Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 11. Kalenderwoche 2019

Montag, 11.03.2019, 13:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 56 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus dem Kosovo wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Ende November 2010 zusammen mit einer unbekannten weiteren Person sich unberechtigt Zutritt zu den Räumlichkeiten einer Firma in Bad Kreuznach verschafft haben. Der Angeklagte sowie die unbekannte weitere Person sollen die Eingangstür der Firma aufgehebelt, sodann mittels eines Brechwerkzeuges in der Firma drei Tresore geöffnet und aus den Tresoren Bargeld in Höhe von 3.000 Euro entwendet haben.

Der Angeklagte hat sich zu der Tat vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

Montag, 11.03.2019, 14:30 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat den 35 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte März 2018 2,5 Gramm Amphetamin an einen Abnehmer zum Preis von 30 Euro gewinnbringend veräußert haben.

Der Angeklagte hat sich zu der Tat vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

Dienstag, 12.03.2019, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer

Der am 28.09.2018 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.

Mittwoch, 13.03.2019, 09:00 Uhr, 3. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat den 29 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Kirchberg wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Angeklagte soll Anfang November 2015 in der Wohnung seiner Lebensgefährtin einen heißen Kochtopf auf einem in der Küche befindlichen Hocker abgestellt haben. In der Küche soll sich zu diesem Zeitpunkt auch der Sohn seiner Lebensgefährtin, bei dem es sich seinerzeit noch um ein kleines Kind gehandelt hat, befunden haben. Der Junge soll sodann aus Neugier seine Hände in das heiße Wasser des Topfes gehalten und sich dabei erhebliche Verbrennungen zugezogen haben.

Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht nicht zur Tat eingelassen. Er hat sich aber mit der Verlesung seiner bereits in einem familienrechtlichen Verfahren diesbezüglich getätigten Aussage einverstanden erklärt, im Rahmen derer er den Sachverhalt vollumfänglich eingeräumt hat.

Donnerstag, 14.03.2019, 09:00 Uhr, 7. Strafkammer (Berufungssache)

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 37 Jahre alten, erheblich einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Fürfeld wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 4 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt.

Der Angeklagte soll im Zeitraum von Anfang November 2016 bis Anfang Juli 2017 in 4 Fällen am öffentlichen Straßenverkehr mit einem PKW teilgenommen haben, ohne im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein.

Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe vor dem Amtsgericht überwiegend von sich gewiesen.

Freitag, 15.03.2019, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer

Der am 06.03.2019 begonnene Prozess wegen erpresserischen Menschenraubs u.a. wird fortgesetzt.

Weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 29.03.2019.

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