Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 10. Kalenderwoche 2023

Montag, den 06.03.2023, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 NBs 1043 Js 11119/21

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat eine 59 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Monzingen wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 900 Euro verurteilt.

Die Angeklagte soll Mitte Juli 2021 in einem Supermarkt in Bad Sobernheim von einem Mitarbeiter des Supermarktes ermahnt worden sein, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Hierüber soll sich die Angeklagte so aufgeregt haben, dass sie den Supermarktmitarbeiter mit den Worten „Halt die Fresse“, „Depp“, „Verpiss dich“, „Du Hohler“, „Mach, dass du Land gewinnst“, „Dummer“, „Schlaumeier“ und „Nichtkönner“ beschimpft haben soll.

Die Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, dass sie niemand speziell beleidigt habe, sondern sich allgemein über die Dummheit und Desinformation der Deutschen geäußert habe.

 

Montag, den 06.03.2023, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1025 Js 10189/22

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 37 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Frankfurt am Main, der aktuell vorläufig in der Rheinhessenfachklinik in Alzey untergebracht ist, vor, im Zustand der Schuldunfähigkeit eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben.

Der Angeklagte soll sich Mitte Juni 2022 vor einem Mehrfamilienhaus in Bad Kreuznach aufgehalten haben, weil er dort seine Tochter vermutet habe. Er soll dort laut nach seiner Tochter geschrien haben. Aus diesem Anlass soll der Hausmeister des Anwesens hinzugekommen und den Angeklagten zum Gehen aufgefordert haben. Der Angeklagte soll daraufhin dem Hausmeister unvermittelt gegen den Kopf geschlagen haben. Der Schlag sei so heftig gewesen, dass der Hausmeister zu Boden gegangen sei. Als der Hausmeister am Boden gelegen habe, habe der Angeklagte diesem mehrfach mit den beschuhten Füßen gegen die Rippen, den Bauch, den Kopf und das Gesicht getreten. Erst als ein Zeuge hinzugekommen sei, habe der Angeklagte den Tatort verlassen.

Der Hausmeister habe durch die Schläge und Tritte eine Gehirnerschütterung, ein Brillenhämatom, eine Nasenbeinfraktur, Hämatome im Gesicht, an der linken Hand, am rechten Handgelenk und am rechten Oberarm sowie eine Platzwunde am Hinterkopf erlitten. Auch habe er eine Woche unter Schwindel und Übelkeit gelitten und die linke Hand längere Zeit nicht richtig bewegen können.

Bei dem Angeklagten, der seit Jahren an einer paranoiden Schizophrenie leide, soll zum Tatzeitpunkt eine psychotisch bedingte, ausgeprägte Realitätsverkennung und Aufhebung der Einsichtsfähigkeit vorgelegen haben.

Fortsetzungstermine sind auf den 10.03.2022 und den 17.03.2022 bestimmt worden.

 

Mittwoch, den 08.03.2022, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1025 Js 3565/21

Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat eine 30 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Seesbach wegen Untreue in drei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von insgesamt 2.000 Euro verurteilt.

Die Angeklagte soll in einem Geschäft für Tierzubehör in Simmertal als Assistentin des Geschäftsführers angestellt gewesen sein. Als solche habe sie über die Berechtigung zum Online-Banking zu dem Geschäftskonto der Firma verfügt, um Überweisungen zu tätigen und Rechnungen zu bezahlen.

Fall 1:

Anfang Februar 2020 soll die Angeklagte einen Holzschlitten im Wert von 43,90 Euro über einen Onlineversandhandel bestellt und die Zahlung über das Geschäftskonto der Firma abgewickelt haben.

Fall 2:

Weiterhin soll die Angeklagte Mitte Dezember 2020 mehrere Pflegeprodukte im Wert von insgesamt 116,05 Euro über einen Onlineversandhandel bestellt und die Zahlung über das Geschäftskonto der Firma abgewickelt haben.

Fall 3:

Schließlich soll die Angeklagte Mitte Dezember 2020 einen Conditioner im Wert von 45,45 Euro bestellt haben.

Die Angeklagte hat die Begehung der Taten vor dem Amtsgericht abgestritten.

 

Freitag, den 10.03.2023, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1025 Js 10189/22

Der am 06.03.2022 begonnene Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung wird fortgesetzt.

Teilen

Zurück