Montag, 05.03.2018, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Der am 23.01.2018 begonnene Prozess wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermine ist bestimmt auf: 13.03.2018
Dienstag, 06.03.2018, 09:00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 50 Jahre alten nicht vorbestraften Angeklagten aus Baumholder wegen Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit Anstiftung zum sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen sowie wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt.
Im Dezember 2015 soll der Angeklagte bei einem Live-Chat seine Chat-Partnerin aufgefordert haben, an einem Kind, dass diese als ihre achtjährige Tochter ausgegeben habe, sexuelle Handlungen gegen Entgelt vor laufender Webcam auszuführen. Die Chat-Partnerin sei den konkreten Anweisungen des Angeklagten nachgekommen.
Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten seien auf Rechnern zahlreiche kinderpornographische Dateien vorgefunden worden.
Der Angeklagte war erstinstanzlich überwiegend geständig.
Dienstag, 06.03.2018, 13.30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat den 49 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Monzingen wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz, in Tateinheit mit Beleidigung in fünf Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Körperverletzung sowie wegen zwei weiteren Fällen der Beleidigung unter Einbeziehung einer vorausgegangenen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll seinen Nachbarn im November 2016 und im Februar 2017 beleidigt haben. Nachdem das Amtsgericht Bad Sobernheim im März 2017 eine einstweilige Anordnung erlassen habe, wonach es dem Angeklagten untersagt worden sei, sich seinem Nachbarn zu nähern und Kontakt zu diesem aufzunehmen, habe der Angeklagte dennoch bei fünf Gelegenheiten im März 2017 seinen Nachbarn beleidigt und ihn in einem Fall zudem mit einem Plastikstuhl auf den Rücken geschlagen.
Der Angeklagte hat sich in der ersten Instanz zur Sache nicht eingelassen.
Mittwoch, 07.03.2018, 09.00 Uhr 2. Strafkammer
Der am 23.01.2018 begonnene Prozess wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a. wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 12.03.2018
Donnerstag, 08.03.2018, 10:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungskammer)
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 30 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Sulzbach (Landkreis Birkenfeld) wegen Diebstahls und versuchter Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll im Mai 2017 in Idar-Oberstein einem Zeugen gegenüber, dem er 50.- € geliehen haben soll, geäußert haben, er könne dem Zeugen auch den kleinen Finger abschneiden oder „das Augenlicht nehmen“, wenn dieser das Geld nicht zurückzahle.
Ebenfalls im Mai 2017 soll der Angeklagte in einem unbeobachteten Moment in einer Gaststätte in Idar-Oberstein zwischen 100.- € und 220.- € aus einer unverschlossenen Kasse entwendet haben.
Der Angeklagte hat die Taten vor dem Amtsgericht bestritten.
Donnerstag, 08.03.2018, 14:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungskammer)
Das Amtsgericht Simmern / Hunsrück hat den 64 Jahre alten, vielfältig vorbestraften Angeklagten aus Langenberg (Kreis Gütersloh) wegen Diebstahls geringwertiger Sachen in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll im Juli 2017 in einem Lebensmittelmarkt in Kastellaun ein Buch, Tabak und zwei Zeitschriften im Gegenwert von 19,99.-€, im August 2017 in einem Supermarkt in Simmern vier Zeitschriften im Gegenwert von 29,70.- € entwendet haben.
Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig.
Donnerstag, 08.03.2018, 15:00 Uhr 5. Strafkammer (Jugendkammer - Berufungssache)
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 20 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Geldfälschung unter Einbeziehung einer vorausgegangenen Verurteilung zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Der Angeklagte soll mit einer gefälschten 50-Euro-Banknote zwei Energy-Drinks bezahlt haben, wobei ihm bewusst gewesen sei, dass die Banknote gefälscht gewesen sei. Der Verkäufer seinerseits habe sofort erkannt, dass die Banknote gefälscht gewesen sei. Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, nicht gewusst zu haben, dass die Banknote gefälscht gewesen sei.