Montag, 12.03.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer
Der am 23.01.2018 begonnene Prozess wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes u.a. wird fortgesetzt.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 22.03.2018, 13.04.2018
Montag, 12.03.2018, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 43 Jahre alten, vielfältig vorbestraften Angeklagten aus Rheinböllen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort oder wegen Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort in Tateinheit mit Strafvereitelung, wegen Bedrohung, Beleidigung sowie wegen Bedrohung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Wegen des ebenfalls angeklagten Vorwurfs der Körperverletzung hat das Amtsgericht den Angeklagten freigesprochen.
Im November 2016 soll es in Rheinböllen zu einem Verkehrsunfall gekommen sein, bei dem eine Grundstücksmauer beschädigt worden sei. Der unfallbeteiligte Pkw soll mit dem Angeklagten und einem Zeugen besetzt gewesen sein, wobei nicht habe geklärt werden können, wer das Fahrzeug geführt habe. Unmittelbar nach dem Unfall hätten sowohl der Angeklagte als auch der Zeuge das Fahrzeug verlassen und durch Mitnahme der Fahrzeugkennzeichen und der Papiere zu verschleiern versucht, wer den Unfall verursacht habe.
Im Februar 2017 soll der Angeklagte den Zeugen, der auch an dem Verkehrsunfall beteiligt gewesen sei, mit dem Tode bedroht haben. Bei einem weiteren Zusammentreffen am selben Tag habe der Angeklagte den Zeugen beleidigt.
Im März 2017 habe der Angeklagte diesen Zeugen erneut beleidigt und damit gedroht, ihn bald umzubringen.
Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht keine Angaben zur Sache gemacht.
Montag, 12.03.2018, 11.00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 34 Jahre alten, vielfältig vorbestraften Angeklagten aus Heimbach (Landkreis Birkenfeld) wegen des unerlaubten Besitzes von Munition zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Angeklagte soll im November 2016 181 Schuss Munition besessen haben, ohne über einen Munitionserwerbsschein oder einen entsprechenden Eintrag in der Waffenbesitzkarte verfügt zu haben. Die Munition habe der Angeklagte bei der Haushaltsauflösung des verstorbenen Großvaters vorgefunden.
Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig.
Montag, 12.03.2018, 13.30 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 23 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Morbach wegen Nötigung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt und ihm für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen.
Im November 2016 soll der Angeklagte zwischen Katzenloch und Sensweiler (Landkreis Birkenfeld) mit seinem PKW einem vorausfahrenden Pkw so dicht aufgefahren sein, dass zwischen den Fahrzeugen nur noch 2-3 m Abstand vorhanden gewesen seien. Der Angeklagte habe dann mit hoher Geschwindigkeit überholt und habe den Fahrtweg des überholten Fahrzeuges geschnitten, so dass die überholte Fahrerin ihre Geschwindigkeit habe reduzieren müssen.
Einen Tag später sei es auf der gleichen Strecke zu einem vergleichbaren Tatgeschehen gekommen.
Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Dienstag, 13.03.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem 25 Jahre alten Angeklagten aus Idar-Oberstein schwere Brandstiftung vor. Nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte, der unter einer psychischen Erkrankung leide, in dem Zimmer seines Wohnheims die Gardine in Brand gesteckt haben, weil er sich über eine Mitbewohnerin geärgert habe, die sein Spiel auf einer Spielekonsole unterbrochen habe. Die Feuerwehr habe den Brand löschen können, Personen seien nicht zu Schaden gekommen.
Der Angeklagte hat sich über seinen Verteidiger dahingehend eingelassen, nicht vorsätzlich gehandelt zu haben.
Dienstag, 13.03.2018, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Der am 23.01.2018 begonnene Prozess wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall wird fortgesetzt.
Mittwoch, 14.03.2018, 09:00 Uhr 6. Strafkammer (Wein- und Lebensmittelstrafkammer – Berufungssache)
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die 43 und 38 Jahre alten Angeklagten aus Ingelheim und Bad Kreuznach, von denen der letztgenannte vorbestraft ist wegen eines Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zu Geldstrafen verurteilt. Der ältere Angeklagte soll – gemeinsam mit seinem Bruder – ein Restaurant in Bad Kreuznach betrieben haben, der jüngere Angeklagte soll ihn in Abwesenheitsszeiten vertreten haben. In dem Restaurant seien im Februar 2016 Lebensmittel hergestellt worden, die aufgrund der verwahrlosten hygienischen Zustände in dem Restaurant nicht zum Verzehr geeignet gewesen seien. Dies sei bei einer Kontrolle durch die zuständige Behörde festgestellt worden.
Der ältere Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht dahin eingelassen, dass die Feststellungen bei der Kontrolle übertrieben gewesen seien, der jüngere Angeklagte hat von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Freitag, 16.03.2018, 09:00 Uhr 2. Strafkammer
Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft den vier Angeklagten aus Bad Kreuznach im Alter zwischen 30 und 38 Jahren, von denen der Älteste erheblich vorbestraft ist, schweren Raub, gefährliche Körperverletzung und Bedrohung vor.
Nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten im Dezember 2016 in Bad Kreuznach mit anderen Personen, unter anderem dem späteren Geschädigten, um Geld Poker gespielt haben. Der Geschädigte sei beim Falschspielen aufgefallen. Hieraufhin hätten die Angeklagten sich entschlossen, sich zu rächen und ihr verlorenes Geld mit Gewalt und Drohungen zurückzubekommen. Die Angeklagten hätten daraufhin auf den Geschädigten eingeschlagen und eingetreten und gedroht, diesen totzuschlagen. Noch während des körperlichen Übergriffs seien dem Geschädigten 460,00.- € sowie die Auto- und Wohnungsschlüssel, Ausweispapiere, eine Elektrozigarette und das Mobiltelephon abgenommen worden. Der Geschädigte habe zudem erhebliche Verletzungen im Gesicht erlitten.
Die Angeklagten haben entweder von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht oder die Ihnen vorgeworfenen Taten bestritten.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf: 23.03.2018, 04.04.2018
Freitag, 16.03.2018, 09:00 Uhr 7. Strafkammer (Berufungssache)
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 45 Jahre alten, auch einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Ohlweiler (Rhein-Hunsrück-Kreis) wegen Verbreitung kinderpornographischer Schriften und wegen unerlaubten Besitzes kinderpornographischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.
Im Oktober 2016 soll der Angeklagte auf einer Internetseite ein kinderpornographisches Foto zur Einsicht und zum Herunterladen zur Verfügung gestellt haben. Bei einer Wohnungsdurchsuchung bei dem Angeklagten im Februar 2017 seien mehrere Datenträger, auf denen der Angeklagte Dateien mit kinderpornographischem Inhalt abgespeichert habe, sichergestellt worden. Der Angeklagte war erstinstanzlich geständig.