Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 10. Kalenderwoche 2021

Montag, 08.03.2021, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1042 Js 3577/20

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 24 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Baumholder wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Anfang März 2020 mit einem Bekannten mit dem Zug von Idar-Oberstein nach Frankfurt am Main gefahren sein, um jeweils Betäubungsmittel zu erwerben. Der Angeklagte soll in Frankfurt am Main Haschisch für den Eigenkonsum, sowie der Bekannte des Angeklagten 491,30 Gramm netto Haschisch für den gewinnbringenden Weiterverkauf und für den Eigenkonsum besorgt haben. Die von dem Bekannten des Angeklagten erworbenen Betäubungsmittel soll der Bekannte des Angeklagten in dem Rucksack des Bekannten des Angeklagten verstaut haben. Wieder in Idar-Oberstein angekommen soll der Angeklagte den Rucksack seines Bekannten in dem Wissen um die darin befindlichen Betäubungsmittel zur Unterstützung seines Bekannten getragen haben. Bei der Ankunft des Angeklagten und seines Bekannten am Bahnhof in Idar-Oberstein sollen die Betäubungsmittel von der Polizei sichergestellt worden sein.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht zum Tatvorwurf überwiegend geständig eingelassen.

 

Dienstag, 09.03.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1023 Js 15210/19

Der am 19.02.2021 begonnene Prozess wegen Vergewaltigung u.a. wird fortgesetzt.

 

Dienstag, 09.03.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1022 Js 234/20

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 51 Jahre alten, erheblich, auch einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Birkenfeld wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitte Dezember 2019 mit einem Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr in Birkenfeld teilgenommen haben, obwohl er gewusst habe, nicht im Besitz der für das Führen des Kraftfahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein.

Ferner soll der Angeklagte Mitte Dezember 2019 im Zusammenhang mit einem ärztlichen Untersuchungstermin im Krankenhaus in Birkenfeld am Eingang des Gebäudes gegenüber mehreren Mitarbeitern des Krankenhauses den Satz geäußert haben „Wenn Hitler noch da wäre, hätte man euch schon längst alle vergast“, um jene Personen in ihrer Ehre herabzusetzen.

Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht beide Tatvorwürfe bestritten.

 

Mittwoch, 10.03.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 12716/19

Der am 22.02.2021 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 16.03.2021 bestimmt.

 

Donnerstag, 11.03.2021, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1042 Js 6186/18

Der am 24.02.2021 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.

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