Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 10. Kalenderwoche 2022

Montag, 07.03.2022, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7  
Az: 2 KLs 1023 Js 11947/21

Der am 24.01.2022 begonnene Prozess wegen schwerer Vergewaltigung u.a. wird fortgesetzt.

 

Dienstag, 08.03.2022, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1042 Js 3038/19

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 27 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie versuchter Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll im Dezember 2018 an eine junge Frau in deren Wohnung 100 g Amphetamin zum Preis von 400 Euro zum Zwecke des Weiterverkaufs veräußert haben. Der Angeklagte soll hierbei beabsichtigt haben, sich durch wiederholte Verkäufe von Betäubungsmitteln über eine nicht nur unerhebliche Zeit eine Einkommensquelle von einigem Umfang und einigem Gewicht zu verschaffen.

Fall 2:

Weiterhin soll der Angeklagte an einem weiteren Tag im Dezember 2018 dieselbe Frau in deren Wohnung besucht haben. Der Angeklagte soll hierbei 1 kg Marihuana mit sich geführt haben, welches er gewinnbringend habe weiterverkaufen wollen. Aus dieser Menge Marihuana soll er der Frau mindestens 100 g Marihuana zu einem Grammpreis von 4 Euro auf Kommission angeboten haben. Die Frau soll das Angebot des Angeklagten abgelehnt haben.

Fall 3:

Schließlich soll der Angeklagte der Frau, welcher er zuvor 100 g Marihuana angeboten haben soll, eine „Strafe“ in Höhe von 500 Euro dafür auferlegt haben, dass sie das angebotene Marihuana nicht abgenommen habe. Die Frau soll in der Folgezeit lediglich 300 Euro an den Angeklagten gezahlt haben. Um das restliche Geld einzutreiben, soll der Angeklagte Anfang Februar 2019 die junge Frau vor ihrer Schule abgepasst haben. Er soll die Frau aufgefordert haben, stehen zu bleiben. Da die Frau dieser Aufforderung nicht nachgekommen sei, soll der Angeklagte die Frau am Arm und an der Kapuze gepackt haben. Er soll die Frau in aggressiver Weise aufgefordert haben, die restlichen 200 Euro zu zahlen. Hierbei soll er deutlich gemacht haben, was die Frau zu erwarten haben, wenn sie das Geld nicht zahlen werde, nämlich unter anderem die Anwendung von Gewalt. Die Frau soll den Betrag in Höhe von 200 Euro in der Folgezeit nicht an den Angeklagten gezahlt haben, sondern sich der Polizei anvertraut haben.

Der Angeklagte hat die Taten vor dem Amtsgericht bestritten.

Fortsetzungstermine sind auf den 10.03.2022 und den 17.03.2022 bestimmt worden.

 

Mittwoch, 09.03.2022, 09:30 Uhr, 6. Strafkammer, Saal 7
Az: 6 KLs 1031 Js 60214/14

Der am 15.11.2021 begonnene Prozess wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs u.a. wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 23.03.2022, 30.03.2022, 06.04.2022, 13.04.2022, 20.04.2022, 27.04.2022, 04.05.2022, 25.05.2022, 22.06.2022, 29.06.2022, 06.07.2022, 13.07.2022, 20.07.2022, 27.07.2022, 03.08.2022, 10.08.2022, 17.08.2022 und den 24.08.2022 bestimmt worden.

 

Donnerstag, 10.03.2022, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1042 Js 3038/19

Der am 08.03.2022 begonnene Prozess wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 17.03.2022 bestimmt worden.

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