain nichts gewusst habe und es ihm nicht gehört habe.
Das Landgericht Bad Kreuznach hat die Berufung des Angeklagten verworfen. Auf die Revision des Angeklagten hat das Oberlandesgericht Koblenz dieses Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Dienstag, 07.03.2017, 09.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 46 Jahre alten, mehrfach vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll im Oktober 2015 in einem Drogeriemarkt in Bad Kreuznach Parfum im Wert von 116,00 € entwendet haben.

Dienstag, 07.03.2017, 12.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der 63 Jahre alte, einschlägig erheblich vorbestrafte Angeklagte, der in Dortmund wohnhaft ist, ist erstinstanzlich durch das Amtsgericht Bad Kreuznach wegen gewerbsmäßigen gemeinschaftlichen Diebstahls in drei Fällen unter Einbeziehung weiterer Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt worden. Er soll von Oktober 2014 bis April 2015 mit unerkannt gebliebenen Mittätern in Drogeriemärkten in Bamberg und Bad Kreuznach mittels einer präparierten Tasche Parfum entwendet haben. Der Angeklagte hat erstinstanzlich bestritten, die Taten begangen zu haben.
Die Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft sind durch das Landgericht Bad Kreuznach mit der Maßgabe verworfen worden, dass der Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt wurde. Auf die Revision des Angeklagten hat das Oberlandesgericht Koblenz das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und die Sache insoweit zu neuer Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Dienstag, 07.03.2017, 14.30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 28 Jahre alten, auch einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Rüdesheim/Nahe erstinstanzlich wegen Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Er soll im Dezember 2015 erheblich alkoholisiert einem Zeugen, mit dem er in einer Gaststätte in Streit geraten sei, so heftig mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, dass der Zeuge bewusstlos zu Boden gegangen sei und Verletzungen, u.a. Frakturen, erlitten habe. Im April 2016 soll er einem anderen Zeugen ebenfalls mit den Fäusten ins Gesicht geschlagen haben. Der Angeklagte war erstinstanzlich hinsichtlich des zweiten Falles geständig.

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 09.03.2016

Donnerstag, 09.03.2017, 10.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Der am 07.03.2017 begonnene Prozess wegen Körperverletzung wird fortgesetzt.

Donnerstag, 09.03.2017, 10.30 Uhr 1. Strafkammer (Schwurgericht)

Der am 28.11.2016 begonnene Prozess wegen Totschlags wird fortgesetzt. Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 22.03.2017, 27.03.2017, 29.03.2017

Donnerstag, 09.03.2017, 14.30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 23 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Schöneck (Main-Kinzig-Kreis) wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Der Angeklagte soll im August 2016 105 Ecstasy-Pillen verwahrt haben, um sie auf dem Festival „Nature One“ gewinnbringend zu veräußern. Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig.

Freitag, 10.03.2017, 11.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)

In erster Instanz wurde der 32 Jahre alte, vielfältig vorbestrafte Angeklagte aus Mannheim durch das Amtsgericht Bad Sobernheim wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat ferner die Verwaltungsbehörde angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von weiteren 12 Monaten keine Fahrerlaubnis zu erteilen. Der Angeklagte soll im Februar 2016 in Kirn ein Kraftfahrzeug geführt haben, ohne über die erforderliche Fahrerlaubnis zu verfügen und dabei in eine Geschwindigkeitskontrolle geraten sein. Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig.

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