Montag, 15.03.2021, 11:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1024 Js 12264/20
Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat die 34 Jahre alte, einschlägig vorbestrafte Angeklagte aus Neuerkirch wegen Diebstahls geringwertiger Sachen zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Die Angeklagte soll Ende August 2020 in den Geschäftsräumen der Firma Deichmann in Simmern/Hunsrück zwei Paar Kinderschuhe im Wert von 29,98 Euro entwendet haben, indem sie die Schuhe eingesteckt haben soll und diese entsprechend vorgefasster Absicht an der Kasse nicht bezahlt haben soll.
Die Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.
Dienstag, 16.03.2021, 09:00 Uhr, 2. Strafkammer, Saal 7
Az: 2 KLs 1042 Js 12716/19
Der am 22.02.2021 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.
Mittwoch, 17.03.2021, 13:00 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1022 Js 234/20
Der am 09.03.2021 begonnene Prozess wegen Beleidigung u.a. wird fortgesetzt.
Ein weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 30.03.2021 bestimmt worden.
Donnerstag, 18.03.2021, 14:00 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1042 Js 18412/19
Der am 04.03.2021 begonnene Prozess wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. wird fortgesetzt.
Freitag, 19.03.2021, 09:30 Uhr, 7. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 7 Ns 1022 Js 9438/19
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat den 56 Jahre alten, erheblich einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Frankfurt am Main wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll Mitte März 2019 unter Alkoholeinfluss (mindestens 1,12 Promille) sowie ohne im Besitz der für das Führen eines Kraftfahrzeuges erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein, in Kenntnis dieser Umstände und in Kenntnis seiner alkoholbedingten Fahrunsicherheit mit einem Kraftfahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr in der Gemarkung Bad Kreuznach auf der B 428 in Richtung Bosenheim teilgenommen haben. Hierbei soll der Angeklagte aufgrund mehrerer alkoholbedingter Fahrfehler einen schweren Unfall verursacht haben. Der Angeklagte soll mit seinem Fahrzeug in einer Rechtskurve mit hoher Geschwindigkeit auf die Gegenfahrbahn geraten sein, dort zunächst ein entgegenkommendes Fahrzeug gestreift haben und im weiteren Verlauf mit einem weiteren entgegenkommenden Fahrzeug frontal zusammengestoßen sein. Der Fahrer des ersten entgegenkommenden Fahrzeuges soll durch den Unfall eine Sensibilitätsstörung der linken Gesichtshälfte sowie dessen Tochter ein Hochrasanztrauma erlitten haben. Der Fahrer des weiteren entgegenkommenden Fahrzeuges soll durch den Unfall einen Bruch der Hüfte, des Kiefers und des Schlüsselbeins sowie starke Prellungen am ganzen Körper erlitten haben.
Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.
Freitag, 19.03.2021, 13:30 Uhr, 3. Strafkammer, Saal 6 (Berufungssache)
Az: 3 Ns 1042 Js 6186/18
Der am 24.02.2021 begonnene Prozess wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird fortgesetzt.
Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 26.03.2021, 14.04.2021, 30.04.2021, 10.05.2021, 27.05.2021 und den 04.06.2021 bestimmt worden.