Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 10. Kalenderwoche 2020

Montag, 02.03.2020, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 5 Js 226/17

Der am 30.12.2019 begonnene Prozess wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung u.a. wird fortgesetzt.

 

Montag, 02.03.2020, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az. 7 Ns 1023 Js 518/19

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 29 Jahre alten, erheblich und einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Gutenberg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 11 Fällen, Nötigung und Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll im April und im September 2019 u.a. mit Firmenfahrzeugen gefahren sein, ohne die hierfür erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen. Zudem soll er seiner ehemaligen Freundin das Mobiltelefon entwendet haben, um dieses als Druckmittel zu benutzen. Die Geschädigte soll den Angeklagten daraufhin in seine Wohnung begleitet haben, wo der Angeklagte sie geschlagen haben soll.

Der Angeklagte hat die Taten vollumfänglich eingeräumt.

 

Dienstag, 03.03.2020, 09:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az. 5 KLs 1044 Js 7902/19

Der am 10.02.2020 begonnene Prozess wegen schweren Raubes u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 11.03.2020.

 

Dienstag, 03.03.2020, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az. 3 Ns 1023 Js 13041/18

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 33 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Vergewaltigung in drei tatmehrheitlichen Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der Angeklagte befindet sich derzeit in Haft.

Der Angeklagte soll im Juli 2018 mit der Geschädigten den Tag verbracht haben und ihr sodann wahrheitswidrig erklärt haben, dass sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht mehr nach Hause käme. Er soll sodann angeboten haben, dass die Geschädigte bei ihm übernachten könne. Die Geschädigte soll den Angeklagten daraufhin in dessen Zimmer begleitet und sich bekleidet in das ihr zugewiesene Bett gelegt haben. Der Angeklagte soll mit ihr dreimal in Folge Geschlechtsverkehr gegen ihren Willen gehabt haben.

Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass es zu einem zweifachen einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen sei, für welchen er 150 € an die Geschädigte gezahlt habe.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 09.03.2020 und 11.03.2020.

 

Mittwoch, 04.03.2020, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1042 Js 7713/19

Der am 20.12.2019 begonnene Prozess wegen unerlaubtem Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 16.03.2020 und 24.03.2020.

 

Donnerstag, 05.03.2020, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az. 7 Ns 1042 Js 13314/18

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 37 Jahre alten, erheblich und einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bingen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe sechs Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll im April 2019 unter Drogeneinfluss mit einem Fahrzeug in Bad Kreuznach gefahren sein, obwohl er wusste, dass er die hierfür erforderliche Fahrerlaubnis nicht besaß.

Der Angeklagte hat die Taten vollumfänglich eingeräumt.

 

Freitag, 06.03.2020, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1021 Js 1354/15

Der am 06.08.2019 begonnene Prozess wegen Vorenthaltung bzw. Veruntreuung von Arbeitsentgelt u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 30.03.2020, 21.04.2020, 07.05.2020, 28.05.2020, 19.06.2020.

Teilen

Zurück