Montag, 13.03. 2017, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Den 29 Jahre alten, vielfältig vorbestraften Angeklagten aus Bingen hat das Amtsgericht Bad Kreuznach wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr, vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung, Beleidigung und Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der Angeklagte soll im Juli 2015 in Bad Kreuznach mit einem Roller am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen und alkoholbedingt fahruntüchtig gewesen sei. An dem nicht zugelassenen Roller sei ein für ein anderes Fahrzeug ausgegebenes Versicherungskennzeichen angebracht gewesen. Nachdem er von einer Polizeistreife gestellt und letztlich zur Dienststelle gebracht worden sei, habe er die Polizeibeamten beleidigt und bedroht. Auch auf der Wache habe der Angeklagte Drohungen und Beleidigungen gegenüber den Polizeibeamten ausgesprochen.
Der Angeklagte war vor dem Amtsgericht geständig
Montag, 13.03.2017, 14.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die 37 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Bad Kreuznach wegen Diebstahls in zwei Fällen unter Einbeziehung einer vorausgegangenen Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten und wegen weiteren drei Fällen des Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Die drogenabhängige Angeklagte soll zwischen April 2015 und September 2016 in Kirn und Bad Kreuznach aus Lebensmittel- und Drogeriemärkten überwiegend alkoholische Getränke und Kosmetika entwendet habe. Die Angeklagte war erstinstanzlich geständig.
Dienstag, 14.03.2017,09:30 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)
Der am 05.09.2016 begonnene Prozess wegen versuchten Betruges wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 30.03.2017
Mittwoch, 15.03.2017, 09.00 Uhr 6. Strafkammer (Wein- und Lebensmittelstrafkammer)
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat die 54, 51, 57 und 31 Jahre alten Angeklagten wegen Straftaten im Zusammenhang mit dem Export von Wein und weinhaltigen Getränken in die Russische Föderation angeklagt. Die 51 Jahre alte Angeklagte ist Inhaberin einer Weinhandlung in Aspisheim / Rheinhessen. Nach der Anklageschrift soll ihr 54 Jahre alter Ehemann tatsächlich die Geschäfte geführt haben. Ihnen wird im Wesentlichen vorgeworfen, zwischen 2011 und 2014 im Zusammenhang mit den oben genannten Exportgeschäften falsche Urkunden über Rebsorte, Herkunft und Qualitätsstufe der exportierten Erzeugnisse hergestellt und gebraucht zu haben. Die 57 Jahre alte Mitangeklagte aus Bad Kreuznach und die 31 Jahre alte Mitangeklagte aus Wiesbaden sollen hierzu Beihilfe geleistet haben. Der 54 Jahre alte Angeklagte ist vorbestraft, die übrigen Angeklagten sind strafrechtlich bislang nicht in Erscheinung getreten.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 22.03.2017
Donnerstag, 16.03.2017, 09.00 Uhr 3. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 35 Jahre alten, vielfältig – auch einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Simmertal wegen zehn Fällen des gewerbsmäßigen Betruges und wegen Betruges unter Einbeziehung einer vorausgegangenen Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten sowie zudem wegen gewerbsmäßigen Betruges in 43 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Angeklagte soll – teilweise gemeinsam mit seiner Ehefrau, deren Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten rechtskräftig ist – eine Vielzahl von Konten eröffnet haben, um in den Besitz der für diese Konten ausgegebenen EC-Karten zu gelangen. Mit diesen EC-Karten habe er dann zwischen Januar 2013 und August 2015 Waren gekauft, obwohl ihm bekannt gewesen sei, dass die Konten nicht über die für die Bezahlung erforderliche Deckung verfügten. Zudem habe der Angeklagte unter dem Namen von Verwandten und Bekannten Waren bestellt und diese nicht bezahlt. Schließlich habe der Angeklagte Waren im Internet angeboten und diese nach Erhalt des Kaufpreises entsprechend seiner vorgefassten Absicht nicht geliefert.
Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig.
Freitag, 17.03.2017, 09.00 Uhr 2. Strafkammer
Der am 21.11.2016 begonnene Prozess wegen Bandendiebstahls wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermin ist bestimmt auf: 27.03.2017