Hauptverhandlungen vor den Strafkammern des Landgerichts Bad Kreuznach in der 11. Kalenderwoche 2020

 

Montag, 09.03.2020, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az. 2 KLs 1021 Js 8171/19

Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft dem jetzt 27 Jahre alten, erheblich vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein Sachbeschädigung, Bedrohung, gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen und Betrug in sechs Fällen vor. Der Angeklagte soll die Taten zum Teil durch einen anderen begangen haben.

Anfang April 2019 soll der Angeklagte seinen achtjährigen Stiefbruder dazu aufgefordert haben einen Pkw mit einem Messer zu zerkratzen, was dieser auch getan haben soll. Danach soll der Angeklagte mit dem Messer in der Hand gegenüber der Inhaberin des Pkw geäußert haben, dass er sie abstechen werde.

Anfang Mai 2019 soll der Angeklagte seinen achtjährigen Stiefbruder dazu aufgefordert haben, mit einem Messer eine Geschädigte zu verletzen. Der achtjährige Junge soll sodann 5-6 Mal mit Verletzungsabsicht auf den linken Arm der Geschädigten eingestochen haben und ihr dabei zwei oberflächliche Stichwunden am Oberarm zugefügt haben.

Anfang Juni 2019 soll der Angeklagte eine andere Geschädigte so heftig gestoßen haben, dass sie mit dem Kopf gegen die Wand schlug und zu Boden ging. Er soll auf die am Boden liegende Geschädigte mehrfach eingetreten haben. Gegenüber einem hinzugekommenen Helfer soll er geäußert haben, dass er ihn abstechen werde.

In dem Zeitraum August 2018 bis April 2019 soll der Angeklagte in sechs Fällen Handys unter Vortäuschung von Leistungswilligkeit auf den Internetportalen „eBay“ und „eBay-Kleinanzeigen“ angeboten haben. Die Käufer sollen den vereinbarten Kaufpreis überwiesen haben, ohne das jeweilige Handy zu erhalten. Der Angeklagte soll hierdurch über 2.000,00 € erlangt haben.

Der Angeklagte hat die Taten teilweise eingeräumt. Er bestreitet, dass er seinen kleineren Bruder dazu aufgefordert habe, den Pkw zu beschädigen und auf die Geschädigte einzustechen.

Ein Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 27.03.2020.

 

Montag, 09.03.2020, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az. 3 Ns 1023 Js 13041/18

Der am 03.03.2020 begonnene Prozess wegen Vergewaltigung wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 11.03.2020.

 

Dienstag, 10.03.2020, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az. 7 Ns 1025 Js 13709/18

Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen jetzt 24 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Kirchberg wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 € verurteilt.

Der Angeklagte soll im Mai 2018 einer Siebzehnjährigen den Arm um die Schultern gelegt haben, obwohl diese das nicht wollte. Dann soll er ihr in sexueller Absicht an das Gesäß gegriffen haben.

Der Angeklagte hat sich nicht zu den Vorwürfen geäußert.

 

Dienstag, 10.03.2020, 13:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az. 7 Ns 1023 Js 3297/19

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 50 Jahre alten, mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Ende Januar 2019 in einem Lebensmittelmarkt zehn Dosen Bier im Wert von 2,90 € in seinen Rucksack gesteckt haben und den Kassenbereich passiert haben ohne zu bezahlen.

Der Angeklagte hat die Tat gegenüber dem Ladendetektiv sofort gestanden und die Bierdosen zurückgegeben.

 

Mittwoch, 11.03.2020, 09:00 Uhr, 5. Strafkammer, Saal 7
Az. 5 KLs 1044 Js 7902/19

Der am 10.02.2020 begonnene Prozess wegen schwerem Raub u.a. wird fortgesetzt.

 

Mittwoch, 11.03.2020, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az. 3 Ns 1023 Js 13041/18

Der am 03.03.2020 begonnene Prozess wegen Vergewaltigung wird fortgesetzt.

Ein weiterer Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 11.03.2020.

 

Donnerstag, 12.03.2020, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az. 7 Ns 1022 Js 2442/19

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen jetzt 41 Jahre alten, erheblich und einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in zwei Fällen jeweils in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10 € verurteilt.
Unter Auflösung einer bereits gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe und Einbeziehung der Einzelstraftaten hat das Amtsgericht Bad Kreuznach den Angeklagten wegen eines weiteren Falles des gewerbsmäßigen Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt.
Wegen eines weiteren Falles des gewerbsmäßigen Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung in Tatmehrheit mit zwei Fällen des Diebstahls hat das Amtsgericht Bad Kreuznach den Angeklagten zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Der Angeklagte soll im August 2015, im Februar 2016, im Juni 2017 und im Januar 2019 jeweils aus verschiedenen PKWs Gegenstände entwendet haben, indem er die Scheibe des PKWs einschlug oder die Tür des PKWs aufhebelte. Er soll dadurch zwei mobile Navigationssysteme, ein Autoradio, zwei Sonnenbrillen der Marken Lacoste und Porsche, eine originalverpackte FRITZ!Box und andere Gegenstände erlangt haben. Der Angeklagte soll in der Absicht gehandelt haben, sich durch die Taten eine regelmäßige Einkommensquelle zur Bestreitung seines Lebensunterhalts zu sichern.

Im März 2019 soll der Angeklagte in einem Supermarkt Nahrungsmittel und Getränke entwendet haben.

Der Angeklagte hat die Taten vollumfänglich eingeräumt.

 

Freitag, 13.03.2020, 09:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az. 3 Ns 1021 Js 13658/16

Der am 21.01.2020 begonnene Prozess wegen Betruges wird fortgesetzt.

Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 27.03.2020, 09.04.2020, 17.04.2020, 30.04.2020, 20.05.2020, 03.06.2020, 19.06.2020, 03.07.2020, 24.07.2020, 07.08.2020, 21.08.2020, 28.08.2020.

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